Persönliche Haftung bei unrichtiger Firmierung
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn er für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ein Rechtsgeschäft mit dem unrichtigen Rechtsformzusatz "GmbH” abschließt. Ein Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) schloss einen Werkvertrag ab und verwendete dabei die Firmenbezeichnung "GmbH u.G.". Da die Arbeiten nicht zu Ende geführt wurden, forderte der Auftraggeber Schadenersatz. Das prekäre an dem Urteil des BGH: Neben der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer dem auf den Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner persönlich.
€ 50.000 Schmerzensgeld nach Funktionsverlust der linken Schulter
Einer Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nichtmehr einsetzten kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 € zu.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Frau entschieden, die an Schulterbeschwerden litt.
Schallschutz: Auf den Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung kommt es an
Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag ausgetauscht wird und sich dadurch der Schallschutz gegenüber dem Zustand bei Anmietung der Wohnung verschlechtert (BGH, VIII ZR 131/08).
TTIP: Dem Schwarzwälder geht es an den Schinken
Möglicherweise landen Wertbegriffe wie „Schwarzwälder Schinken“ oder „Thüringer Rostbratwürste“ bald auf dem Opferaltar der Zugeständnisse zur Umsetzung des geplanten Handelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Wie kann sich der regionale Anbieter hiervor schützen?Bislang können bestimmte Agrarprodukte und Lebensmittel gemäß EU-Verordnung Nr. 1152/2012 geschützte Ursprungsbezeichnungen (gU), z.B. „Odenwälder Frühstückskäse“ oder geschützte geographische Angaben (ggA), z.B. „Thüringer Rostbratwurst“ registriert werden.
Mindestlohngesetz: Gefahr für Vereine
Auch wenn allgemein behauptet wird, dass das neue Mindestlohngesetz auf Vereine keine Anwendung finden würde, ist die Aussage so falsch. Das verabschiedete sogenannte „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ lässt nur Sonderbehandlungen bei gemeinnützigen Vereinen zu. Vereine, Verbände und Stiftungen unterliegen grundsätzlich dem Mindestlohndiktat. Leider sind die Vereine auf die gesetzliche Neuerung regelmäßig überhaupt nicht vorbereitet, obwohl die Gesetzesänderung bereits in Kraft getreten ist.