DEGAG Insolvenz - Anleger sollten nach dem „Windhundprinzip“ schnell handeln
Tausendfach haben Anleger in die DEGAG investiert. Es sollen in der Summe mehr als 280 Millionen Euro sein. Dafür erhielten die Anleger Genussrechte, die mit Insolvenz der Gesellschaften plötzlich nichts mehr wert sind. Es droht ein Totalverlust der Investition. Darum sollten Anleger jetzt schnell handeln. Zumindest sollten Sie Ihre Möglichkeiten durch Fachmann überprüfen lassen. Die Anmeldung zu Insolvenztabelle wird wenig bringen, da die Inhabe von Genussrechten der DEGAG imj Insolvenzverfahren sich ganz hinten anstellen müssen und daher voraussichtlich leer ausgehen. Möglicherweise stehen den Anlegern aber Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler zu, die die Kapitalanlage angeboten haben oder gegen die Verantwortlichen in der DEGAG, weil diese Misswirtschaft betrieben haben, weswegen sie auch Anlegern gegenüber verantwortlich sein können.
Diese beteiligten Personen haben in der Regel nur Vermögen zur Befriedigung von einigen wenigen Anlegern. Deshalb geht hier das „Windhundprinzip“: wer zuerst Ansprüche durchsetzt, bekommt womöglich noch etwas.
Wohin mit einem Testament oder Erbvertrag?
Ein praktisches Problem ist die richtige Aufbewahrung eines Testaments oder eines Erbvertrags, damit der Wille des Erblassers nach seinem Tod auch umgesetzt werden kann. Die folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Verwahrungsmöglichkeiten bei Testament und Erbvertrag auf. Aufbewahrung eines Testaments:
Gendern für Kriminelle
Früher haben Frauen bei Heirat den Namen des Mannes auch deswegen angenommen, um mit einem neuen Namen die Vergangenheit hinter sich zu lassen. Wenn Männer mit bewegter Vergangenheit den Namen der Frau annehmen, hat das nicht selten des gleichen Grund. Jetzt gibt es "Abtauchen 2.0" durch Änderung des Geschlechtseintrages wie in dem Artikel in der Welt ausgeführt wird
Zusammenfassend ergeben sich folgende Möglichkeiten und Risiken (vor allem für Dritte):
- Identitätswechsel zur Auslöschung der Vergangenheit:
Kriminelle können durch einen neuen Geschlechtseintrag und Namensänderung frühere Straftaten, Schulden oder negative Bonitätsdaten verschleiern, da das Offenbarungsverbot eine Verbindung zur alten Identität erschwert. Dies erleichtert den Zugang zu Verträgen (zB Handy, Streaming-Dienste), die ihnen aufgrund negativer Bonität oder Sperrungen verweigert wurden.
- Umgehung von Vertrags- und Kreditsperren:
Mit neuer Identität können gesperrte Personen erneut Bankkonten eröffnen und Finanzgeschäfte tätigen. Der Versuch, Banken durch sogenannte „Kontokarusselle“ zu betrügen, basiert darauf, die Identität als neu und unauffällig erscheinen zu lassen.
Beim Vererben von Immobilien nicht bis zum Tod warten
Einfach warten bis man stirbt, kann für die Erben später zu einem ernsthaften Problem werden. Der Immobilien-Boom der letzten Jahre sowie die Änderung der Steuerrechtsprechung haben dazu geführt, dass der Steuerfreibetrag heute schneller erreicht wird als noch vor wenigen Jahren. Die Folge: Der Erbe muss Steuern zahlen, selbst wenn er die Immobilie behält.
Hat eine Immobilie beispielsweise einen Wert von mindestens € 600.000, hat das einzige Kind einen Steuerfreibetrag von € 400.000. Damit sind € 200.000 steuerpflichtig. Das hat schnell eine Steuerpflicht für € 24.000 zur Folge.
Um so etwas zu verhindern, gibt es zu Lebzeiten taugliche Schenkungsmodelle, wie beispielsweise die vorzeitige Übertragung einer Immobilie mit gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchrechts.
Vorsicht bei Strafbefehl!
Wenn Sie einen Strafbefehl vom Gericht erhalten, haben Sie lediglich zwei Wochen Zeit, sich mit einem Einspruch gegen diesen zu wehren!
Sie sollten sich daher dringend beraten und helfen lassen bevor es zu spät ist, denn ein Strafbefehl kann weitreichende Folgen haben. Zu diesen gehören unter anderem: Ein Eintrag im Bundeszentralregister, eine drohende Freiheitsstrafe auf Grund von ausbleibender Geldstrafenzahlung sowie die Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes.