Ursprünglich wollte ihm der Freistaat Bayern, der die Fehlurteile zu verantworten hat, lediglich € 25,00 pro Tag zahlen, insgesamt also € 70.000,00. Mollath ließ sich dies nicht gefallen, letztlich hat der psychiatrische Maßregelvollzug an einer gesunden Person dessen Leben verpfuscht und ruiniert.

 

Infolge eines Ehestreits hat die damalige Frau des Herrn Mollath ihn wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt und gemeint, dass er wahnsinnig sei. Die Richter meinten bei ihm ein „paranoides Gedankensystem“ festgestellt zu haben und schickten ihn in die Psychiatrie (sogenannter psychiatrischer Maßregelvollzug). Gustel Mollath klagte über die € 70.000,00 hinaus weitere 1,8 Millionen ein, bestehend aus € 800.000,00 Schmerzensgeld, Verdienstausfall in Höhe von € 288.000,00 und € 90.000,00 Anwaltskosten. Im November 2019 kam es dann zu einer gütlichen Einigung zwischen Mollath und dem Freistaat Bayern. Bayern zahlt nochmals € 600.000,00. Mit dieser Einigung sind alle Ansprüche abgegolten. Ein Schuldanerkenntnis soll damit nicht verbunden sein.

 

Zwar ist das Ergebnis erheblich besser als die übliche Entschädigung, doch ist es enttäuschend, wie der Staat sich dreht und wendet, wenn er in die Verantwortung genommen wird und nicht in der Lage ist hinzustehen und Verantwortung zu übernehmen. Der Staat verhält sich hier genauso wie ein Autofahrer, dessen Haftpflichtversicherung den Schaden voll übernimmt, welcher aber in der Auseinandersetzung nie und nimmer zugeben will, dass er einfach zu schnell unterwegs war.

 

Es hätte etwas von Anstand und Würde gehabt, wenn in dem Fall Mollath wenigstens symbolisch eine Million Euro angeboten und bezahlt worden wäre. Der jetzige Deal (wie so etwas seit Donald Trump heißt) ist bei genauem Hinschauen auch für deutsche Verhältnisse für die erlittene Pein eher lausig.