Auch „junge“ Darlehensverträge oftmals fehlerhaft
Es ging durch die Presse: Bis letztes Jahr konnten Häuslebauer oftmals ihre Altverträge zur Baufinanzierung widerrufen, wenn die Verträge der Banken eine bedenkliche Widerrufsbelehrung hatten. Auch durch den nachträglichen Widerruf galt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Man musste lediglich das erhaltene Darlehen zurückzahlen nicht aber die Zinsen oder bekam bezahlte Zinsen zurück. Um Rechtssicherheit zu erhalten, hat der Gesetzgeber bei Altverträgen eine Erklärungsfrist gesetzt bis längstens 22. Juni 2016.
Jetzt stellt sich zunehmend heraus, dass gerade Verträge danach - also auch die jungen Verträge - nicht selten Vertragsfehler enthalten. Manche Kollegen sprechen sogar von einer Fehlerflut. In der Tat sind viele Darlehensverträge so fehlerhaft von den Banken formuliert, dass man auch jetzt noch aus solchen Verträgen aussteigen kann, wenn eine Umfinanzierung billiger ist. Bei Verträgen, die bis Ende 2014 abgeschlossen wurden, ist dies regelmäßig der Fall. Aber auch wer schon umgeschuldet und bereits Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, kann diese gegebenenfalls von den Banken zurück verlangen.
Wer seinen Vertrag prüfen lassen will, kann dies bei uns gegen eine Erstberatungsgebühr von € 100,00 tun.
Wenn wir fündig werden, verhandeln wir gerne auch mit Ihrer Bank. Nicht selten ist auch das Geldhaus zu einer nachträglichen Umfinanzierung bereit, wenn dadurch ein Rechtsstreit vermieden wird.
FISCHER & COLLEGEN
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Rutschgefahr im Supermarkt
Ein Supermarkt hat alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren von Kunden abzuwenden, die sich in dem öffentlichen Verkaufsraum bewegen. Absolute Sicherheit ist aber nicht geschuldet.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht München. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Einkäufe in einem Supermarkt erledigen wollte. Im Bereich der Obst- und Gemüsetheke waren Rotweinflaschen als Aktion gesondert beworben und vor einen Säule aufgeschichtet. Als sie den Bereich passieren wollte, rutschte sie aus und fiel zu Boden.
Durchbruch für Sterbehilfe: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Anspruch auf tödliche Betäubungsmittel
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll. Dies setzt allerdings voraus, dass der Patient seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln kann. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass sterbewillige Patienten in Deutschland künftig eine tödliche Dosis Betäubungsmittel zum Suizid erhalten dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden. Das Gericht betonte, dass so etwas nur in ganz wenigen Ausnamefällen erlaubt werden könne.
Aktions- und Gedenktage im März
01. März | Tag der Erdnussbutter-Liebhaber
01. März | Tag des Schweins
01. März | Welttag der Komplimente
02. März | Tag der alten Dinge
03. März | Tag des Aufschnitts in den USA
03. März | Mach-andere-glücklich-Tag
03. März | Tag des Artenschutzes
Bausparer sind keine schlauen Füchse mehr
Bausparkassen können ein überdurchschnittlich verzinstes Bauspardarlehen in der Ansparphase aufkündigen, wenn die Verträge seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind, und zwar auch dann, wenn sie bis dahin noch nicht voll bespart sind. Wer seinen Bausparvertrag in erster Linie als Geldanlage genutzt hat, muss sich nun nach einer anderen Anlagemöglichkeit umsehen. Der Bundesgerichtshof hat vergangenen Dienstag seine beiden Entscheidungen öffentlich wirksam bekannt gemacht. Letztlich war es wohl eine wirtschaftspolitische Entscheidung. Der Bundesgerichtshof wollte damit vermutlich die Bausparkassen schützen, damit sie am Ende nicht finanziell ausbluten. So richtig überzeugen die Entscheidungen nicht. Waren es doch die Bausparkassen, die von wenigen Jahren für Abschlüsse geworben haben mit dem Argument, dass man einen Bausparvertrag auch ganz gut als Geldanlage nutzen könne.