Hüftprobleme mit der Hüftprothese: Verurteilung der Hersteller einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese bestätigt
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, hat die Verurteilung der Herstellerin und Importeurin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese, die dem Kläger im Jahre 2005 implantiert wurde und die Metall aus dem Konusadapter abgab, durch Urteil vom 08.06.2020 bestätigt.
Der Kläger hat wegen der aus der Konusverbindung der Prothese stammenden Metallabscheidungen, die zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu einer Revisionsoperation mit dem Austausch wesentlicher Prothesenteile geführt hat, Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H.v. 25.000,00 €.
Man gewöhnt sich dran: Weiteres Hauptverfahren gegen VW-Manager eröffnet
Wie der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Braunschweig eine Anklage gegen vier Topmanager von Volkswagen zugelassen. Dabei geht es um die mutmaßlich überhöhte Bezahlung von Betriebsräten. Dies ist rechtlich als Untreue zum Nachteil des Konzerns zu werten. Betriebsräte sollen in den letzten zehn Jahren bei Volkswagen fürstlich entlohnt worden sein. Allein der Betriebsrat-Chef Bernd Osterloh soll eine nicht zu rechtfertigende Vergütung von über 3,125 Mio. Euro erhalten haben.
Rückgabe beschlagnahmter Sachen
Die Rückgabe einer in einem Strafverfahren beschlagnahmten Sache hat an dem Ort zu erfolgen, an welchem diese aufzubewahren war. Die zuständigen Justizbehörden sind nicht verpflichtet, die Sachen dem Berechtigten an dessen Wohnsitz zu bringen. (BGH Urteil vom 03.02.2005 – III ZR 271/04)
Milka ist nicht Quadratisch.Praktisch.Gut
In dem Markenrechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport um die quadratische Schokoverpackung hat Milka nun endgültig verloren. Die Richter nahmen an, dass die relevante Zielgruppe die quadratische Form als Herkunftsnachweis wahrnehme und daher eine Täuschung im Rechtsverkehr anzunehmen ist, wenn ein anderer Schokoladenhersteller seine Tafeln in quadratischer Form anbietet.
Eine quadratische Verpackung ist grundsätzlich erstmal nichts Revolutionäres oder Außergewöhnliches. Die Besonderheit im vorliegenden Fall dürfte die Beharrlichkeit sein, mit der Ritter Sport über Jahre hinweg Werbung gemacht hat. Seit den 90er Jahren kennt jeder „quadratisch. Praktisch. Gut“. Die Marktdurchdringung führt nun dazu, dass mögliche Käufer allein an der Form auf den Hersteller Ritter Sport schließen. Wer hier ohne Not hinein grätscht, begeht auf der einen Seiten (1) Verwechslungsgefahr und/oder versucht (2) von dem entstandenen guten Image zu profitieren.
Die persönliche Haftung der Vorstandmitglieder eines Vereins
Wer sich in den Vorstand eines Vereins wählen lässt, sollte dies nur tun, wenn der Verein im Zweifel für „Verfehlungen im Amt“ eine (Risiko-)Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht frei von Risiken und Schadensfällen. Zwar hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 31 a für ehrenamtliche Organmitglieder im Innenverhältnis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, doch drohen zum einen immer auch Ansprüche von außen (also von Dritten), zum anderen ist nicht genügend gewährleistet, dass der Verein sein Vorstandsmitglied im Zweifel auch finanziell freistellen kann. Was nutzt der Anspruch, wenn das Geld hierzu nicht da ist? Gerade im sportlichen Bereich oder bei Vereinen, bei denen Tiere zum Einsatz kommen, ist das Haftungsrisiko von vorne herein überschaubar.