Schmerzensgeld bei Schädelfraktur und Verlust des Geruchsinns
Nach einem Sturz auf den Hinterkopf auf einer Eisfläche, die auf die Verletzung der Winterstreupflicht zurückzuführen ist, kann ein Schmerzengeld von € 12.000,00 angesetzt werden, wenn der Verunfallte eine Gehirnerschütterung erleidet, eine Schädelfraktur mit nachfolgenden Blutungen, kurzfristige Amnesie, mehrmonatige Schwindelanfälle sowie ein dauerhafter Verlust des Geruchsinnes (Anosmie). Schmerzensgeld erhöhend ist dabei zu berücksichtigen, dass der Anspruchsgegner auch nach drei Jahren keinerlei Bereitschaft zu einer Regulierung zeigt.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2009 – 2 b O 213/06)
Diagnoseirrtum oder Befunderhebungsfehler
Interpretiert ein Arzt erhobene Befunde falsch, liegt eine Diagnoseirrtum vor. Unterlässt der Arzt bestimmte Untersuchungen, die bei einer bestimmten Ausgangssituation geboten waren, spricht man von einem Befunderhebungsfehler (die Untersuchung wird zu früh abgebrochen). Die Unterscheidung hat Einfluss auf die Beweislast. [BGH, Urteil vom 21.10.2010 - VI ZR 284/09]
Geschädigter muss Arztfehler im Prozess nachweisen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies eine Schmerzensgeldklage gegen eine Ärztin zurück, da der Kläger ein Verschulden der Ärztin nicht nachweisen konnte. Dieser hatte nach einem schweren Verkehrsunfall mit Kopfverletzungen die Praxis der beklagten Augenärztin aufgesucht. Laut des klagenden Mannes habe die Augenärztin ihn nicht fachgerecht untersucht und behandelt.
Alle Jahre wieder: Räum- und Streupflicht nur bei allgemeiner Glätte
Gerichte müssen sich regelmäßig mit Stürzen auf Glatteis beschäftigen. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) brachte ist dabei ein Sturz aus dem Jahre 2013. Auf dem Weg zu ihrer Arbeit kam dabei eine Fußgängerin an einem Hausgrundstück vorbei, rutschte aus, kam zu Fall und zog sich einen Bruch des Handgelenks zu. Wegen des krankheitsbedingten Verdienstausfalles klagte dann der Arbeitgeber der Fußgängerin gegen die Eigentümer des Grundstücks auf Zahlung von Schadenersatz. Die Besonderheit dieses Falles lag darin, dass der Gehweg vor dem Hausgrundstück an sich trocken und geräumt war und lediglich eine ca. 1 m² große Stelle verreist war.
Rücktritt vom Erbvertrag bei schweren Verfehlungen
Ein wirksamer Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners ist nur dann möglich, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden. Ein solcher Nachweis muss sämtliche Umstände umfassen. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn die Ehefrau knapp € 20.000,00 von einem Konto des Erblassers abhebt, um Kosten eigene Kosten auszugleichen und zu ihren Gunsten sich einen monatlichen Dauerauftrag von € 2.000,00 einrichtet, sofern die Absprachen und Verträge nicht bekannt sind, die im Innenverhältnis gelten oder abgeschlossen wurden. Die Handlungen der Ehefrau reichen in dem Fall nicht aus, um ein Vermögensdelikt nachzuweisen. Folglich scheidet der Rücktritt vom Erbvertrag soweit aus.
[Quelle: ZAP Nr. 23 v. 29.11.2017, S. 1227]