Wer haftet bei einem Blackout?
Wir sind vom Strom abhängig. Doch was passiert genau bei einem Stromausfall? Die Trinkwasserversorgung würde zusammenbrechen, wir hätten kein Licht, kein Telefon, keine Heizung, man könnte nicht mehr auf die Toilette, Züge und Straßenbahnen würden nicht mehr fahren können.
Die Schäden durch einen Stromausfall seien laut Bevölkerungsschützer höher als eine erneute Pandemie oder Regenfluten. Die lebensnotwendige Versorgung von Gütern und Dienstleistungen wäre nicht mehr sicherzustellen.
Sind Vorladungen der Polizei bindend?
Nein. Wer als Zeuge oder Verdächtiger von der Polizei vorgeladen wird, muss der Ladung keine Folge leisten. Er muss auch nicht antworten. Bindend sind dagegen Vorladungen von Gericht und Staatsanwaltschaft. Selbst wenn man in der Sache die Aussage verweigern will oder darf, muss man trotzdem erscheinen.
Aber auch bei polizeilichen Vorladungen ist es sinnvoll, angemessen zu reagieren. Ist man Beschuldigter, sollte man keinesfalls Angaben machen ohne Kenntnis des Akteninhaltes. Da nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhält, ist es sinnvoll, mit der Ladung ein Rechtsanwalt aufzusuchen, der zunächst Akteneinsicht beantragt. Ist man als Zeuge geladen, darf man - wenn man eine Aussage machen will oder muss - ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand mitnehmen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sich mit der Aussage selbst oder Dritte belasten könnte. Oftmals kann der Rechtsanwalt schon in einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter oder Richter abklären, ob überhaupt eine brenzlige Situation entstehen könnte.
Auch Konstanzer Weihnachtsmarkt ist und war eine "Hochrisikozone"
Auch der Konstanzer Weihnachtsmarkt war nicht ausreichend gesichert
Mit dem Auto konnte man problemlos über mehrere Einfahrten (Brotlaube, Rosgartenstraße) mit dem Auto problemlos auf den Weihnachtsmarkt gelangen. In Konstanz ist nicht Dank Sicherheitskonzept nichts passiert, sondern nur dank lustloser Amokfahrer und dem Umstand, dass man mit dem Auto so gut wie nicht in die Stadt kommt.
Magdeburg: Die Anzeige des Herrn Dieter Siegel vom Verein „Kriminalistisches Institut Jena e. V.“ ist leider fehlerhaft
Nach Presseberichten in der „Frankfurter Rundschau“ und „Volkesstimme“ hat der Vorstand des selbst ernannten Kriminalistischen Institut Jena e.V., Herr Dieter Siegel, wegen der Ereignisse auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg Strafanzeige wegen „Beihilfe zum Mord“ gegen das Unterlassen polizeilicher Maßnahmen gegen den und die verantwortliche(n) Polizeibeamte erstattet. Eine solche Anzeige ist Quatsch! Danach müssten Polizeibeamte in Absprache mit dem Täter bewusst die Zufahrt geräumt haben, um diesem eine solche Amokfahrt zu ermöglichen. Die Anzeige ist rechtlich wie kriminalistisch falsch. Es gibt keinen Hinweis auf irgendwelche Mittäter oder Förderer.
Wir haben bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg angeregt, dass gegen die Sicherheitsverantwortlichen des Weihnachtsmarktes Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eingeleitet werden. Denn die Opfer haben voraussichtlich nicht nur Ansprüche gegen den Täter Taleb Al-Abdulmohnsen, sondern auch gegen den Veranstalter und/oder die verantwortliche Polizeibehörde. Wenn nämlich dem so ist, steht den Opfern und Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu, wovon nach den einschlägigen Presseberichten zwischenzeitlich auszugehen ist.
Warum das Kriminalistische Institut Jena von einer Beihilfe ausgeht, ist nicht nachvollziehbar. Beihilfe liegt nur dann vor, wenn jemand vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Offener Brief an Generalstaatanwaltschaft Naumburg, die im Fall "Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt Magdeburg" ermittelt
An
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
OStA Klaus Tewes
per beA und per Fax: +49 3445 281700
Übernahme Ermittlungsverfahren gegen Taleb Al-Abdulmohnsen gem. § 145 Abs. 1 GVG
wg Verdacht des Mordes in 5 Fällen und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 235 Fällen
auf dem Weihnachtsmarkt Magdeburg am 20.12.2024
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Tewes,
wie aus der Presse zu erfahren war, die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg die Ermittlungen in dem Mordfall des Verdächtigen Taleb Al-Abdulmohnsen übernommen. Wegen der offensichtlich schweren Versäumnisse der Veranstalter des Weihnachtsmarktes in Magdeburg oder der Polizei möge zugleich ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Nach verschiedenen Presseberichten war die Einfahrt zum Weihnachtsmarkt zum Tatzeitpunkt (und anscheinend auch sonst nicht) nicht durch Poller, Fahrzeuge oder andere Durchfahrtshindernisse abgesichert. Der Täter konnte somit die Amokfahrt genauso durchführen, wie es geschehen ist. Bei entsprechender Aufmerksamkeit der Verantwortlichen hätte dieser Anschlag verhindert werden können.
Soweit eine Strafanzeige eines Vereins Kriminalistisches Institut Jena e.V. wegen "Beihilfe" eingereicht wurde, ist damit wahrscheinlich ebenfalls die Anregung der Verfolgung wegen Fahrlässigkeit gemeint.
Die Opfer und/oder deren Hinterbliebene sind sämtlich namentlich zu erfassen und darüber aufzuklären, dass ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Magdeburg oder verantwortliche Polizeibehörde zustehen. Das Vermögen des Täters ist zu beschlagnahmen.
Es wird um Mitteilung gebeten, ob und gegebenenfalls unter welchen Aktenzeichen hier Ermittlungen angestrengt werden.
Mit freundlichen Grüßen
R. Fischer
Rechtsanwalt
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UPDATE vom 14.01.2025:
Die Generalstaatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass das vorgenannte Verfahren unter der Geschäftsnummer 111 UJs geführt wird.