Die Opfer des Magdeburger Weihnachtsmarktes sollten schnellstmöglich einen Vermögensarrest gegen den Täter Taleb Al-Abdulmohnsen bei Gericht beantragen
Die Opfer der Mord-Attacke von Magdeburg sollten nicht nur gegen die Verantwortlichen des Staates wegen gravierender Versäumnisse Schadensersatzansprüche erheben, sondern auch gegen den Täter selbst. Hier gilt zunächst das sogenannte „Windhund-Prinzip“: wer zuerst fragt, hat Anspruch auf dessen Vermögen. Deshalb sollten die Opfer so schnell als möglich bei Gericht einen Vermögensarrest gegen Taleb Al-Abdulmohnsen beantragen. Auch als ‚vermeintlicher‘ oder falscher Arzt hatte er wohl in den letzten Jahren ganz gut verdient und dürfte Vermögen besitzen.
Schreiben an die StA München wegen des Verdachts der Rechtsbeugung
Staatsanwaltschaft München I
Infanteriestraße 9
80797 München
per beA
Anregung zu Einleitung Verfahrens gegen Vorsitzende Richterin und die beisitzenden Schöffen beim Amtsgericht München
in einer Strafsache wegen Vergewaltigung wegen des Verdachts der Rechtsbeugung
Berichterstattung in der Zeitschrift Stern (in Anlage)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Rechtsanwälte sind wir auch Organ der Rechtspflege und haben von einem Urteil Kenntnis genommen, welches von einer Richterin und zwei Schöffen am Amtsgericht München gegen einen Vergewaltiger ergangen ist. Die Straftat erscheint eindeutig nachgewiesen zu sein. Dennoch hat das Gericht besondere Milde walten lassen und gegen den Täter eine Freiheitsstrafe von elf Monaten verhängt, die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil hat in der Presse und in der Bevölkerung hohe Wellen geschlagen und wird von den meisten als „Skandal-Urteil“ gesehen. Offensichtlich wollte die Richterin und die Schöffen den Täter schonen, weil er Beamter ist und sind deshalb von dem üblich zu erwartenden Strafmaß erheblich abgewichen, sodass die Verurteilung regelrecht lächerlich erscheint.
Es wird angeregt Ermittlungen dahingehend einzuleiten, ob gegen die Richter Anklage wegen Rechtsbeugung zu erheben ist.
Mit freundlichen Grüßen
RECHTSANWÄLTE FISCHER & COLLEGEN
Anlage: Stern-Artikel https://www.stern.de/gesellschaft/vergewaltigung--urteil-gegen-feuerwehrmann-sorgt-fuer-diskussion-35350180.html
30 km/h in Konstanz - Mobiler Blitzer derzeit in der Allmansdorfer Straße aktiv
Der Südkurier nennt ihn liebkosend "Toni". Dabei handelt es sich um ein mobiles Blitzgerät, das derzeit die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h überwacht. Die Stadt macht ernst und kassiert bei den eigenen Einwohnern ab, sofern sie nicht vorsichtig genug sind.
Haftbefehl gegen Badfluencer Attalah Younes erlassen
Die zuständige Richterin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Sonntag Haftbefehl gegen Attalah Younes erlassen.
Der Beschuldigte kommt laut dem Sprecher in die JVA Berlin-Moabit. Er will nun mit einer Haftprüfung gegen die Entscheidung der Haftrichterin vorgehen. Hoffentlich bleibt es auch dabei. Bei deutschen Gerichten hat man oftmals kein ausreichendes Gefühl von Sicherheit mehr. Zu launig und nachsichtig zeigen sich die aktuelle Richtergenerationen. Das Vertrauen in die Justiz schwindet nicht von ungefähr. Vorsichtshalber hat Younes das Video auf Instagram zwischenzeitlich gelöscht.
Die Frage ist umso mehr: was ist mit den übrigen Gewalttätern, die an Silvester und schon Tage davor Randale gemacht haben? Bislang sitzt von denen nach diesseitiger Kenntnis: keiner.
Badfluencer Attalah Younes lügt!
Vor seiner Verhaftung hat der Influencer Attalah Younes noch getönt: „was will die Polizei von mir? Denken die, ich bin ein Flüchtling?“ Er sei als Tourist hier und kündigte an, dass er vorerst nicht mehr nach Deutschland kommen würde, weil er infolge der Aktion Rassismus erlebt habe.
Hier versucht sich der Täter vorweg als Opfer darzustellen. Es geht hier weniger um Rassismus. Attalah Younes hat „scheiße gebaut“. Dass er Ausländer ist, bestätigt nur Vorurteile, die er selbst (von sich) hat. Und was will uns Herr Younes damit sagen? Dass Flüchtlinge seiner Meinung nach so etwas machen, nicht aber Touristen? Entlarvende Ansicht eines rassistischen Touristen.