UPDATE: Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter, Einzelhändler sollten jetzt Entschädigungsantrag stellen!
War der Lockdown staatlich verordnet, steht den betroffenen Unternehmern möglicherweise ein viel weitgehender Entschädigungsanspruch zu, als bislang in der Öffentlichkeit und von Verbänden diskutiert wird. Wir haben bundesweit für eine Reihe von Gastronomen, Hotelbetriebe, Schausteller, Diskothekenbetreiber, Einzelhändler, Künstler wegen Veranstaltungsausfall u.a. Entschädigungsanträge gestellt, soweit die verordnete oder faktische Betriebsschließung der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes beruht und in der Folge zum Stillstand des Geschäftsbetriebes geführt hat. Der gesetzliche Lockdown war politisch beabsichtigt und nach der Gemengelage wohl auch (in der Intensität) vorsorglich sinnvoll. Von ganzen Branchen wurden hierbei Sonderopfer abverlangt, die zumindest analog zu einem Entschädigungsanspruch führen. Davon umfasst ist grundsätzlich der durchschnittliche Umsatz, der durch die Betriebsschließung verloren ging. Im Zweifel berechnet sich der Umsatzverlust aus den Vergleichsmonaten bzw. Vergleichswochen des Vorjahres.
Entschädigung wegen rechtswidriger Videoüberwachung am Arbeitsplatz?
Eine Entschädigung wegen nicht rechtmäßiger Videoüberwachung am Arbeitsplatz kommt nur dann in Betracht, wenn sie zu einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung geführt hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich macht, kann nach Ansicht des Gerichts nur aufgrund der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Hierbei sind von Bedeutung die Tragweite des Eingriffs, der Anlass und die Beweggründe der Überwachung sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen.
Anmerkung zur Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch
Was viele schockt, ist die hohe Anzahl von Kindesmissbrauch in Deutschland, die Vernetzung der Täter über das Internet und der Umstand, dass diese Typen meist jahrelang in unmittelbarer Nachbarschaft völlig unbehelligt ihre Straftaten ausleben, und dass auch noch über Jahre bis Jahrzehnte.
Dass in der Folge und in der Diskussion der Wunsch laut wird, höhere Strafen festzusetzen, ist verständlich und im Fall von Kindesmissbrauch auch richtig. Dennoch gehen viele Diskussionen an der tatsächlichen Praxis vorbei. Das Problem ist nicht, dass ein hoher Strafrahmen nicht gegeben wäre. Das Problem ist, dass dieser von den Richtern in der Regel nicht ausgeschöpft wird, vielmehr viele Urteil am unteren Rand der Strafskala zu finden sind. Oftmals wird mit Tätern sogar Nachsicht geübt, weil sie als Lehrer ihren Job verlieren, weil sie die Familie verloren haben, weil sie nach der Tat vom Umfeld geächtet sind usw.. Na und?! Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre! Das kann doch kein Grund sein, im Strafmaß dann nachzugeben, wie es zuletzt der ach so verständnisvolle Vorsitzende Richter am LG Bückeburg Dr. Axel Schulte getan hat, der einen Vater, der seinen eigenen Sohn missbraucht hat, mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hat laufen lassen, weil dieser „gerade versuche, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen“. Toll!
Christine Lambrecht erscheint als Justizministerin ungeeignet
Das Ausmaß und die Intensität im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Kindern ist in Deutschland eines der schlimmsten Fehlentwicklungen innerhalb unseres Rechtsstaates. Nach Lügde, Bielefeldt, „Maddie“ und dem 37-jährigen Gymnasiallehrer Holger B., der seinen zweijährigen Sohn missbraucht hat, ist es schwer zu ertragen, dass Kinderschänder in vielen Fällen nicht härter bestraft werden als Laden- oder Autodiebe. Wir haben in einem Artikel vom 07. Juni 2020 uns dafür stark gemacht, dass das Strafmaß für sexuellen Missbrauch von Kindern knallhart mit einer Mindeststrafe von 10 Jahren belegt wird, in allen anderen minderschweren Fällen nicht unter fünf Jahren.
Es muss Tätern und Anhängern von Kinderpornografie eindeutig klargemacht werden, dass die Gesellschaft dieses Verhalten in keiner Weise duldet, auch nicht nur ein bisschen. Wir haben in unserem Artikel noch weitere Effizienzvorschläge gemacht, die manche als zu streng betrachten. Warum eigentlich?
Die neue Kommentarseite zu Rechtsthemen und Rechtspolitik
Rechtsanwalt Fischer aus Konstanz vertritt
zunächst die Rechtspositionen seiner Mandanten
und auch seine eigenen. Aktuelle Rechtsthemen
kommentiert er künftig unter der Rubrik FISCHERhatRECHT
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für sich. Rechtsanwalt Fischer sagt DANKEfürDENKEN.