Keine MPU für Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille
Ist einem Autofahrer der Führerschein entzogen worden und hatte er bei einer einmalig nachgewiesen Trunkenheitsfahrt weniger als 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration, darf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachten (MPU) abhängig gemacht werden, sofern nicht weitere Umstände hinzukommen, die künftigen Alkoholmissbrauch befürchten lassen.
Soft-Close-Automatik kann zu bösen Fingerverletzungen führen
Die Bild-Zeitung hat darüber berichtet, jetzt auch die Wirtschaftssendung Plusminus. Kordula S. aus NRW fehlt ein Stück vom Daumen. Der Schließmechanismus für die Autotür zwickte ihren Finger ab. Die Gutachter sah die Ursache in einem Spaltmaß und der Kraft des Motors als wesentliche Ursache. Nun verklagt sie BMW auf Schmerzensgeld in Höhe von 11.000 €.
Identischer Vorgang, gleicher Hersteller, New York: der Geschädigte verklagt BMW auf mehr als 10 Millionen $.
Kameras am Auto können teuer werden
Wer sein Fahrzeug mit einer Videokamera ausstattet und dauerhaft den Verkehrsraum um das parkende Fahrzeug aufnimmt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld belegt werden. |
Das musste sich eine Frau vor dem Amtsgericht München sagen lassen. Dort wurde sie wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zu einer Geldbuße von 150 EUR verurteilt.
Neue Adresse: Am Seerhein 8 in Konstanz
Zwischen den Jahren haben wir unseren Kanzleiumzug durchgeführt und sind jetzt ansässig Am Seerhein 8 (hinter dem Arbeitsamt). Für die Mandanten stehen neben den Parkplätzen in der Umgebung sechs reservierte Parkplätze der Kanzlei bereit. Unsere sonstigen Verbindungsdaten Mailadressen und Telefonnummern haben sich nicht geändert. Nach Drei-König stehen wir wieder voll zur Verfügung!
Ein seit fünf Jahren verschollener Senior kann für tot erklärt werden
Ein Verschollener, der das 80. Lebensjahr erreicht haben würde und seit fünf Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Castrop-Rauxel bestätigt. Der im Jahre 1932 geborene Betroffene lebte bis Juli 2004 in einer Wohngruppe für Demenzkranke in Castrop-Rauxel, weil er altersverwirrt und desorientiert war. In diesem Monat kehrte er nicht in die Wohngruppe zurück. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen und Presseveröffentlichungen führten nicht zu seinem Wiederauffinden. Er ist seitdem verschollen. Im Jahre 2012 beantragte der Rentenversicherer des Verschollenen, ein Aufgebotsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, den Betroffenen für tot zu erklären. In diesem Verfahren erklärte das Amtsgericht Castrop-Rauxel den Verschollenen mit dem angefochtenen Beschluss für tot. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Sohn des Verschollenen mit seiner Beschwerde. Er bezweifelt den Tod seines Vaters.