Das soll sich künftig ändern. Die Länderkammer des Bundesrates hat eine Erhöhung auf 75 Euro pro Hafttag vorgeschlagen. Das ist zwar begrüßenswert, doch ist die Erhöhung auf 75 Euro immer noch zu gering. Der Anwaltsverein sieht 100 Euro als Untergrenze an für einen Tag, dessen ein Mensch zu Unrecht seiner Freiheit beraubt wird. Immerhin: Bis ins Jahr 2019 lag die Haftentschädigung gerade mal bei 11 Euro pro Tag.

 

Haftentschädigung ist nichts Außergewöhnliches. Nach veröffentlichten Zahlen der Stadt Hamburg hat diese im Jahr 2018 insgesamt 48 Personen Haftentschädigung bezahlt, in der Summe 102.300 Euro.

 

[Quelle: Deutscher Anwaltsverein]