Warum hilft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Negativzinsen den Kunden wenig?
Vergessene OP-Nadel - Anspruch auf Schmerzensgeld?
Patienten haben bei ärztlichen Behandlungsfehlern einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Für die Höhe der Bemessung dieser Ansprüche stellt man auf Schmerzensgeldtabellen ab, welche zwar nicht verbindlich, aber eine gute Orientierungshilfe sind. Doch wie sieht es mit atypischen Behandlungsfehlern aus?
Anlass dieser Fragestellung ist ein Fall, zu dem ein Urteil des OLG Stuttgart erging. In diesem musste sich eine Frau aus Aalen einer Nierensteinoperation unterziehen. Dafür suchte sie sich das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm aus. Zwar ist die OP gut verlaufen, doch was der Patientin nach zwei Monaten mitgeteilt worden ist, schockierte diese: Während der Operation hat das OP-Team versehentlich eine fast zwei Zentimeter lange Nadel im Lendenmuskel der Patientin vergessen. Dies stellte sich erst bei der Röntgennachuntersuchung heraus. Den Ärzten nach könne man die Nadel nicht entfernen, da die Operation dazu viel zu riskant sei.
Wann haften die Anbieter von Kapitalanlagen oder Beteiligungen auch strafrechtlich?
Anbieter von Kapitalanlagen oder Beteiligungen haften strafrechtlich dann, wenn sie durch vorsätzliche (oder in seltenen Fällen grob fahrlässige) Handlungen, wie etwa Täuschung, Veruntreuung oder Marktmanipulation, ihre gesetzlichen Pflichten verletzen und dadurch Anleger schädigen. Es reicht nicht aus, dass eine Anlage wirtschaftlich riskant oder erfolglos ist – es muss ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegen, das die Verletzung von Treue- oder Sorgfaltspflichten begründet.
Welches sind die Hauptrisiken bei einer Kapitalanlage?
Bei Kapitalanlagen gibt es verschiedene Risiken, die sich je nach Anlageform unterschiedlich auswirken können. Zu den wichtigsten Risiken zählen:
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Marktrisiko
- Schwankungen am Markt: Der Gesamtmarkt oder einzelne Wertpapiere (z. B. Aktien) können durch wirtschaftliche, politische oder globale Ereignisse erheblich schwanken.
- Systematisches Risiko: Dieses Risiko betrifft den gesamten Markt und kann durch Diversifikation allein nicht vollständig eliminiert werden.
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Kreditrisiko
- Ausfallrisiko: Besonders bei Anleihen besteht das Risiko, dass der Schuldner (Emittent) seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann.
- Bonitätsveränderungen: Eine Verschlechterung der Bonität kann zu Kursverlusten führen, auch wenn es nicht zu einem tatsächlichen Zahlungsausfall kommt.
Permanente Überwachung von Mitarbeitern durch das Unternehmen zulässig, wenn ...
Die permanente technische Überwachung der Arbeitsleistung der Beschäftigten durch Amazon hält in Deutschland erstmals ein Gericht für zulässig. Das Verwaltungsgericht Hannover hielt den Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung in das durch Artikel 5 GG geschützte Recht für verhältnismäßig.
Amazon hatte dargelegt, dass die Überwachung lediglich der Steuerung der logistischen Abläufe diene, dass die Leistungskontrolle keine Verhaltenskontrolle sei und keine Kontrolle über die Kommunikation der Beschäftigten. Damit würde die Privatsphäre der Beschäftigten durch die Überwachungsmaßnahmen nicht tangiert.
Das Verwaltungsgericht hat allerdings die Berufung insoweit zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.