Vorschenkungen sind bei der Erbschaftssteuer zu berücksichtigen
Werden Freibeträge überschritten, wird Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer fällig.
Freibeträge können grds. alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Darunter erfolgt eine jährliche „Abschmelzung“.
Aus der Summe der übertragenen Werte wird die Erbschaftssteuer errechnet, die ggf. auch noch auf Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückschaut.
Vorsicht: Schenkungsteuer kann auch unter Eheleuten anfallen
Deswegen ist bei größeren Überweisungen von einem Konto zum anderen Vorsicht geboten. Das gilt auch bei Überweisungen auf ein Gemeinschaftskonto. Der Bundesfinanzhof hat auch hier eine Schenkung angenommen, weil bei Einzahlung auf ein Konto, auf das beide Ehepartner Zugriff haben, der andere über die eingezahlten Beträge verfügen kann, als würde es sich um sein eigenes Geld handeln.
Testament mit seinen Kindern rechtzeitig (noch zu Lebzeiten) besprechen
Buffett empfiehlt, das Testament nicht geheim zu halten, sondern es offen mit den erwachsenen Kindern zu besprechen – und zwar noch vor der Unterzeichnung. Dadurch sollen spätere Fragen wie „Warum hast du das so entschieden?“ vermieden und familiäre Konflikte reduziert werden. Er hebt hervor, dass es hilfreich ist, die Gründe hinter den Entscheidungen zu erläutern, da dies zu einer besseren Akzeptanz und sogar zu konstruktivem Feedback führen kann.
Zudem rät Buffett, sich frühzeitig mit testamentarischen Fragen zu befassen und das Testament regelmäßig zu überprüfen, um auch zukünftige Generationen berücksichtigen zu können. Er betont auch, dass klare und gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse (etwa bei größeren Vermögensverteilungen) dazu beitragen können, Streitigkeiten zu vermeiden.
Vormerken: Am Mittwoch, 22.12.2032, passiert es vielleicht - Der Asteroid YR4 ist auf Kollisionskurs zur Erde
Noch ist der Asteroid YR4 etwa 43 Millionen km von uns entfernt. Wird er am 22.12.2032 die Erde treffen? Seine Einschlagwahrscheinlichkeit hat sich nach neuen Berechnungen von ursprünglich1,2 auf 2,3 Prozent verdoppelt und kann sich weiter erhöhen. Ängstliche sollten vor dem 22.12.2023 ein Testament machen. Alle anderen am besten schon vorher. Die Wahrscheinlichkeit aus einem anderen Grund auch plötzlich zu sterben, ist möglicherweise größer als 2,3 Prozent.
Wir beraten bei der Testamentsgestaltung: 07531/59560 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
DEGAG: Achtung bei Interessengemeinschaften!
Schauen Sie bei so etwas genau hin! Oftmals versuchen hier Vermittler von sich abzulenken und gründen selbst oder über eine vertraute Kanzlei eine Interessengemeinschaft gegen die DEGAG. Das dient möglicherweise vor allem dazu, von seinen eigenen Fehlern abzulenken. Nicht selten ist der Initiator eine solch hurtig gergündeten Interessengemeinschaft ein "Judas". Warum bilden Vermittler gerade jetzt eine Interessengemeinschaft zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Verantwortlichen der DEGAG? Der jetzt gespielten Empörung hätte eine sorgfältiger Überprüfung des Produktes DEGAG im Vorfeld vorausgehen sollen. Geschädigte sollten sich auch an die Vermittler halten.