Magdeburg hat versagt: Den Opfern des Weihnachtsmarkt steht Schadensersatz gegen die Stadt zu
Der tödliche Fehler der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden des Magdeburger Weihnachtsmarktes führt zu Schadenersatzansprüchen direkt die Verantwortlichen. Die Staatsanwaltschaft sollten nicht nur denTäter Taleb Al-Abdulmohnsen zur Verantwortung ziehen, sondern auch die verantwortlichen Behördenvertreter, die es zugelassen haben, dass die sogenannte Rettungsgasse von jedem Fahrzeuglenker ungehindert befahren werden konnte, was das Massaker überhaupt erst möglich gemacht hat. Gegen die Verantwortlichen in den Behörden ist wegen fahrlässiger Tötung (im Moment in fünf Fällen) und fahrlässiger Körperverletzung in 200 Fällen zu ermitteln. Die jeweiligen Verantwortlichen sollten sobald als möglich aus dem Staats- oder Kommunaldienst entfernt werden.
Totalversagen auf höchster Stufe: Poller und Sicherheitsbarrieren nützen nichts, wenn es - wie für Amok-Fahrer gemacht - noch extra eine Zufahrt gibt.
Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich keine Urlaubstage
Während der erste und zweite Weihnachtsfeiertag gesetzliche Feiertage sind und damit von Gesetzeswegen „Arbeitsfrei“, ist der Heiligabend grundsätzlich ein ganz normaler Arbeitstag. Viele Firmen geben diese Tage zusätzlich zum normalen Urlaub frei, es ist dann Usus im jeweiligen Unternehmen.
Nach vielen Tarifverträgen ist der 24. und 31. Dezember jeweils als halber Arbeitstag definiert, sofern der Tag nicht auf ein Wochenende fällt.
"Dieselkorn" lehnt Richter ab
Wie der Spiegel berichtet, soll das Strafverfahren gegen Martin Winterkorn ab dem 04.02.2025 neu beginnen. Zuletzt hatte Martin Winterkorn im ersten Anlauf ein ärztliches Attest vorgelegt, nach einer Knieoperation. Die Neuterminierung des Gerichts sieht der ehemalige VW-Chef nun als Anlass dafür, gegen den Richter einen Ablehnungsantrag zu stellen. Der Diesel-Pate stört sich daran, dass terminiert wird, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung seines Gesundheitszustandes stattgefunden habe.
Einsicht in die Pflegedokumentation
Der Träger einer Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, über jeden Bewohner/Bewohnerin eine Pflegedokumentation zu führen. Bei Angehörigen/Freunden ist am besten durch Erteilung einer Vollmacht sicherzustellen, wem ein Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation zustehen soll.
Das Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation entspricht dem Recht auf Einsicht in die Krankenakte.
Eine Besonderheit besteht aber darin, dass die zu pflegende Person oftmals selbst gar nicht mehr in der Lage ist, eine Einsichtnahme sinnvoll vorzunehmen. Umso wichtiger ist es deswegen, dass hier eine Vollmacht schon zu Lebzeiten an bestimmte Personen erteilt wurde.
Was bis Ende 2024 vererbt wird
Noch nie sind so viele Vermögenswerte übertragen worden, wie dies in den nächsten Jahren der Fall sein wird. Von heute an gerechnet bis 2024 wird voraussichtlich eine Summe von bis zu 3,2 Billionen Euro vererbt. Davon sind 1.290 Milliarden Euro Immobilien, 1.440 Milliarden Geldvermögen und mindestens 340 Milliarden Sachvermögen.
In der Zukunft vererben die Deutschen pro Jahr etwas 400 Billiarden Euro, schätzt die deutsche Bundesbank DIW und deutsches Institut für Altersvorsorge. Begünstigt sind mit etwa 90 % Partner und Kinder, mit 38 % Verwandte, mit 20 % Wohltäter, und weiteren 20 % Stiftungen und Vereine, mit 16 % Freunde und mit 5 % sogar Haustiere.
Allerdings ist das Vermögen ungleich verteilt. Durch die reichsten 2 % der Haushalte werden rund eine Billion Euro vererbt, also zu fast 1/3.