Sicherheitsprobleme bei der digitalen Patientenakte
Es geht um den Zugriff auf 70 Millionen Daten/Personen
Die digitale Patientenakte (ePA) wurde Mitte Januar 2025 in Deutschland testweise eingeführt, um den Austausch medizinischer Daten zu erleichtern und die Behandlung effizienter zu gestalten. Dabei können gesetzlich Versicherte über eine App oder Kartenlesegeräte auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Arztpraxen erhalten nach Einstecken der Gesundheitskarte automatisch für 90 Tage Zugriff auf die Akte.
Sicherheitsprobleme:
Angriffsmöglichkeiten: IT-Sicherheitsexperten, darunter Bianca Kastl und Martin Tschirsich, zeigen, dass mit einem Kartenlesegerät, einer Gesundheitskarte und einer Praxiskarte theoretisch auf die Daten aller 70 Millionen ePAs in Deutschland zugegriffen werden könnte. Dies schließt auch Schreibzugriff ein.
Schwachstellen: Die Gesundheitskarte nutzt ein veraltetes Authentifizierungsverfahren, das leicht ausgenutzt werden kann. Zusätzlich ist es möglich, neue Gesundheitskarten mit wenigen personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer) legal bei Krankenkassen zu bestellen.
Manipulationspotenzial: Neben dem Datenklausel können auch sinnvolle Informationen wie Medikamentenpläne manipuliert oder Personen mit stigmatisierenden Diagnosen erpresst werden.
Gibt es bald die digtale Gersundheitsakte von Schumi? Oder werden bekannte Persönlichkeiten einer digitalen Akte widersprechen?
Brief- und Fernmelde-/Kommunikationsgeheimnis: Was darf man, was nicht?
Die Kommunikation mittels Briefen, E-Mails, SMS, etc. ist privat und Nutzer möchten sich darauf verlassen können, dass dieser Austausch auch privat bleibt. Der Gesetzgeber erkennt dieses hohe Gut des Schutzes der nicht-öffentlichen Kommunikation an und schützt es sogar im Grundgesetz.
Das in Art. 10 GG normierte Briefgeheimnis schützt nicht nur verschlossene Briefe, sondern auch Postkarten und Pakete. Wer fremde, an einen bestimmten Adressaten gerichtete Post öffnet, macht sich u.U. sogar gem. § 202 StGB strafbar. Das Kommunikationsgeheimnis, früher Fernmeldegeheimnis genannt, dehnt den Schutzbereich des Briefgeheimnisses auch auf „unkörperliche“ Kommunikation, wie bspw. E-Mails und Chat-Nachrichten aus. Erkennbar private Nachrichten, die über elektronische Kommunikationsmittel versendet werden, dürfen daher auch nicht einfach ohne Einverständnis des Absenders weitergeleitet werden. Ebenfalls von Art. 10 GG umfasst, ist das Postgeheimnis, welches den Schutz von Kommunikationsinhalten auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger beschreibt. Betroffen sind daher v.a. Mitarbeiter der Paket- und Briefbeförderungsdienstleister.
Das Postgeheimnis umfasst neben dem Inhalt der Postsendung auch Adressaten- und Absenderdaten.
Verbotene Vornamen
Die Suche der Eltern zu außergewöhnliche Vornamen ihrer Kinder trägt manchmal seltsame Blüten. Deswegen sind die Standesämter aufgerufen, Namensfindungen, unter denen das Kind im Laufe seines Lebens leiden könnte, im Zweifel zu versagen.
Auch Borussia, Loser oder Chaotica haben Standesämter in Deutschland zu Recht abgelehnt. Weitere Ablehungen finden sie nachfolgend:
Vorsorgevollmacht immer sinnvoll - wen bestimmen?
Wem können Sie im Notfall vertrauen? In der Regel dem Lebenspartner. Was aber, wenn der nicht zur Verfügung steht oder die Kinder entweder weit weg wohnen oder aus sonstigen Gründen nicht in Frage kommen?
Soll „lebenslang“ verlängert werden?
In Deutschland wird die lebenslange Freiheitsstrafe für besonders schwere Verbrechen wie Mord verhängt. Nach 15 Jahren Haft kann eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung geprüft werden, es sei denn, das Gericht hat eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, was die Haftzeit verlängern kann.
Aktuell gibt es Forderungen, die Mindesthaftdauer bei lebenslangen Freiheitsstrafen zu verlängern. Befürworter argumentieren, dass eine längere Haftzeit dem Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft besser entsprechen und potenzielle Täter stärker abschrecken könnte. Kritiker hingegen warnen vor den Risiken einer solchen Änderung, darunter die mögliche Verletzung der Menschenwürde und die Herausforderungen bei der Resozialisierung von Straftätern.