Falschangaben können auch bei Gewährleistungsausschluss zu Minderung führen
Wird dem Käufer einer Immobilie arglistig eine unwahre Tatsache über das Kaufobjekt vorgespiegelt, kann sich der Verkäufer nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen.
Das musste sich der Verkäufer eines Mietshauses vor dem Amtsgericht Hannover sagen lassen. Er hatte das Haus von einer Tante geerbt und einen Makler mit dem Verkauf beauftragt. Diesem hatte er mitgeteilt, dass der im Garten des Hauses befindliche Öltank verfüllt worden sei. Diese Information gab der Makler an die Käuferin weiter. Nachträglich stellte sich heraus, dass der Öltank weder entleert, noch verfüllt worden war. Die Käuferin verlangte nun die Kosten der Entleerung und Verfüllung. Der Verkäufer berief sich darauf, dass er als Erbe nicht genau über den Öltank informiert gewesen sei. Er habe erst später von seiner Schwester erfahren, dass diese bzgl. des Zustands des Öltanks nicht sicher sei.
Überhöhter Kaufpreis bei Eigentumswohnung: Rückabwicklung
Wird für eine Eigentumswohnung ein sittenwidrig überhöhter Kaufpreis gezahlt, hat der Käufer ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Kammergericht (KG) in einem Berufungsurteil ein Urteil des Landgerichts, durch das die Verkäuferin zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung des Wohnungseigentums verurteilt worden war.
Für Steuerhinterzieher mit Auslandskonten wird es eng
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich jüngst auf einen gemeinsamen Standard zum weltweiten Austausch von Steuerdaten geeinigt. Spätestens in zweieinhalb Jahren tauschen die teilnehmenden Staaten und deren Banken ganz offiziell und vor allem automatisch die Finanzdaten von Bankkunden aus. Bislang haben sich schon mehr als 60 Staaten verpflichtet, diesen Standard zu übernehmen, den die OECD in einem 49-seitigen Dossier definiert hat. Die Folge ist, dass Geld im Ausland künftig so gut wie nicht mehr vor dem deutschen Fiskus versteckt werden kann. Steuerexperten raten nun rechtzeitig zur Selbstanzeige, die - richtig aufbereitet - strafbefreiend wirkt. [Quelle: http://www.oecd.org.de und http://www.welt.de/130408530 ]
Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge
Hierüber klärt Rechtsanwältin Verena Erni auf. Klicken Sie hierzu den Fernsehbeitrag von Rechtsanwältin Erni
Beweislastumkehr bei § 476 BGB beim Kauf einer Katze
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB eingreift. Nach dieser Vorschrift wird bei einem Verbrauchsgüterkauf – dem Verkauf einer beweglichen Sache oder eines Tieres (§ 90a BGB) durch einen Unternehmer an einen Verbraucher – regelmäßig vermutet, dass ein Sachmangel, der sich innerhalb von sechs Monaten seit der Übergabe an den Käufer zeigt, schon bei der Übergabe vorhanden war. Das gilt allerdings dann nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Im vorliegenden Fall verkaufte die Beklagte, die die Zucht von Katzen betreibt, der Klägerin am 11. August 2002 einen Kater als Zuchttier zu einem Kaufpreis von 660 €.