Ärztlicher Aktionismus als häufigste Todesursache?
Das weist Gerd Reuther anhand statistischer Erhebungen in einem Fokus-Beitrag aus dem Jahre 2017 nach. Das eigentliche Problem liege darin, dass die ärztlichen Behandlungen auf 700 Millionen pro Jahr gestiegen sind und damit die Patienten einer Überdosis Medizin ausgesetzt seien. Dabei geht es nicht nur um Gelenkprothesen bei einer 90-Jährigen oder Chemotherapien im letzten Lebensmonat, da geht es auch um unerwünschte Medikamentenwirkungen, die nicht erkannt werden und für circa 60.000 bis 70.000 Todesfälle verantwortlich sind. Da geht es auch um die 30.000 Todesfälle wegen Infektionen während der Krankenhausaufenthalte. Reuther räumt ein, dass es zwischenzeitlich eine Reihe lebensrettender und lebensverlängernder Maßnahmen gibt. Aber die Mehrzahl auch heutiger Behandlungen ist nicht besser als der Spontanverlauf. Es habe sich ärztlicher Aktionismus breitgemacht ohne nachgewiesenen Patientennutzen. Die Folge: behandlungsbedingte Krankheiten und Tod.
Seniorenknast immer „beliebter“
Für das Gefängnis ist man nie zu alt. Es gibt grundsätzlich keine Haftverschonung wegen eines hohen Alters.
Bis vor einigen Jahren war die Justizvollzugsanstalt Singen der einzige Seniorenknast in Deutschland. Zwischenzeitlich richten alle Bundesländer Seniorenabteilungen ein oder weiten sie aus. Die Zahl der Häftlinge über 60 Jahre steigt seit Jahren an. Waren es vor der Jahrtausendwende noch zwei Prozent, sind es heute fast fünf Prozent der Strafgefangenen, Tendenz steigend. Die größte Gruppe sitzt wegen Betruges oder artverwandter Delikte ein. Gewalt- und Hoheitsdelikte lassen im Alter oftmals nach.
Schmerzensgeld bei unnötiger Zahnspange
„als wir noch zur Schule gingen gab es immer nur einige Kinder in der Klasse, die eine Zahnspange trugen“. Zwischenzeitlich wird jedes zweite Kind in Deutschland von einem Kieferorthopäden „betreut“. Haben wir alle Kinder mit Zahnfehlstellungen geboren? Eher nicht, es wird bei den Kindern von heute offensichtlich zu viel „herumgedoktert“. Der Bundesrechnungshof kritisiert ausdrücklich, dass Kinder in Deutschland mit Zahnspangen versehen werden, obwohl deren Nutzen in vielen Fällen nicht ansatzweise feststeht. Es kommt der Verdacht auf, dass Kieferorthopäden begradigen und behandeln was geht. Wohl nicht zufällig sind diese in den 90er-Jahren zu der größten Newcomer Gruppe im Golfclub aufgestiegen.
Es kommt der Verdacht der medizinischen Fehlbehandlung auf. Wer über Jahre hinweg mit einer Zahnspange aufgewachsen ist, ohne dass dafür eine Notwendigkeit (medizinische Indikation) vorlag, dem steht gegen den Orthopäden/Zahnarzt möglicherweise ein Schadensersatz wegen Fehlbehandlung zu. Lässt sich die medizinische Notwendigkeit nicht erklären, steht dem Kind/Jugendlichen möglicherweise ein angemessener Schmerzensgeldanspruch zu. Bei einer Behandlung über Jahre hinweg komme da selbst in Deutschland Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich zustande. Hinzu kommen noch die oftmals nicht unerheblichen Selbstzahlungen, die Eltern über Jahre hinweg beigesteuert haben.
Die Diskussion und die Kritik bei den Kieferorthopäden ist Branchenintern schon lange bekannt, wird jetzt durch den Bundesrechnungshof allerdings aktuell in die Öffentlichkeit getragen.
Der Ausgangspunkt: Fast kein Mensch hat von Natur aus das ideale Gebiss. Die bloße Existenz von Kiefer- und Zahnfeststellungen ist für sich gesehen noch keine legitime Begründung für eine kieferorthopädische Therapie, was schon seit Jahren kritisiert wurde (http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/zahnspange-kritik-an-kieferorthopaedie-unerwuenscht-a-1037018.html) und jedem Kieferorthopäden auch bekannt ist. Wenn er in Kenntnis dieser Umstände fast allen Kindern, die in seine Praxis kommen eine Spange verpasst, ist das anrüchig und zurecht auch haftungsträchtig.
Urteil des Monats: Affe hat kein Recht am eigenen Bild/Selfie
Der Fotograf David Slater hat im Jahre 2011 in Indonesien Affen dazu animiert, sich mit seiner Kamera zu beschäftigen. Der Makake Naruto hat dann vermeintlich grinsend ein Selfie geschossen, das um die Welt ging. Wir zeigen das Bild nicht, weil die Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte ausschließlich David Slater zustehen. Das hat der US Court of Appeals for the Ninth Circuit jetzt am 23.04.2018 letztinstanzlich entschieden. Die Naturschutzorganisation PETA war im Namen von Naruto vor Gericht gezogen, um Urheberrechte für den Affen bei Gericht durchzusetzen. Die Naturschutzorganisation ist mit diesem Ansehen am Ende gescheitert. Wir küren die Entscheidung nicht wegen des Ergebnisses zum Urteil des Monats, sondern wegen der Schlichtheit in der Argumentation. Das Gericht ließ die Klägerin wissen, die Rechtsfrage, ob Tiere Urheberrechte zustehen können, sei ganz einfach mit Nein zu beantworten.
Steuererklärung/Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren
Ist ein Steuerstrafverfahren gegen einen Steuerpflichtigen eingeleitet oder „in Sicht“, sollte neben dem Steuerberater auf jeden Fall ein externer Steuerstrafverteidiger hinzugezogen werden. Das sollte gerade nicht in Personalunion geschehen, sondern getrennt, weil für jedes Verfahren andere Behörden und Gerichte zuständig sind (beim Steuerverfahren sind es die Finanzverwaltungen und Finanzgerichte, beim Steuerstrafverfahren später die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte) und deshalb jeweils eine originär andere Sichtweise erforderlich ist.
Selbstverständlich agieren beide Berater in Abstimmung miteinander und nicht nebeneinander her. Ist nicht auszuschließen, dass der Steuerberater später auch im Steuerstrafverfahren (beispielsweise wegen Beihilfe) involviert wird, ist auch er vorsorglich aus der Schusslinie zu nehmen und auszutauschen.