Creditreform ändert die beanstandete Formulierung
Wir hatten am 20.08.2018 von Formulierungen in Mahnschreiben der Creditreform Freiburg berichtet, die wir für unseriös halten und deshalb die Creditreform zur Unterlassung aufgefordert.
Mit Schreiben vom 21.08.2018 hat uns die Creditreform nun bestätigt, dass die beanstandete Formulierung ab sofort durch eine klarere ersetzt wird, um künftige Missverständnisse zu vermeiden.
AG Überlingen: Darf man „Leck mich am Arsch“ sagen?
Am 11. September 2018 beschäftigt sich die Zivilabteilung des Amtsgerichts Überlingen mit der Frage, ob eine Person zu einer anderen „Leck mich am Arsch“ sagen darf oder ob der Gekränkten ein Unterlassungsanspruch hiergegen zusteht.
Während in Berlin das Götz-Zitat vereinzelt noch als Beleidigung gilt, ist der Ausspruch im Schwäbischen und im Bayrischen nicht strafbar. Und wie ist das im Badischen?
Mieter einer unrenoviert übernommenen Wohnung muss keine Schönheitsreparaturen vornehmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Urteil vom 22.08.2018 die Position der Mieter gestärkt. Eine Klausel, die den Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist auch dann unwirksam, wenn der Mieter sich gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Die bösen Briefe des Herrn Nedela von der Creditreform Freiburg
Herr Uwe Nedela hat eine Mutter, die 98 Jahre alt ist, wie die Badische Zeitung berichtet hat. Herr Nedela arbeitet bei der Creditreform in Freiburg. Dort versendet er manchmal auch Briefe an alte Leute. In einem Schreiben an den 81-jährigen Rudolf F. teilte er mit:
„Nun werden wir nach erfolgter Titulierung eine Kontopfändung einleiten, sollten Sie nicht innerhalb von 5 Tagen … an uns zahlen.“
Bei konkreter Nachfrage teilte der Sachbearbeiter Nedela mit, dass das Schreiben korrekterweise angeben würde, dass die Einleitung der Kontopfändung erst nach erfolgreicher Titulierung erfolge, die aber bislang noch gar nicht veranlasst wurde. Die meisten dürften diese Formulierung anders verstehen, nämlich, dass eine Kontopfändung unmittelbat bevorsteht.
Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen
Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer Autobahn wechselnder Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, kann dem aufgefahrenen Verkehrsteilnehmer hundertprozentiger Schadensersatz zustehen, auch wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor dem Zusammenstoß – maßvoll – überschritten hat.