Erste Grundsteuerbescheide werden verschickt – für viele wird es richtig teuer
Das Magazin Focus und die Tageszeitung Welt berichten, dass Berlin als erste Großstadt neue Grundsteuerbescheide verschickt hat. Für viele Eigentümer und Mieter (auf diese wird die Grundsteuer oftmals umgelegt) wird es jetzt richtig teuer. In einzelnen Fällen steigt die jährliche Grundsteuer von bisher € 270,00 auf knapp € 1.000,00. Nicht selten ist die Anhebung der Steuer doppelt bis dreimal so hoch wie bisher. Aber auch wenn es weniger sind, führt die Anhebung der Grundsteuerbescheide über mehrere Jahre hinweg zu einer schleichenden Enteignung. Der Staat kassiert ab, obwohl er den Eigentümern und Grundstücksnutzern keine Vorteile bringt. Es wird schlicht abkassiert.
Klage gegen zu niedrige Pflegeeinstufung oftmals empfehlenswert
Rund ein Drittel der Antragsteller sind mit ihrer Einstufung in die Pflegestufe unzufrieden. Nicht selten zu Recht. Oftmals werden die Betroffenen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in die falsche Pflegestufe eingruppiert. Nicht selten ist der Betroffene auf die Begutachtung durch den MDK nur schlecht vorbereitet. Im Vorfeld sollte jeder eine Pflege-Beratung einholen, damit die Betroffenen wissen, was auf sie zukommt. Oft wird die Ablehnung durch den MDK damit begründet, dass angeblich die erforderlichen Pflegezeiten nicht erreicht werden. Um hier nicht einer Fehleinschätzung oder Willkür ausgesetzt zu sein, empfehlen wir unserer Mandantschaft die Führung eines Pflegetagebuches, worin über einen längeren Zeitraum sämtliche Verrichtungen, wie die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung betreffen, notiert werden. Hier geht es im wahrsten Sinne des Wortes um die letzte Minute. Der MDK ist verpflichtet, ein solches Pflegetagebuch zu berücksichtigen. Kommt der Gutachter zu einem niedrigeren Ergebnis, sollte man sich nicht damit abspeisen lassen, dass man jederzeit einen neuen Antrag stellen könnte. Die Ansprüche für die Vergangenheit sind verloren, wenn man gegen eine Ablehnung nichts unternimmt. Wer einen Widerspruch einlegt oder einlegen will oder Klage erheben muss, sollte dies nicht aus falschem Scham unterlassen. Man kann jederzeit einen versierten Anwalt hinzuziehen, der einen dann berät und vor allem bei den Gerichtsterminen vertritt. Die Erfolgsquote spricht dafür, dass ein Großteil der MDK-Gutachten fehlerhaft sind.
Dieselalarm (vol.2) - Audi ruft weltweit über 600.000 Fahrzeuge zurück
Wegen Emissionsmängel ruft Audi weltweit über 600.000 Diesel-Fahrzeuge zurück. Grund sind Mängel am Abgasrückführungssystem. Betroffen sind die Baureihen A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. „Auto-Motor-und-Sport“ titelt: „Aus für Abschalteinrichtungen und Thermofenster“. Wahrscheinlich sind auch alle Porsche-Fahrzeuge betroffen, in denen Audi-Motoren eingebaut sind. Damit macht Audi die Flucht nach vorn. Grund ist wohl die anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auf den Vorlagebeschluss des Landgericht Duisburg. Wir berichteten darüber am 9. Dezember 2024 unter „Dieselskandal war mal – jetzt ist Dieselalarm!“ Wahrscheinlich weiß Audi schon, wie die Entscheidung ausfallen wird und will so die Stilllegung von Audi-Dieselfahrzeugen verhindern. Denn das wäre eine der größten Enteignungsaktionen überhaupt, verursacht vom Hersteller Audi.
Dieselskandal war mal – jetzt ist Dieselalarm!
Mit einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes möglicherweise allen Dieselfahrzeugen vor Baujahr 2018 (egal welche Marke) die Stilllegung in 2025, sofern der Europäische Gerichtshof dem Schlussantrag des Generalanwaltes folgt. Noch ist nichts entschieden. Der Fall geht zurück auf eine Vorlage des Landgericht Duisburg an den Europäischen Gerichtshof. Nach Auffassung des Generalanwaltes müssen die Emissionsgrenzwerte auch im Normalbetrieb eingehalten werden. Und da liegt das Problem: im Prüfzyklus zu jeweilig beantragten Typengenehmigung der Fahrzeuge (nach NEFZ) werden die Grenzwerte in der Regel eingehalten, im normalen Fahrbetrieb dann nicht mehr. Es jedoch so aus, dass die Fahrzeuge sämtlich für den Prüfbetrieb entsprechend ausgelegt sind. Konkret geht es darum das Dieselfahrzeuge der Euro 5-Norm mehr als 180 mg/km an Stickoxiden im normalen Fahrbetrieb (Straßenverkehr) ausstößt.
Mit einem Urteil dürfte noch dieses Jahr oder Anfang 2025 zu rechnen sein.
Ist die Todesstrafe wirklich billiger als lebenslange Haft?
Im ersten Moment erscheint es logisch, die Frage zu bejahebn.
Aber sobald einem Angeklagten die Todesstrafe droht, kommen einige teure Aspekte ins Spiel. Die Gerichtskosten sind generell höher, da die meisten Häftlinge sich die Gerichtskosten und auch die Verteidiger nicht leisten können. Durch den Fachkräftemangel wird das Strafverfahren komplizierter und auch die Sicherheitsvorkehrungen müssen intensiviert werden. Unter anderem hat jede*r Angeklagte das Recht auf Berufung, dabei können wenige Stunden vor dem Gerichtstermin Beweise eingereicht werden, welche die Exekution noch stoppen kann. Durch all diese Faktoren summieren sich die Kosten.
Nach Angaben der DPIC (Death Penalty Infomation Center) führt die Todesstrafe zu erheblich Mehrkosten für Staat und Land als eine lebenslange Haftstrafe. In Kalifornien führte ein Bericht der Kommission an, dass das Justizsystem inklusiv der Todesstrafe jährlich um die 137 Millionen Doller kostet.
Wenn man sich die Todesstrafe hinwegdenkt, geht die Kommission von „nur“ 11,5 Millionen Dollar aus. Eine große Differenz.
In Alabama in den USA wurde vergangenen Freitag der Straftäter Kenneth Smith, welcher 1989 wegen Mord verurteilt wurde, als „Versuchsperson“ mit Stickstoff hingerichtet. Im Jahr 2022 sollte bei dem Verurteilten eine Exekution mittels einer Giftspritze durchgeführt werden, nachdem dies gescheitert ist, sollte durch der sogenannten Stickstoffhypoxie sein Tod herbeigeführt werden.
Dabei wird über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt, wodurch er keinen Sauerstoff mehr einatmen kann und erstickt.
Wie bei Kenneth Smith, gibt es öfter mal Fälle, bei denen eine Exekution aus verschiedensten Gründen schief geht.