Mietwagenkosten können auch ohne Ersatzbeschaffung verlangt werden
Auch wenn der Geschädigte nach dem Unfall mit Totalschaden keinen anderen PKW kauft, muss der Versicherer die Mietwagenkosten erstatten, soweit er den Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug sinnvoll klären kann. Es kann nicht daraus geschlossen werden, dass ein Nutzungswille fehlt, entschied jetzt das Amtsgericht Bochum. Der Unfall hatte dazu geführt, dass der (ältere) Geschädigte sich nach und nach im Straßenverkehr nicht mehr sicher fühlte. Daraufhin gab er das Autofahren auf. Bereits das Nutzen des Mietwagens zeige aber, so das Amtsgericht, dass der Geschädigte ursprünglich einen Nutzungswillen hatte.
Enterben ist gar nicht so einfach
Der für Erbrechtsfragen zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass ein Vater seinem Sohn selbst bei einer gegen ihn von seinem Sohn verübten Vermögensstraftat nur bei Vorliegen besonderer Umstände den gesetzlichen Pflichtteil entziehen kann. Das Gericht in Hamm hat damit der Berufung des Sohnes gegen ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Bochum in einem mit seiner Schwester geführten Prozess stattgegeben.
Gegen miese Google-Bewertungen kann man oftmals vorgehen
Angeblich gibt es drei Bewertertypen. (1) Die, dies dir gut meinen und ein Lob aussprechen wollen; (2) die gekauften, die loben, um die Person oder das Produkt nach vorn zu bringen (Fake-Bewertungen) und (3) Stinker, die einem eine reinwürgen wollen, die sich an jemand oder etwas rächen wollen, weil es nicht so abgelaufen ist, wie vom Kritiker gedacht. Nicht selten werden solche Negativbewertungen aus der Anonymität heraus vorgenommen. Wenn das der Fall ist, kann man oft etwas dagegen tun.
Nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter: Domain-Namen
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domain-Inhaber geleistet werden, stellen Anschaffungskosten für ein regelmäßig nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Entschädigungszahlung einzuordnen sind und damit auch nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden.
Einsichtsrecht in das Grundbuch
Einsicht in das Grundbuch kann nur derjenige nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Abs. 1 GBO).
Grundbuchämter und Gerichte haben ein Einsichtsrecht für folgende Konstellationen gestattet:
Ein Einsichtsrecht hat der, der ein Recht im Grundbuch eingetragen hat (Geh- und Fahrrecht, Leitungsrecht, Hypothek, Grundschuld).
Auch Nachbarn haben ein Einsichtsrecht, wenn sie relevante nachbarrechtliche Ansprüche oder gar ein Notwegerecht durchsetzen wollen. Das muss ggf. im Einzelnen dargetan werden.
Gläubiger und Kreditgeber, die die Zwangsvollstreckung betreiben oder betreiben wollen, haben ebenfalls ein Einsichtsrecht.
Kaufinteressenten haben zuweilen ein Einsichtsrecht, wenn sie darlegen können, dass sie mit dem Eigentümer bereits in konkreten Verhandlungen stehen. In der Praxis wird oftmals vom vermeintlichen Eigentümer ein aktueller beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug angefordert. Aber was ist, wenn sich danach heimlich etwas ändert? Eigene Kontrolle ist besser! Kein Einsichtsrecht besteht, wenn der Interessent durch die Einsichtnahme den Namen des Verkäufers erfahren möchte.
Auch Mieter können das Grundbuch einsehen um zu ermitteln, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer ist.