Versorgungsausgleich: Bei krassem Fehlverhalten kann Ehegatte vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden
Normalerweise findet im Rahmen einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Eheleute gleichmäßig auf beide verteilt. Das gilt aber nicht uneingeschränkt.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg klargestellt und die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der an den Rentenansprüchen seiner ehemaligen Ehefrau teilhaben wollte, obwohl er schwere Straftaten zu ihrem Nachteil verübt hatte.
Die Eheleute waren beinahe 20 Jahre lang verheiratet. Nach der Trennung brach der seit Jahren heroinabhängige Ehemann in das Wohnhaus seiner Ehefrau ein. Dort besprühte er die Wände mit Beleidigungen und setzte dann das Haus in Brand. Es entstand ein Schaden von 37.000 EUR. Kurze Zeit später brachte er bei einem Zusammentreffen seine Frau zu Boden und würgte sie lebensgefährlich, bis sie „Sterne sah“ und die von Nachbarn herbeigerufene Polizei eingriff. Der Mann wurde später zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und in einer Entziehungsanstalt untergebracht.
Rundfunkbeitrag größtenteils verfassungsgemäß
Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag ist als solches mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings enthält die gesetzliche Regelung eine nicht hinnehmbare Benachteiligung für Personen, die zwei Wohnungen besitzen und daher den Betrag doppelt zahlen müssen. Betroffene sollten sich insoweit ab sofort weigern und Rechtsbehelf einlegen.
Für den Beitrag ist entscheidend, dass die Programme bundesweit ausgestrahlt werden und jeder sie empfangen kann. Ob ein einzelner sich ein Empfangsgerät anschafft oder aus sonstigen Gründen die öffentlich-rechtlichen Angebote nicht nutzen will, spielt für die verfassungsgemäße Beurteilung keine Rolle.
Eigenmächtiger Urlaub kann zur fristlosen Kündigung führen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Wer eigenmächtig Urlaub nimmt oder verlängert, sollte nicht damit rechnen, dass sein Verhalten zunächst mit einer Abmahnung geahndet wird.
Zu hoher Spritverbrauch ist ein wesentlicher Mangel
Wenn die Herstellerangaben über längere Zeiten nicht mit dem gemessenen Verbrauch übereinstimmen, kann der Kunde vom Händler gegebenenfalls Rückabwicklung verlangen. In mehreren gerichtlichen Entscheidungen wurde eine Abweichung um mehr als 10 % für wesentlich erachtet. Allerdings ist der Verbrauch im Straßenverkehr grundsätzlich nicht mit den Verbrauchsdaten auf dem Rollenprüfstand zu entscheiden. Wer den Verdacht hat, dass sein Auto wesentlich mehr Sprit verbraucht, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Otto-Versand verliert gegen „Otto’s Burger“
Keine Verwechslungsgefahr sah jetzt das Landgericht Hamburg darin, dass „Otto’s Burger“ etwas mit dem Otto-Versand zu tun hätten. Der Versandhändler hatte einen Hamburger Burgerbrater wegen der Verletzung von Namens- und Markenrechten verklagt. Aus Sicht der Kammer für Handelssachen am Landgericht Hamburg bestehe keine Verwechslungsgefahr, außerdem sei „Otto“ ein geläufiger Vor- und Nachname.