Wer muss bei Scheidung/Trennung die Miete weiter bezahlen?
Für die Frage, wer für die Miete aufkommen muss, wenn eine Ehe geschieden oder ein Paar sich trennt und der eine auszieht, ist zunächst nur entscheidend, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, nicht jedoch, wer in der Wohnung bleibt oder wer von beiden ausgezogen ist. Der „Vertrags-Partner“ schuldet die Miete unabhängig davon, ob er in der Wohnung selbst wohnt. Wenn beide Beziehungspartner den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften auch beide weiter. Jeder muss für die gesamte Miete einstehen. Der Ex-Partner hat keinen Anspruch darauf, dass er nur mit der Hälfte „gerade stehen“ muss. Der Vermieter kann sich als Mietschuldner beide aussuchen oder den, den er will.
Schmerzensgeldanspruch gegen einen Kollegen
Verletzt ein Arbeitnehmer einen Kollegen während der Arbeit, kann der Verletzte kein Schmerzensgeld verlangen. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch eine Ausnahme.
Baustellenlärm kann zur Mietminderung berechtigen
Baulärm ist regelmäßig als Mangel der Mietsache anzusehen, soweit er die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert. Dies muss der Mieter darlegen und beweisen.
Schadenersatzrecht und Schadensersatz
Wikipedia, allgemein anerkannt als der Duden der Neuzeit, erklärt es uns einzig unter dem Suchbegriff S-c-h-a-d-e-n-e-r-s-a-t-z-r-e-c-h-t so: "das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff Schadensersatz (mit Fugen-s), in Österreich und in der Schweiz wird der Begriff Schadenersatz verwendet."
Branchenbuch-Baden-Württemberg FS24 = Betrugsversuch
Seit Anfang des Jahres erhalten Unternehmen vornehmlich in Süddeutschland ein Trickformular zum Abschluss eines Buchungsauftrages in einem angeblichen Online-Branchenbuch. Kosten € 984,00 netto (für 24 Monate), Nutzen dagegen „0“. Wer versehentlich das Retouren-Fax an die 0044 2030 700 052 (oder eine andere Endnummer) gesendet hat, sollte die Erklärung im Rücksendeformular allenfalls auf gleichem Wege anfechten und diese Faxquittung dann vorsorglich aufbehalten. Auf keinen Fall zahlen! Die Anzeigenaktion scheint ein groß angelegter Betrugsversuch zu sein.