Kann sein. Dazu bedarf es nicht einmal einer Ausgangssperre. Wer weiß, dass er Corona hat oder Überträger ist und in dieser Kenntnis anderen Personen begegnet, macht sich strafbar, wenn sich der Gegenüber ansteckt. Letztlich ist das nichts anderes als bei der Strafbarkeit von Personen, die Aids haben. Lediglich die Übertragung ist einfacher. Aber auch das ist bekannt. Stirbt die Person, die nachweislich angesteckt wurde, geht es von Rechts wegen tatsächlich um Mord.

 

Aber auch, wer gedankenloser Spreader (Personen, die selbst nicht krank sind, aber anderer als Überträger infizieren sind) sind bei Nachweis für ihr Verhalten haftbar. Weil grob fahrlässig oder vorsätzlich, greift keine Haftpflichtversicherung.

 

Dass solche Inanspruchnahmen nicht an den Haaren herbeigezogen sind, wird die „Nachbearbeitung“ der Corona Folgen zeigen. Konkretes Beispiel: wir haben schon jetzt mehrere Mandate auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen Behörden und Barbetreiber in Ischgl. Wir recherchieren noch. Strafanzeigen und Schadensersatzklagen sind wahrscheinlich.

Fler ist ein in der Jugendszene bekannter 'Künstler' mit ausgedehnten Macho-Allüren, einem schlecht sitzendem Sakko, unvorteilhafter Frisur und einer leicht debilen Betonung auf Umlauten. Seine musikalische Darbietung bezeichnet Fler als Rap. Richtig bekannt wurde er für seine aktuellen Hetz- und Gewaltaktionen vornehmlich gegen Frauen wie auch gegen Männer. Nach den letzten Gewaltaktionen gegen einen RTL-Fernsehteam, erging zwar zunächst ein Haftbefehl, der Richter ließ ihn danach aber wieder laufen. Der Richter hatte Zweifel am dringenden Tatverdacht.

Mit Verfügung 28.1.2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Strafanzeige der Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Kükenschreddern für tolerierbar erachtet haben, zunächst eingestellt. Hiergegen hat Rechtsanwalt Rafael Fischer Beschwerde eingelegt und unter Mitwirkung der Rechtsstudentin und Rechtspraktikantin Letizia Divava aus Konstanz wie folgt begründet:

Deutsche Staatsbürger dürfen nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU nicht mehr nach Großbritannien ausgeliefert werden. Das verbietet das Grundgesetz, das nur die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere EU-Staaten erlaubt. Nachdem Boris Johnson zwischenzeitlich gelauthalst hat, dass er generell keine Europäischen Standards einhalten wolle, werden wohl bald nicht einmal mehr Briten und sonstige Personen nach Großbritannien ausgeliefert werden.

Seit Jahresanfang ist Pflicht, was früher in der Praxis nur ausnahmsweise gemacht wurde. Paragraf 136 Abs. 4 StPO schreibt vor, die Vernehmung des Beschuldigten im Normalfall in Ton und Bild aufzuzeichnen, wenn dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zu Grunde liegt. Das gilt auch, wenn der Beschuldigte unter sichtlich eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten leidet.