Wenn der rosarote Panther auszieht
Vermieter muss nicht jede Farbgestaltung beim Auszug der Mieter dulden.
Dass man sich über Geschmack eben doch streiten kann, mussten zwei ehemalige Mieter vor dem Amtsgericht Augsburg erfahren. Rund vier Jahre lang hatte das Pärchen in einer Mietwohnung gewohnt. Vor dem Einzug des Pärchens hatte der Vermieter die Wohnung weiß gestrichen. Diese war den neuen Mietern dann wohl zu eintönig, denn stilsicher strichen die beiden Mieter die Wohnung in bunten Farben. Die dominierenden Farben waren grellgrün, gelb und rosa. Beim Auszug der Mieter strichen diese dann zwar die Küche wieder in Weiß, der Rest der Wohnung blieb jedoch in diesem farbenfrohen Zustand.
Symptome eines Kompartmentsyndroms übersehen - 50.000 Euro Schmerzensgeld
Zeigen sich nach einer unfallbedingten Gipsschienenbehandlung bei einem Patienten Symptome eines Kompartmentsyndroms, muss der mit der Nachsorge betraute Hausarzt diese abklären lassen. Versäumt er dies, kann ein grober Behandlungsfehler vorliegen, für den dem Patienten ein Schmerzensgeld i.H.v. 50.000 Euro zustehen kann, wenn er infolge des Arztfehlers seinen rechten Unterarm verliert.
Telefonanbieter müssen auf ihrer Rechnung ab sofort Kündigungsfrist angeben
Die Netzbetreiber müssen ab Dezember auf den Rechnungen für Handy- und Festnetz jeweils den nächstmöglichen Kündigungstermin angeben. Das Datum muss anzeigen, bis wann die Kündigung eingegangen sein muss, wenn man eine automatische Verlängerung des laufenden Vertrages verhindern will. Insoweit sollte jeder seine Dezember-Rechnung überprüfen, auch wenn sie erst im Januar kommt.
Zahlungsverzug: Gleichzeitig vorsorglich erklärte fristgemäße Kündigung ist unwirksam
Der Vermieter kann dem Mieter bei Zahlungsverzug fristlos kündigen. Kündigt er gleichzeitig vorsorglich fristgemäß, ist diese hilfsweise erklärte Kündigung unwirksam, da mit Zugang der fristlosen Kündigung der Mietvertrag sofort beendet wird.
So entschied es das Landgericht (LG) Berlin. Diese Differenzierung ist nach Ansicht der Richter von Bedeutung, wenn der Mieter innerhalb der gesetzlichen Frist den offenen Betrag nachzahlt. Nach dem Gesetz wird die fristlose Kündigung dadurch unwirksam. Nach der Auffassung des LG bleibt es in diesem Fall dem Vermieter verwehrt, sich auf die zugleich hilfsweise erklärte fristgemäße Kündigung zu berufen. Das LG hat daher im zugrunde liegenden Fall die Klage der Vermieter auf Räumung der Wohnung gegen den Hauptmieter abgewiesen.
Arzt muss über folgenschwere Risiken hinweisen, auch wenn diese nur selten auftreten
Ein Arzt muss seinen Patienten vor einer Operation umfassend und sachgemäß über ein seltenes, den Patienten aber erheblich beeinträchtigendes Risiko des Eingriffs aufklären. Besteht etwa bei einer zahnärztlichen Versorgung mit Implantaten die seltene, aber gravierende Gefahr einer dauerhaft verbleibenden Nervschädigung, ist der Patient über Inhalt und Tragweite dieser möglichen Folge hinreichend zu informieren.