Ist Konstanz durch die Polizeistruktur 2020 zum Paradies für kriminelle Outlaws geworden?
Auf den Internetseiten der Polizei des Landes Baden-Württemberg brüstet man sich mit Verlautbarungen wie:
„Mit seinen über 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trägt das Polizeipräsidium Konstanz Verantwortung für die Sicherheit der nahezu 780.000 Bürgerinnen und Bürgern in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar.“
„Polizeistruktur 2020 stärkt Polizei und Sicherheit“
Auch die Bezeichnung „Polizeipräsidium Konstanz“ lässt vermuten, dass regionale Kontrollen von Konstanz aus erfolgen.
Wir vertreten immer wieder Geschädigte von Raub- und Gewalttaten. Wem in Konstanz so etwas passiert, gerät künftig möglicherweise schnell ins Hintertreffen. Denn die Kriminalpolizeidirektion befindet sich seit März 2020 in Rottweil, das Kriminalkommissariat in Konstanz ist aufgrund des Kriminaldauerdienstes oftmals nicht besetzt. Wenn es dunkel wird und etwas passiert, müssen im Zweifel die Kollegen aus Singen anrücken. Bei Kapitalverbrechen kann dies zu einem erheblichen Nachteil führen, da Beweismittelsicherung, Erstbefragung von potenziellen Tätern und Zeugen erstmal gar nicht stattfindet, bis die zuständigen Beamten gefunden sind.
Konstanz: Alkoholverbot am Herosé möglich
Die Anwohner am Seerhein beklagen sich zu Recht über zunehmenden Lärm, Müll und Urinieren in den Vorgärten sowie aggressives Verhalten durch Alkohol. Dann sind da noch kürzlich Polizisten angegriffen worden. Anfang Juli war in der Nähe noch ein Tötungsdelikt zu beklagen. Und was macht (Noch-) Oberbürgermeister Uli Burchardt? Mal wieder nichts. Nach den Beschwerden sollten die Mitarbeiter des Bürgeramtes prüfen, ob ein Alkoholverbot in den Abend- und frühen Morgenstunden am Herosé möglich ist. Vorauseilend vor dem endgültigen Prüfungsergebnis teilte der „Passivbürgermeister“ Uli Burchardt mit, dass er jetzt schon sagen könne, dass man hierfür keine Rechtsgrundlage habe, weil die Zahlen dies nicht hergeben würden. § 10 a PolG Baden-Württemberg setze voraus, dass es sich um einen sog. „Brennpunkt“ handelt. Lieber Uli! Das steht so gar nicht im Gesetz.
Der Fehler nach dem Fehler: wenn zu Unrecht erhobene Bußgelder nicht zurückgezahlt werden
Zwischenzeitlich steht fest: der neue Bußgeldkatalog vom Frühjahr diesen Jahres ist fehlerhaft. Nach beißender Kritik aus Juristenkreisen wurde der neue Bußgeldkatalog neun Wochen später wieder ausgesetzt. In der Zeit vom 28. April bis 2. Juli 2020 haben so manche Verkehrsteilnehmer im Vertrauen auf die Richtigkeit der Bußgeldbescheide ihre Strafe akzeptiert und bezahlt. Jetzt, wo herauskommt, dass die Rechtsgrundlage falsch war, müsste man meinen, dass der Staat die zu viel bezahlten Bußgelder ihren staatstreuen Bürgern zurückzahlt.
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, haben sich die Bundesländer mit dem Verkehrsministerium vielmehr darauf geeinigt, die zu viel gezahlten Gelder in der Regel einzubehalten. Bundesweit geht es wohl um einen zweistelligen Millionenbetrag. Aus Rechtsstaat wird Unrechtsstaat. Verkehrsminister Andreas Scheuer gehört zu den Fettnapfministern in Deutschland. Jetzt hat er sich einen Napf hingestellt, wo gar keiner stand. Warum soll der Staat Gelder behalten, auf die er rechtlich gar keinen Anspruch hat. Auf die Rechtskraft der Bescheide zu pochen, ist für einen Staat schändlich, zudem falsch. Betroffene sollten jetzt formal einen Gnadenerlass stellen. Das sollten Sie auch. Wir werden in dieser Woche den Verkehrsminister noch anschreiben und um eine Generalgnadenamnestie für alle Betroffenen bitten. Tun sie das auch! Wenn Sie betroffen sind, stellen sie bei der Erlassbehörde und beim Verkehrsminister jeweils ausdrücklich schriftlich einen Antrag auf Gnadenerlass.
Nach Kurzarbeit folgen betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Corona-Krise
Sollten in einzelnen Betrieben nach der Ferienzeit nicht wieder das alte Auftragsniveau erreicht oder es wenigstens besser werden, kommt nach der Kurzarbeit für viele die Kündigung. Das gilt erst recht, wenn die zweite Welle heftig wird. Die Sorglosigkeit eines Teils der Bevölkerung tragen diese Befürchtung. Während nach dem Ersten Weltkrieg die Kriegsrückkehrer aus der Gefangenschaft die zweite Welle der Spanischen Grippe auslösten, werden dies dieses Jahr höchstwahrscheinlich die Urlaubsrückkehrer sein.
Hüftprobleme mit der Hüftprothese: Verurteilung der Hersteller einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese bestätigt
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, hat die Verurteilung der Herstellerin und Importeurin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese, die dem Kläger im Jahre 2005 implantiert wurde und die Metall aus dem Konusadapter abgab, durch Urteil vom 08.06.2020 bestätigt.
Der Kläger hat wegen der aus der Konusverbindung der Prothese stammenden Metallabscheidungen, die zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu einer Revisionsoperation mit dem Austausch wesentlicher Prothesenteile geführt hat, Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H.v. 25.000,00 €.