Mittelspurschleicher – dürfen die das?
Mittlerweile ein gewohntes Bild: Die komplette Autobahn ist frei, trotzdem fahren alle ständig in der Mitte. Ein Phänomen das regelmäßige Autobahnfahrer oftmals zur Weißglut treibt.
Ist dieses Verhalten überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich gilt das sogenannter Rechtsfahrgebot. § 2 II StVO besagt: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ Verkehrsteilnehmer müssen also möglichst weit rechts fahren. Dies gilt prinzipiell auch für dreispurige Autobahnen. Will jemand überholen, so darf er hierzu selbstverständlich auch auf die Mittelspur fahren: „Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 II) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“ (§ 7 I StVO).
Die Straßenverkehrsordnung schreibt in diesem Fall sodann vor: „Wer überholt muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen.“ (§ 5 IV 5 StVO)
Der Gesetzgeber macht hiervon eine Ausnahme: § 7 II c StVO
Wer eine Wohnung zur Nutzung durch ständig wechselnde Gäste vermietet, benötigt eine Baugenehmigung
Wird eine Wohnung zur kurzfristigen Nutzung durch ständig wechselnde Gäste (sogenanntes „Boardinghouse“) vermietet, liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor. Dabei ist es unerheblich, ob eine kurzfristige Vermietung unmittelbar an ständig wechselnde Gäste oder eine langfristige Vermietung an ein Unternehmen erfolgt, das seinerseits ständig wechselnde Personen dort unterbringt.
Online-Poker-Gewinne steuerpflichtig?
Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen. Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Steuerpflichtige Revision eingelegt, die beim Bundesgerichtshof anhängig ist.
Das Ausgangsgericht hatte ausgeführt: Bei der vom Steuerpflichtigen gespielten Variante Texas Hold´em handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein gewerbliche Einkünfte ausschließendes Glücksspiel. Der Poker-Spieler hat insbesondere auch mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Denn er hat über eine gewisse Dauer hinweg Poker-Gewinne erzielt und die Online-Poker-Spiele mit einer durchweg vorteilhaften Gewinnerzielung fortgeführt.
„Online-Bank-Tester“ haften, selbst wenn sie sich ausnahmsweise nicht strafbar gemacht haben
Online-Betrüger gehen oftmals oder zur Hilfenahme von Deppen vor: Im Netz sind die Online-Betrüger im falschen Namen unterwegs, manchmal auch mit einer falschen Identität und verlangen Zahlungen für irgendwelche Onlinedienste oder Warenverkäufe und bringen das Opfer dazu, Vorkasse zu leisten. Um hierbei nicht „aufzufliegen“ lässt der Internet-Betrüger die Zahlungen auf das Konto eines Dritten einbezahlen. Der ist dann so blöd, dass er unter einem Vorwand, die erhaltenen Gelder, an den Internet-Betrüger ins Ausland überweist. Der hebt ab und der Schaden ist damit endgültig.
Man fragt sich unwillkürlich, weshalb stellen in Deutschland irgendwelche Personen ihr eigenes Konto zu Geldwäschezwecken zur Verfügung. Oftmals geschieht dies nicht absichtlich, sondern Grund ist die eigene Blödheit:
Diese Personen lassen sich catchen, in dem ihnen im Vorfeld von einem völlig unbekannten versprochen wird, dass er Geld verdient, wenn er bereit ist bspw. als Online-Bank-Tester irgendwelche Überweisungen vorzunehmen und hinterher die Servicequalität zu bewerten. Der Dumme bekommt dann irgendwelche Überweisungen von Opfern, mit verschiedenen Namen usw., die er dann blauäugig ins Ausland weiterüberweist.
Das sollten Sie über die 10.000-Euro-Regel wissen
Das Finanzministerium schätzt den Umfang der Geldwäsche in Deutschland auf etwa 100 Millionen Euro pro Jahr.
Zur Minimierung dieser kriminellen Machenschaften durch Drogengeschäfte, Korruption und Schwarzarbeit, gilt seit dem 09. August 2021 eine bundesweite Bareinzahlungsgrenze von 10.000 Euro. Hierdurch sollen etwaige Schlupflöcher Krimineller geschlossen und das Verschleiern der Herkunft schmutziger Gelder verhindert werden.
Die auf dem Geldwäschegesetz basierenden Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichten Banken bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro zu einer gründlichen Prüfung, woher das Geld stammt.