Wer darf für den Arbeitgeber Kündigungen aussprechen?
Kündigungsberechtigt ist grundsätzlich der Arbeitgeber. Soweit die Theorie. Aber bei juristischen Personen wie z.B. bei der Aktiengesellschaft oder der GmbH stellt sich die Frage, wer denn eigentlich der Arbeitgeber ist, bzw. für ihn auftreten darf. Diese Frage beantwortete das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einem Kündigungsrechtsstreit. Es stellte klar, dass dies die Organmitglieder der Gesellschaft seien.
Totalschaden 1
Im Falle eines Kfz-Totalschaden kann der Ersatz von Umsatzsteuer nur verlangt werden, wenn sie bei der Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur tatsächlich angefallen ist. Das hat der Bundesgerichtshof nunmehr gerichtlich zementiert. Im dortigen Fall erlitt der Kläger (zum Zeitpunkt der Geltung des neuen Schadensersatzrechtes) einen wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert).
Totalschaden 2
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Autos um mehr als 130 Prozent, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Es kann dann nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt werden. Es besteht keine Veranlassung, diese Grenze weiter auszudehnen. Eine Überschreitung der 130 % - Grenze um 1,7 % ist insoweit nicht geringfügig. Im Oktober 2008 war die Ehefrau des späteren Klägers mit dessen PKW Renault Scenic 1,9 dCi in München unterwegs. Verkehrsbedingt musste sie hinter einem anderen Auto halten, da Fußgänger die Strasse überquerten. In diesem Moment spürte sie einen Schlag gegen das Fahrzeug. Ein anderer Verkehrsteilnehmer war hinten rechts aufgefahren.
Die Sparkasse und die Farbe Rot
Das erste Sparbuch war rot, wenn es von der Sparkasse war. Die Sparkassen verwenden das Symbol Rot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1992 als einheitliche Geschäftsfarbe. 2007 erfolgte dann die Eintragung dieser Farbe beim Markenamt als Schutzmarke. Jetzt macht die größte spanische Bank Santander der Sparkasse dieses rechtstreitig. Auch die Bank Santander verwendet die "aufmerksamkeitsstarke Grundfarbe" seit den 80er Jahren.
Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen Fahrzeugs und dem Alkoholgenuss trennen kann. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Mannes, dem die Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen worden war.