Bitcoin-Gewinne bleiben am Ende nicht anonym
Nach Expertenschätzungen haben im Jahre 2017 hunderttausend Anleger am Bitcoin-Hype gut verdient. Viele stehen nun vor dem Problem, die Gewinne richtig zu versteuern.
Staatsversagen: Ausländer bekommen kein Bußgeld
Seit Jahren ist die Blechlawine aus Osteuropa auf der A4 und der A14 in Sachsen ein richtig großes Problem. Es geht nicht nur darum, dass ungemein viele Verkehrsteilnehmer von dort sind. Während die Deutschen sich bezüglich Baustellen und Geschwindigkeitsbegrenzungen korrekt verhalten, rasen die polnischen, tschechischen und rumänischen Kleinlaster locker an den anderen vorbei. Verständlich, sie haben auch nichts zu befürchten. Eine Anfrage der Tageszeitung BILD bei der Landesdirektion Sachsen, die für die Verkehrsverstöße auf Autobahnen im Freistaat Sachsen zuständig ist, ergab, dass diese die Verkehrsverstöße im Ausland erst gar nicht verfolgt. Es fehle an einer geeigneten Software, um die Post rechtzeitig zu versenden. Die Eingabe per Hand sei zu aufwendig. Bei deutschen Autofahrern sei das einfacher.
Gegendarstellung zur Pressemitteilung des Hauptzollamtes „Berauschendes Festival“
In einer Pressemitteilung vom 04.06.2018 berichtete das Hauptzollamt Singen in eigener Sache von einer Kontrolle der Festival-Besucher „GuteZeit“ 2018. Von „zahlreichen Verstößen“ war die Rede, genau genommen 36. Der Artikel hatte die Überschrift „Berauschendes Festival“. Nicht berichtet wurde, dass die Kontrolle nicht auf dem Festivalgelände erfolgte, sondern durch Überprüfung von Shuttle-Bussen zum Stadion und Personenkontrollen am Parkplatz Lorettowald. Selbst wenn die verdächtigen Personen tatsächlich alle ein Festival-Ticket gehabt haben sollten, läge die Fangquote bei 5.500 Besuchern immer noch gerade einmal bei 0,6 %. Eine solche Quote hat die Überschrift „Berauschendes Festival“ in dem gedachten Sinne der Pressemitteilung nicht verdient.
DSGVO (EU-Datenschutzverordnung): Was tun bei einer Abmahnung?
Es gibt immer wieder Abmahnanwälte oder Unternehmungen, die es darauf abgesehen haben, kleine Unternehmen abzumahnen, um Gebühren oder Schadensersatz anzugreifen. Diese Unternehmer durchforsten gezielt Unternehmerseiten im Netz nach Fehlern im Impressum, der Datenschutzerklärung oder in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Auch wenn die Abmahner oftmals unseriös sind, können Sie trotzdem in der Sache formal Recht haben. Deshalb sind auch solche Abmahnungen grundsätzlich ernst zu nehmen. Keinesfalls sollte man einfach etwas unterschreiben. Kommt eine Abmahnung ins Haus, kann das für zukünftige Situationen eine wichtige weiche Stellung werden. Eine Abmahnung ist immer als „Chef-Sache“. Man sollte regelmäßig in einer solcher Situation einen versierten Anwalt hinzuziehen um die aktuelle Situation und Auswirkungen für die Zukunft einschätzen zu können.
Kohl-Witwe will es wissen
Wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts wurden Helmut Kohl noch zu Lebzeiten für das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" eine Entschädigung von € 1.000.000,00 zu gesprochen. Kohl starb am 16. Juli 2017. Zu diesem Zeitpunkt war die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Köln hat nun entschieden, dass die Witwe des Verstorbenen keinen Anspruch auf die erstrittenen Entschädigung hat, weil ein Anspruch auf Geldentschädigung nicht vererbbar sei. Die Entschädigung, die der verstorbene Mann erstritten hatte, sei mit dem Tod erloschen, so das Gericht. Das Geld habe dazu dienen soll, dem Verstorbenen für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Genugtuung zu verschaffen. Das sei aber nur bei einem Lebenden möglich, vererben könne man das nicht.