Umdeutung einer fristlosen Kündigung
Eine fristlose kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn das abgemahnte Fehlverhalten des Arbeitnehmers zwar keine fristlose, wohl aber eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Diese Entscheidung traf das LAG Rheinland-Pfalz in einem entsprechenden Fall. Dort war der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag verpflichtet gewesen, seine Arbeit um 9.00 Uhr aufzunehmen.
Immer mehr Deutsche für Todesstrafe
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Befürworter der Todesstrafe in Deutschland wieder zugenommen. Besonders erwähnenswert erscheint, dass der Prozentsatz bei den Jura-Studenten vor einigen Jahren noch bei 25% lag, zwischenzeitlich ein Drittel der angehenden Richter und Anwälte in Deutschland die Todesstrafe für Angemessen erachten.
Die Zustimmung zur Einführung der Todesstrafe steigt immer dann, wenn sich die Bevölkerung existentiellen Bedrohungen ausgesetzt sieht. Junge Juristen liegen durchaus im Trend der Bevölkerung. Ihnen ist auch Sicherheit wichtiger als Freiheit. Etwa ein Viertel der Befragten war dafür, bei allen Bürgern verpflichtende Gentests durchzuführen, damit man im Zweifel Verbrecher schneller identifizieren kann.
Ingerenten: Dummheit schützt vor Karriereende nicht
Bereits einen Tag nachdem bekannt wurde, dass die Fußballspieler Mesut Özil und Ilkay Gündogan öffentlich mit "ihrem" Präsidenten Erdogan poussiert haben, war die Empörung in Deutschland groß, insbesondere weil tags darauf der Bundestrainer die Nationalauswahl zur nächsten WM bekannt gegeben hat. Noch sind die Beiden dabei. Unverständnis macht sich aber breit. In einer von der Zeitschrift Focus in Auftrag gegebenen Umfrage haben sich 82% der Befragten für eine Rauswurf aus der deutschen Nationalelf erklärt. Die beiden Sportler haben sich hierbei nicht strafbar gemacht, verstoßen aber gegen gängige Moralvorstellungen. Das reicht, um in dauerhafte Ungnade zu fallen. Der Nationaltrainer Jogi Löw täte gut daran, die Stimmung und den deutschen Volkswillen umzusetzen, weil sonst die Diskussion die gesamte Weltmeisterschaft Zeit infiziert. Die Aktion der Beiden war auch kein jugendlicher Leichtsinn. Die beiden Fußballer gehen keinen Schritt vor die Türe ohne Absprache mit ihren Managern. Wenn jetzt noch rauskommt, dass Özil oder Gündogan für ihren Werbeauftritt Geld oder etwas anderes erhalten haben, können diese die Sache nur dann noch gut machen, wenn sie mindestens diese Beträge für in der Türkei inhaftierte politische Gefangene spenden. Anderenfalls dürfte die Karriere der Beiden in Deutschland vorbei sein. Bislang haben Özil und Gündogan schlechte Krisenberater, womöglich noch türkische. Schweigen oder das ganze noch zu rechtfertigen ist ganz falsch. Özil und Gündogan sind Ingerenten.
Nichts begriffen: Mieser Abgang von Schulze Föcking
Heimlich gedrehte Bilder von Tierschutzaktivisten aus dem Mastbetrieb der Familie Schulze Föcking haben verletzte und übel zugerichtete Schweine gezeigt. Solche Bilder passen nicht zu einer Argrar- und Umweltministerin. Armin Laschet stellte sich zunächst hinter die CDU-Politikerin. Jetzt wo ein Untersuchungsausschuss in NRW sich der Sache annehmen sollte, kam Christina Schulze-Föcking dem zuvor und erklärt am 15.05.2018 ihre Rücktritt. Begründet hat sie dies mit Drohungen gegen ihre Person, ihre Gesundheit und ihr Leben, was sie nicht für möglich gehalten hätte und was "das Maß des menschlich zumutbaren weit überschritten habe". Was sie nicht gesagt hat, dass die veröffentlichten Bilder von dem Mastbetrieb der Familie "das Maß des tierisch zumutbaren weit überschritten haben".
Wahrscheinlich kommt der Untersuchungsausschuss trotzdem und und birgt für den NRW-Ministerpräsident Armin Laschet ein nicht unerhebliches Risiko, hat er doch im Vorfeld nie klare Kante gezeigt.
Wenn jetzt noch herauskommt, dass die Auflösung der "Stabstelle Umweltkriminalität" durch Schulze-Föcking als Ministerin auch damit zusammen hing, um die Vorgänge in dem Mastbetrieb der Familie vor weiteren Ermittlungen zu verschonen, dann kann man auch dahingehend ermitteln, ob nicht eine besondere Art der Strafvereitelung vorliegt.
UPDATE: Influencer und Schleichwerbung
Berufswunsch vieler Teenies ist Internetstar, letztlich Influencer. Eigentlich ein jämmerliches Ziel. Die meisten Influencer sind nicht anderes als Werbemedium. Cathy Hummels oder Sarah Lombardi können wenig bis nichts, haben aber viele Follower, die meist das angeblich spannende Leben ihrer Idole verfolgen. Letztlich haben diese Influencer aber nur eine Aura um sich aufgebaut, um die Fans von bestimmten Dienstleistungen oder Produkten zu überzeugen. Werbung halt! Nur subtile, fiese Tipps an die Fans, die wegen der Liebe zu ihrem Idol oftmals unreflektiert annehmen, was die Influencer verpackt „als Geheimtipp“ anpreisen. Verboten wird es, wenn sie nicht kennzeichnen, dass ihr Agieren Werbung ist. Zwar wissen die Nutzer von Youtube, Instagram, Facebook usw., dass Influencer ihr Geld mit Produktwerbung verdienen. Jeder Vierte betrachtet deren Präsentationen allerdings wiederum nicht als Werbung. Das ist fatal, denn meistens sind es doch Jugendliche, an denen sich die Influencer vergreifen. Da gibt es klare gesetzliche Regelungen. Nach § 5a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht und die geeignet ist, den Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu veranlassen. Auch nach dem Telemediengesetz muss bei Internetangeboten jede kommerzielle Kommunikation klar erkennbar sein.