Diagnoseirrtum oder Befunderhebungsfehler
Interpretiert ein Arzt erhobene Befunde falsch, liegt eine Diagnoseirrtum vor. Unterlässt der Arzt bestimmte Untersuchungen, die bei einer bestimmten Ausgangssituation geboten waren, spricht man von einem Befunderhebungsfehler (die Untersuchung wird zu früh abgebrochen). Die Unterscheidung hat Einfluss auf die Beweislast. [BGH, Urteil vom 21.10.2010 - VI ZR 284/09]
Geschädigter muss Arztfehler im Prozess nachweisen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies eine Schmerzensgeldklage gegen eine Ärztin zurück, da der Kläger ein Verschulden der Ärztin nicht nachweisen konnte. Dieser hatte nach einem schweren Verkehrsunfall mit Kopfverletzungen die Praxis der beklagten Augenärztin aufgesucht. Laut des klagenden Mannes habe die Augenärztin ihn nicht fachgerecht untersucht und behandelt.
Alle Jahre wieder: Räum- und Streupflicht nur bei allgemeiner Glätte
Gerichte müssen sich regelmäßig mit Stürzen auf Glatteis beschäftigen. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) brachte ist dabei ein Sturz aus dem Jahre 2013. Auf dem Weg zu ihrer Arbeit kam dabei eine Fußgängerin an einem Hausgrundstück vorbei, rutschte aus, kam zu Fall und zog sich einen Bruch des Handgelenks zu. Wegen des krankheitsbedingten Verdienstausfalles klagte dann der Arbeitgeber der Fußgängerin gegen die Eigentümer des Grundstücks auf Zahlung von Schadenersatz. Die Besonderheit dieses Falles lag darin, dass der Gehweg vor dem Hausgrundstück an sich trocken und geräumt war und lediglich eine ca. 1 m² große Stelle verreist war.
Rücktritt vom Erbvertrag bei schweren Verfehlungen
Ein wirksamer Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners ist nur dann möglich, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden. Ein solcher Nachweis muss sämtliche Umstände umfassen. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn die Ehefrau knapp € 20.000,00 von einem Konto des Erblassers abhebt, um Kosten eigene Kosten auszugleichen und zu ihren Gunsten sich einen monatlichen Dauerauftrag von € 2.000,00 einrichtet, sofern die Absprachen und Verträge nicht bekannt sind, die im Innenverhältnis gelten oder abgeschlossen wurden. Die Handlungen der Ehefrau reichen in dem Fall nicht aus, um ein Vermögensdelikt nachzuweisen. Folglich scheidet der Rücktritt vom Erbvertrag soweit aus.
[Quelle: ZAP Nr. 23 v. 29.11.2017, S. 1227]
Wenn der rosarote Panther auszieht
Vermieter muss nicht jede Farbgestaltung beim Auszug der Mieter dulden.
Dass man sich über Geschmack eben doch streiten kann, mussten zwei ehemalige Mieter vor dem Amtsgericht Augsburg erfahren. Rund vier Jahre lang hatte das Pärchen in einer Mietwohnung gewohnt. Vor dem Einzug des Pärchens hatte der Vermieter die Wohnung weiß gestrichen. Diese war den neuen Mietern dann wohl zu eintönig, denn stilsicher strichen die beiden Mieter die Wohnung in bunten Farben. Die dominierenden Farben waren grellgrün, gelb und rosa. Beim Auszug der Mieter strichen diese dann zwar die Küche wieder in Weiß, der Rest der Wohnung blieb jedoch in diesem farbenfrohen Zustand.