Das Pflichtteilsrecht - Teil 3
(19.) Schuldner der Pflichtteilsergänzung sind grundsätzlich der Erbe bzw. die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Ist der Erbe aber selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er aber die Ergänzung, die ein (anderer) Pflichtteilsberechtigter von ihm verlangt, insoweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil einschließlich der Ergänzung verbleibt (§ 2328 BGB).
Wie verhalte ich mich NACH einer Wohnungsdurchsuchung?
Nach einer Wohnungsdurchsuchung sollten Sie gezielt handeln, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Fehler zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Schritte:
1. Ruhe bewahren und dokumentieren
- Auch nach der Durchsuchung ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Widerstand oder impulsive Reaktionen können negative Folgen haben.
- Notieren Sie folgende Punkte:
- Namen und Dienstnummern der Beamten.
- Zeitpunkt und Dauer der Durchsuchung.
- Welche Räume durchsucht wurden.
- Welche Gegenstände oder Dokumente beschlagnahmt wurden.
Wie verhalte ich mich bei einer Wohnungsdurchsuchung?
Bei einer Wohnungsdurchsuchung ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und besonnen zu handeln, um sich nicht unnötig zu belasten oder rechtliche Nachteile zu erleiden. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Ruhe bewahren
Bleiben Sie ruhig und höflich, auch wenn die Situation stressig ist. Widerstand, Drohungen oder Beleidigungen können rechtliche Konsequenzen haben.
2. Durchsuchungsbeschluss überprüfen
Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und prüfen Sie ihn:
Ist ein Richter unterschrieben?
Sind Datum, Adresse und der Zweck der Durchsuchung klar angegeben?
Welche Räume dürfen durchsucht werden?
Ohne richterlichen Beschluss ist eine Durchsuchung nur erlaubt, wenn Gefahr im Verzug vorliegt.
Tipp: Vermerken Sie, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses haben, ohne die Maßnahme aktiv zu behindern.
Wie verhalte ich mich bei einer Fahrzeugkontrolle?
Bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei sollten Sie ruhig und besonnen handeln, ohne Ihre Rechte aus den Augen zu verlieren. Folgende Schritte helfen Ihnen dabei:
1. Ruhe bewahren und anhalten
- Halten Sie unverzüglich an, wenn die Polizei Sie dazu auffordert (z. B. durch das Schild „STOP Polizei“ oder Blaulicht).
- Schalten Sie den Motor aus und legen Sie die Hände gut sichtbar auf das Lenkrad. Dies signalisiert Kooperationsbereitschaft.
2. Pflichtangaben und Dokumente
- Sie sind verpflichtet, folgende Dokumente auf Verlangen vorzuzeigen:
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Fragen nach Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen Sie beantworten.
- Sie müssen jedoch keine freiwilligen Angaben zu Ihrer Fahrt machen (z. B. „Woher kommen Sie?“ oder „Wohin fahren Sie?“). Nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen, wenn Sie sich unsicher sind.
3. Alkohol- und Drogentests
- Vor Ort durchgeführte Tests (Atemalkoholtest, Urin- oder Speicheltest) dürfen Sie verweigern. Bedenken Sie jedoch: Eine Verweigerung kann die Polizei dazu veranlassen, eine richterliche Anordnung für einen Bluttest zu beantragen.
- Sie sind nicht verpflichtet, an Koordinationstests (z. B. „auf einer Linie gehen“) mitzuwirken.
Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?
Bei einer Polizeikontrolle ist es wichtig, ruhig und kooperativ zu bleiben, ohne jedoch auf Ihre Rechte zu verzichten. Hier sind einige grundlegende Verhaltensregeln:
Ruhig bleiben und höflich sein
- Zeigen Sie Respekt gegenüber den Beamten. Eine kooperative Haltung kann Spannungen vermeiden.
- Vermeiden Sie provokative Äußerungen oder Handlungen.
- Identifikation vorzeigen: Sie sind verpflichtet, auf Verlangen Ihren Ausweis oder Führerschein vorzulegen, wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind. Dazu gehören:
a) Personalausweis (wenn erforderlich, aber nur unter bestimmten Umständen außerhalb des Straßenverkehrs).
b) Führerschein und Fahrzeugschein (im Straßenverkehr immer mitzuführen).