Verpackungssteuer: Was bedeutet das Urteil Tübingen für Konstanz?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen verfassungsgemäß ist. Zwar greift die Steuer in die Berufsfreiheit der Verkäufer (Art. 12 Abs. 1 GG) ein, dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt. Tübingen darf sich auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder für örtliche Verbrauchssteuern (Art. 105 Abs. 2a GG) berufen. Die Steuer gilt als "örtlich", da take-away-Gerichte und -Getränke typischerweise im Stadtgebiet konsumiert werden, weil deren Frische und Konsistenz schnell nachlassen.
Der Eingriff in die Berufsfreiheit ist verhältnismäßig und zumutbar, da die Steuererhebung durch Verkäufer geeignet und notwendig ist, um Müll im Stadtgebiet zu reduzieren. Andere Alternativen, wie eine direkte Steuer bei Verbrauchern, wären weniger praktikabel oder effektiv.
Für die Verpackungssteuer in Konstanz bedeutet das Folgendes:
1. Steuergesetzgebungskompetenz
Das BVerfG hat entschieden, dass sich die Universitätsstadt Tübingen auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder für örtliche Verbrauchssteuern nach Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG stützen kann. Diese Begründung gilt auch für die Verpackungssteuer in Konstanz, da beide Städte im selben rechtlichen Rahmen des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) handeln. Die Konstanzer Verpackungssteuer ist ebenfalls als örtliche Verbrauchssteuer qualifizierbar. Der "örtliche" Charakter ergibt sich aus der Tatsache, dass Speisen und Getränke typischerweise im Stadtgebiet verzehrt werden, wie das BVerfG es im Fall Tübingens festgestellt hat. Auch in Konstanz verfolgt die Steuer das Ziel, Müll im Stadtgebiet zu reduzieren, was die lokale Bezugnahme und die Steuerrechtfertigung stärkt.
Aschaffenburg - ein typisch deutsches Justiz- und Behörden-Problem
Kurz nach dem Doppelmord in Aschaffenburg weist die Presse vieles über den Täter Enam Ullah zu berichten, der erst 2022 von Afghanistan über Rumänien nach Deutschland eingereist ist und nie hätte in Deutschland sein dürfen. Nicht nur die Presse weiß viel, sondern die Behörden selbst. Kaum klickten die Handschellen, war das Täterprofil bekannt. Die Behörden hatten offensichtlich schon im Vorfeld alles schnell zusammengetragen, nur gab es keine Hauptverantwortlichkeit bei den Behörden. Viele Sesselpupser führten eine Akte über ihn, so richtig verantwortlich fühlte sich offensichtlich keiner. Das sind die mittelbaren Fahrlässigkeitstäter hinter dem Täter. Selbst Abschiebefristen wurden - weil zeitlich wohl zu stressig – nicht umgesetzt.
Ein Satz mit X: Sam Dylen
… das war nix!
Wenn sich jemand zum Affen macht, zum Loser, zur Peinlichkeit, darf RTL das dann fördern, die Kamera weiter drauf halten? Das Ganze geschieht in Kooperation mit den Zuschauern, die genau den Loser wählen. Gut, die Camp-Bewohner bekommen halt nichts zu essen, wenn der Loser wieder aufgibt. Aber wird diese Nummer nicht zum Persönlichkeitsproblem für Sam Dylan! Ist ihm klar, auf was er sich da eingelassen hat? Man darf vermuten, dass er sich verschätzt hat. Darf dann RTL weiter durchziehen und den Kandidaten womöglich zerstören? Das Format Dschungelcamp ist jedenfalls nicht das richtige für Sam Dylan. Allerdings kennt er den Haupttitel ganz gut: „ich bin ein Star, holt mich hier raus“. Um Langzeitschäden bei dem - zugegebenermaßen unsympathischen Kandidaten - zu vermeiden oder zu minimieren, sollte RTL Sam Dylan jetzt aus dem Dschungel herausholen.
Angriff auf Rettungskräfte und Polizisten: Mindeststrafe sollte erhöht und die Justiz zur Ausschöpfung der Strafrahmen aufgefordert werden - und nicht nur das
Das Bundeskabinett hatte im September 2024 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Einsatzkräfte, Ehrenamtliche und politisch Engagierte besser vor Angriffen zu schützen. Der Entwurf unter der Leitung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor, darunter die Strafbarkeit von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizisten und Ehrenamtliche sowie die Nötigung politisch Aktiver, wie Gemeinderats- oder EU-Parlamentsmitglieder. Zudem soll der Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei rechtlich abgesichert werden.
Die Union fordert während der Beratungen eine Erhöhung der Mindeststrafen: sechs Monate für tätliche Angriffe und ein Jahr für heimtückische Angriffe oder Angriffe mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Derzeit liegt die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei drei Monaten.
Der Kindes-Mörder von Aschaffenburg
Der Afghane Enam Ullah hat in Aschaffenburg nicht nur ein zweijähriges Kind erstochen, er hat auch andere Kinder (mindestens ein Mädchen) verletzt, wurde dabei wohl von einer Erzieherin gestört, hat dann die verletzt, hat einen 72-jährigen Mann verletzt und einen anderen Helfer (41 Jahre alt) mit seinem Küchenmesser getötet. Der Schöntalpark mit Spielplatz in Aschaffenburg gilt als „gefährlicher Ort“. Warum hat die Polizei dort nur „vermehrt Straftaten und Drogendelikte registriert“, diese aber nicht unterbunden? Wir wissen immer um Problemzonen, erfassen alles, tun aber nicht so recht etwas dagegen. Gleiches beim Täter selbst. Es war nicht das erst Mal, dass er (mit einem Messer) gewalttätig wurde. Der Afghane wurde nie aus dem Verkehr gezogen. Er hätte schon längst abgeschoben werden sollen. Ist nicht passiert. Es ist davon auszugehen, dass wir Steuerzahler dem Mann auch die Tatwaffe bezahlt haben, weil alle Leistungen, die er seit 2022 bezogen hat, vom deutschen Staat finanziert worden sind.
Die Unterlassung der Behörden löst vermutlich Schadensersatzansprüche für alle Geschädigten gegen den Staat aus, wegen fahrlässigen Unterlassens mit vorhersehbaren Folgen. Nichtstun der Berhörden tötet.
Wir haben bei der Staatanwaltschaft Aschaffenburg Anzeige gegen die Verantwortlichen der Ausländerbehörde von Alzenau erstattet. Der Täter Enam Ullah (O.) war dort bei der Ausländerbehörde gemeldet und auch bekannt, siehe https://www.focus.de/panorama/welt/asyl-hotel-mitten-im-ort-im-heimatort-des-aschaffenburg-verdaechtigen-ist-der-kein-unbekannter-mehr_id_260658868.html. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung wurden nicht ergriffen, offensichtlich nicht einmal angedacht.