Diskriminierung mal anders herum: Keine Rechtsgrundlage für Frauenparkplätze
Weil sich ein Mann in Bayern durch Frauenparkplätze diskriminiert gefühlt hat, hat er die Stadt verklagt. Der Richter gab dem Mann nun teilweise Recht, weil es nach der Straßenverkehrsordnung Frauenparkplätze gibt. Die Einschränkung bzw. Sonderzuweisung hat daher keinen Rechtsgrund. Anders zu beurteilen sei dies auf Privatgrundstücken oder bspw. auf Parkplätzen von Supermärkten oder privaten Parkhäusern.
Erlass von Fahrverboten gegenüber Dieselfahrern fehlerhaft
Die von einigen Städten eilig zusammengeschusterten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge dürften einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Wir empfehlen jedem Dieselbesitzer, der von einem konkreten Fahrverbot betroffen ist, dagegen rechtlich vorzugehen.
Schon das Auswahlkriterium Dieselfahrzeug dürfte möglicherweise willkürlich sein. Was ist in Hamburg mit den Kreuzfahrtschiffen, die täglich in den Hafen ein- und ausfahren, was ist mit den verschiedenen Heizungsanlagen von Immobilien, offenen Feuerstellen und anderen Emissionen? Warum werden lediglich Diesel-Fahrzeuge herausgesucht? Dies ist letztlich ein Diskriminierungsakt.
Todesursache: Implantate und andere Medizinprodukte
Die Zeitschrift FOCUS berichtet in einem Artikel vom 25.11.2018 zu „Implant Files“ davon, dass immer mehr Menschen durch gefährliche Implantate verletzt oder gar getötet werden. Die Zahl der Medizinprodukte steigt, die Zahl der Opfer hiervon auch. Was gut gemeint ist, kann für einen Patienten zum Problem werden.
Ein großer Skandal waren die minderwertigen Brustimplantate. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, scheinen Verdachtsmeldungen zu unsicheren Medizinprodukten eher die Ausnahme zu sein. Wie hoch die Dunkelziffer ist, lässt sich nur erahnen. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland über 3.000 Implantate wieder herausoperiert, weil das Gewebe um die Silikonkissen schmerzhaft vernarbt war. Gemeldet haben die Kliniken aber insgesamt nur 141 Fälle. Das beunruhigt, da Krankenhäuser mögliche Verletzungen oder Todesfolgen von Medizinprodukten offensichtlich eher verschweigen.
Alles neu macht der Januar: folgende Aufbewahrungsfristen enden 2018
Unterlagen wie Schriftwechsel und Geschäftsbriefe Finanzberichte, Jahres Abschlusserklärung, Betriebsprüfungsberichte, Lohnkonten, die vor dem 1.1.2013 erstellt wurden, können jetzt vernichtet werden. Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Lieferscheine, Quittungen, Kontoauszüge, Jahresbilanz, elementare, Kassenberichte Kredit-Steuerunterlagen, Prozessakten, die aus der Zeit vor dem 1.1.2009 entstammen, können ebenso vernichtet werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es relevant darauf ankommt, für welches Kalenderjahr der Jahresabschluss oder die Bilanz erstellt wurde.
Mindestlohn steigt an und die Folgen hieraus
2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit Euro 8,84 auf Euro 9,19. Ab 2020 wird der Mindestlohn dann auf mindestens Euro 9,35 brutto die Stunde angehoben. Aber auch in verschiedenen Branchen steigen Mindestlöhne, beispielsweise im Dachdeckerhandwerk, im Gebäudereinigerhandwerk, im Elektronikhandwerk, in der Pflegebranche und bei Zeitarbeitern.
Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungen bzw. die Lohnbuchhaltung gesondert daraufhin überprüfen, ob die Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten werden und gegebenenfalls auch die Arbeitszeiten dokumentiert erfassen. Für die Abteilung „Kontrolle Schwarzarbeit“ des Zoll ist die spätere Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns oftmals Vorwand oder „ausreichendes Verdachtsmoment“ für eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme bei Arbeitgebern.