Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe
Eine testamentarische Anordnung, die für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben einen Ersatzerben bestimmt, kann nicht ohne Weiteres so ausgelegt werden, dass dann, wenn der Erbe den Erbfall erlebt (sodass der Ersatzerbfall nicht eintritt), eine Vor- und Nacherbschaft gewollt ist.
Hausgeldrückstände: Entziehung eines Wohnungseigentums droht!
Fortlaufende, nicht nur geringfügige Hausgeldrückstände begründen eine Pflichtverletzung, die nach Abmahnung zu einer Entziehung des Wohnungseigentums berechtigt. Das hat jetzt das Landgericht (LG) Frankfurt/Main entschieden. |
Der Eigentümer stritt seit Jahren gerichtlich mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Nichtzahlung von Vor- und Nachschüssen. Abmahnungen ignorierte er. Offen waren titulierte Rückstände i. H. v. ca. 12.000 Euro. Daraufhin beschloss die Gemeinschaft, ihm das Wohnungseigentum zu entziehen.
Das verschwundene Testament
Ein Testament bleibt voll wirksam, auch wenn dieses – ohne den Willen des Erblassers – vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist. In einem solchen Fall kann sowohl die Errichtung als auch der komplette Inhalt des Testamentes mit allen nach der Prozessordnung zulässigen Beweismitteln, also auch beispielsweise Zeugenbeweis, festgestellt werden.
Falsche Todesanzeigen - was bedeutet das rechtlich?
Die Meldungen über falsche Todesanzeigen von Prominenten häufen sich. Immer wieder werden auf YouTube Videos veröffentlich, in denen Bilder der Prominenten mit Beileidsbekundungen versehen und mit trauriger Musk hinterlegt werden. Zu den Opfern dieser Masche gehören u.a. der Musikproduzent Ralph Siegel oder der „Rote Rosen“-Star Laura Preiss.
In der Regel werden diese Todesanzeigen von einem thailändischen YouTube-Kanal veröffentlicht. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, warum irgendjemand in Thailand Interesse daran hat, Falschmeldungen über den Tod deutscher Promis zu verbreiten. Die Antwort ist einfach: Geld. Vor den YouTube- Videos kann Werbung geschaltet werden, sodass die Betreiber des Kanals von dem Werbepartner für jeden „View“ bezahlt werden. Da Todesmeldungen von Prominenten allgemein im Interesse weiter Teile der Bevölkerung stehen, scheint dies ein ziemlich lukratives Geschäft zu sein. Die auf YouTube angezeigten Vorschaubilder enthalten die Todesnachricht und die Videos werden dann in der Hoffnung, Näheres über die Todesumstände zu erfahren, angeklickt.
Was ist Verdachtsberichterstattung?
Wie der Begriff „Verdachtsberichterstattung“ vermuten lässt, handelt es sich hierbei um eine Berichterstattung aus einem bloßen Verdacht heraus.
Die Medien berichten meist in der Öffentlichkeit über einen Verdacht gegenüber (prominenter) Personen und legen dabei deren Namen offen oder machen sie anderweitig identifizierbar.
Dies kann schnell zu Konflikten mit der so genannten Unschuldsvermutung führen, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 28 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt. Nach diesem strafrechtlichen Grundsatz sind Beschuldigte so lange unschuldig bis sie rechtskräftig verurteilt wurden.
Um einem solchen Konflikt vorzubeugen, setzt eine zulässige Verdachtsberichterstattung ein Öffentlichkeitsinteresse an der Tat sowie einen Mindestbestand an Beweistatsachen voraus. Je höher dabei das Ansehen oder der Ruf einer Person in der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird, desto höheren Anforderungen unterliegt die Beweisermittlung. Grundsätzlich sind stets alle Beweise objektiv zu berücksichtigen, sowohl be- als auch entlastende. Dadurch kann einer Vorverurteilung durch die Medien weitestgehend entgangen werden.
Unwahre Tatsachen(behauptungen) sind dabei nie schützenswert und somit immer unzulässig.
Obwohl die Unschuldsvermutung Verfassungsrang hat, werden Prominente kaum von ihr geschützt, da bereits ein veröffentlichter Verdacht zu dauerhaften Schäden führen kann. Selbst eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch hilft dann meist nicht mehr viel.