Peter Tiede meint mit "heimatfremder Politik" schlicht Staatsversagen
Der Staat schützt seine Einwohner nicht! Der aktuelle Kindermord und die Ermordung eines Helfers in Aschaffenburg zeigt einmal mehr, wie untätig der deutsche Staat bleibt, bis etwas passiert. Der Täter, ein Messer-Afghane, ist 2022 in Deutschland, war schon wiederholt gewalttätig geworden. Er hatte bereits eine Ukrainerin angegriffen und die am Hals verletzt. Er war trotzdem auf freim Fuß. Er war zudem „vollziehbar“ ausreisepflichtig. "Nachvollziehbar" ist das Ganze nicht. Hätte der Täter sich in Abschiebehaft befunden, wären die Taten nicht passiert. Wenigstens die sofortige Anordnung der Abschiebehaft wäre Staatspflicht, wenn einer kein Bleiberecht hier hat und schon gewalttätig aufgefallen war. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde in Alzenau hat versagt. Wieder wurden die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutze der Bevölkerung nicht wahrgenommen, offensichtlich nicht einmal in Erwägung gezogen worden. Der Staat entschuldigt sich damit, dass der Gewalttäter psychisch krank sein könnte. Gerade dann – erst recht in einer solchen Situation müssen solche Personen vorsorglich in Gewahrsam kommen. Die Eltern des kleinen Jungen und die Familie des mutigen Helfers sollten Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen.
Der Journalist Peter Tiede äußert sich auf Bild zu dem Blutbad
97 % aller Behandlungsfehler durch Ärzte werden nicht nachverfolgt
Das sagen nicht wir, das äußert der Vorstandsvorsitzende Stefan Gronemeyer des Medizinischen Dienst (MD). Der Medizinische Dienst wird meist von den Krankenkassen (auf Veranlassung der Patienten) beauftragt unter anderem um Behandlungsfehler festzustellen. Im vergangenen Jahr hat dieser Dienst 3.665 Behandlungsfehler bestätigt. Davon führten 2.709 zu einem Schaden beim Patienten. Die Dunkelziffer unentdeckter Behandlungsfehler liegt vermutlich viel höher. Stefan Gronemeyer gibt an: „Experten gehen davon aus, dass nur etwa 3 % aller vermeidbaren unerwünschten Ereignisse nachverfolgt werden“. Das berichtet die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 30.06.2022.
Am leichtesten festzustellen sind chirurgische Fehler. Es gibt hier immer wieder schwerwiegende Fehler, wie die Horrorvorstellung, dass ein Patient am gesunden Knie operiert wird, anstatt am betroffenen Knie. Seltener aufgedeckt werden Gesundheitsfolgen von falschen Medikamentengaben oder falschen Gesundheitstipps. Das liegt daran, dass Fehler bei chirurgischen Eingriffen für Patienten leichter zu erkennen sind, als Medikationsfehler.
Wie Pflichtteilsberechtigte ihren Anteil sichern können
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München (Az.: 3 W 1443/24 e) zeigt, wie Pflichtteilsberechtigte ihr Recht auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass durch den sogenannten Arrest sichern können. Dabei handelt es sich um ein rechtliches Instrument, das in Ausnahmefällen genutzt werden kann, um Vermögenswerte zu "einfrieren", wenn die Gefahr besteht, dass der Pflichtteilsanspruch später nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dies erfordert jedoch eine fundierte und gut belegte Begründung.
Ist der Kauf einer Solaranlage Made in China vielleicht ein Risiko?
Ist die Sorge berechtigt, dass China uns den Strom abstellt?
Die Sorge, dass China oder andere Akteure durch Fernsteuerung von Wechselrichtern Einfluss auf die deutsche Stromversorgung nehmen könnten, ist nicht völlig unbegründet. Der Artikel beschreibt ein reales Risiko, das durch die Abhängigkeit von importierten Technologien und unzureichender lokaler Infrastruktur zur Steuerung von Solaranlagen entsteht. Hier eine Analyse der Lage:
1. Hintergrund des Problems
- Wechselrichter sind essenziell für Solaranlagen: Sie wandeln den erzeugten Gleichstrom in netzkompatiblen Wechselstrom um.
- Viele in Deutschland genutzte Wechselrichter stammen von chinesischen Herstellern, die diese Geräte über Cloud-basierte Systeme fernwarten und steuern können.
- Mit dem geplanten „Solarspitzen-Gesetz“ soll diese Fernsteuerung zur Stabilisierung des Stromnetzes genutzt werden, was jedoch Sicherheitsrisiken birgt.
Fahrtenbuchauflage für die gesamte Fahrzeugflotte einer Firma?
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aachen (VG Aachen) ist eine Fahrtenbuchauflage grundsätzlich für alle Fahrzeuge eines Halters zulässig, jedoch gibt es dabei Einschränkungen und rechtliche Anforderungen.
Grundsätze der Fahrtenbuchauflage
Die Fahrtenbuchauflage wird in der Regel gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angeordnet, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer des Fahrzeugs nicht festgestellt werden konnte. Ziel ist es, zukünftige Verstöße besser zu dokumentieren und den Fahrer identifizieren zu können.
Das VG Aachen hat entschieden, dass die Fahrtenbuchauflage nicht auf das Fahrzeug beschränkt sein muss, mit dem der Verstoß begangen wurde, sondern auch auf alle Fahrzeuge des Halters ausgeweitet werden kann, wenn dies zur Sicherstellung des Zweckes notwendig erscheint. Dies soll verhindern, dass der Halter durch eine Fahrzeugumschreibung die Auflage umgeht.