Der Bundestag hat Anfang November ein Gesetz zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ verabschiedet. Inhaltlich geht es um die Erweiterung bei DNA-Analysen auf mehr Treffer-Merkmale, eine zügigere Hauptverhandlung und jetzt auch Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen.
Besetzungsrügen sollen künftig schon ausreichend im Vorfeld gestellt werden. Befangenheitsanträge während der Hauptverhandlung führen nicht mehr zu deren Unterbrechung. Über einen Befangenheitsantrag kann auch noch im Nachhinein bis zwei Wochen später entschieden werden. Solange geht das Verfahren erst einmal seinen Gang weiter.
Auch Beweisanträge können künftig einfacher abgelehnt werden. Es kommt künftig darauf an, dass Beweis erhoben wird über eine bestimmt behauptete konkrete Tatsache, die die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage betrifft. Der Antrag muss auch sich dazu erklären, weshalb das beantragte Beweismittel die behauptete Tatsache tatsächlich belegen können soll.
DNA-Analysen können zwischenzeitlich auch Hautfarbe, Augenfarbe, Haarfarbe und Alter von gesuchten Personen konkretisieren. Die Ermittler dürfen künftig in vielen Fällen die technischen Erkenntnisse einer Analyse verwerten.
Zukünftig dürfen auch Tatverdächtige im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen mittels Telefonüberwachung beobachtet werden.