Rundfunkbeitrag möglicherweise verfassungswidrig: Zahlungen nur unter Vorbehalt vornehmen
Möglicherweise ist der Rundfunkbeitrag, wie er seit Januar 2013 erhoben wird, verfassungswidrig. Es ist denkbar, dass die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrages für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort tatsächlich wohnenden Personen Ein-Personen-Haushalte gegenüber Mehrpersonen-Haushalten benachteiligt. Eine unzulässige Ungleichbehandlung könnte auch darin zu sehen sein, dass für Zweitwohnungen ebenfalls Rundfunkbeitrag erhoben wird, obwohl die Wohnungsinhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk „konsumieren“ können. Dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt sein könnte, zeigt der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht für den 16.05. und 17.05.2018 mündliche Verhandlung anberaumt hat.
Jeder, der die fälligen € 17,50 bezahlt, sollte vorsorglich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und zum anderen Zahlungen nur unter Vorbehalt (möglicherweise unter Hinweis auf die laufenden Verfassungsbeschwerden) leisten, um sich die Möglichkeit der Rückforderung offenzuhalten.
Beweislastproblem für den Arbeitgeber bei Kündigung
Der Arbeitgeber ist für die Wirksamkeit einer Kündigung voll beweispflichtig. Das gilt insbesondere bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen. Dieses Problem wird vom Unternehmen im Vorfeld oftmals nicht ernst genug genommen. Stellen Sie sich den vorsitzenden Richter vor als Personifikation des Herrn Helmut Markwort („Ich brauche Fakten, Fakten, Fakten“). Betriebliche Kündigungen müssen präzise vorbereitet werden. Fast nichts ist unangenehmer, als wenn der freigestellte Mitarbeiter nicht nur einen Lohnfortzahlungsanspruch hat, sondern in die Firma zurückkehrt.
Wer Waffenfotos postet, muss auch die Kosten für den daraufhin eingeleiteten Polizeieinsatz tragen
Ein 28-jähriger hat kurz vor Jahresende 2016 ein Foto mit zwei Handgranaten und einer Schusswaffe veröffentlich mit folgender Bildunterschrift: „Silvester kann kommen, alles schon hergerichtet …“. Das rief die Polizei auf den Plan. Was folgte, war eine Hausdurchsuchung unter Einsatz von Spezialkräften. Kosten: mehr als € 11.000,00.
Impingement: Operation wegen Schulter-Enge-Syndrom per se eine Fehlbehandlung
Bei einer Verengung im Schultergelenk raten nicht wenige Ärzte zum Abschleifen von Schulterknochen. Man hat angenommen, dass dann mechanisch mehr Platz vorhanden ist. Dr. Lars Lehmann von Mannheimer Uniklinik hat in einem WDR-Bericht bestätigt, dass alleinige Abfräsen des Knochens ist „in den meisten Fällen bei der Schultererkrankung … sinnlos.“
Achtung: HUK-COBURG geht auf die eigenen Versicherungsnehmer los
Unter Bezugnahme auf E.1.2.AKB (Allgemeine Kaskobedingungen) verlangt die HUK-COBURG von einem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an den Unfallkosten des Gegners in Höhe von € 2.500,00, weil der Fahrer nach einem Parkunfall nach einer Wartezeit lediglich Name und Adresse hinter den gegnerischen Scheibenwischer geklemmt hat und somit keine Feststellungen hinsichtlich seiner Fahrtauglichkeit ermöglicht hat. Mit anderen Worten: Die Versicherung unterstellt ihrem Versicherungsnehmer, dass er zum Ende des Schulunterrichts gegen Mittagszeit alkoholisiert war oder unter Drogen stand, auch wenn es hierfür keinerlei Anhaltspunkte gab.