Basiswissen: Eigenbedarfskündigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage beantwortet, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen. In dem betreffenden Verfahren hatte der Vermieter eines Einfamilienhauses das Mietverhältnis mit der Begründung gekündigt, das Haus werde für seinen Enkel und dessen Familie benötigt.
Zeugnis: Arbeitgeber muss nichts "wünschen"
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Mitarbeiter für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Auf Schritt und Tritt kommt es auf den Trittschall an
In Mietshäusern und WEG-Anlagen ein leidiges Thema. Muss ich es hinnehmen, wenn ich in der Wohnung über mir jeden Schritt und Tritt mitbekomme? Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich am 26. Juni 2020 den hinzunehmenden Lärmpegel davon abhängig gemacht, welche DIN-Norm zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes galt. Je älter das Gebäude, umso mehr darf es klappern und klacken. Der Bundesgerichtshof hat nicht auf das Rücksichtnahmegebot abgestellt, dass beispielsweise ein Untergrund Lärm schlucken dem Belag nachzurüsten wäre, um unnötigen Lärm zu vermeiden. Was früher einmal Standard war, darf heute störend wirken
[26.6.2020, Az.V ZR 173/19 und V ZR 73/14]
Was beim Kauf einer Vermieterimmobile zu beachten ist
"Kauf bricht Miete nicht" ist ein geflügelter Satz und für Verkäufer einer gebrauchten Immobile relevant. Ist die Immobile vermietet, übernimmt der Käufer das Mietverhältnis mit den Rechten und Pflichten, wie sie mit dem Voreigentümer vereinbart sind. Für den Erwerber ist es daher wichtig, bestehende Mietverhältnis unmöglich Konflikte mit den Mietern zu kennen. Insbesondere im Zusammenhang mit der gezahlten Kaution können bei einem Eigentümerwechsel Haftungsfragen auftreten.
Keine Räumung wegen Eigenbedarf, wenn dieser zwischenzeitlich entfallen ist
Wenn ein Kündigungsgrund zwar im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bestanden hat, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist, ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter den aus der Vertragsbeendigung folgenden Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolgt.