Rauchverbot im eigenen Auto?
Mitte des vergangenen Jahres kam die Nachricht auf, dass in Deutschland ein Rauchverbot in Autos noch für das Jahr 2016 geplant sei. Diese Meldung zog durchaus einige Kreise, bis es sich herausstellte, dass ein Satireportal, das immer wieder einmal durch Falschmeldungen auf sich aufmerksam machte, auch für die Verbreitung dieser Meldung verantwortlich war. Vielleicht durch diese Falschmeldung auf den Geschmack gekommen, scheint nun allerdings in gewissen Kreisen die Diskussion wieder aufzuflammen. Natürlich werden auch wieder die alten Argumente hervorgekramt, dies diene der Sicherheit im Straßenverkehr, in Autos mitfahrende Kinder würden so vor dem Qualm geschützt etc. etc. etc. Wenn man die Regelungswut deutscher Behörden betrachtet, darf man sich auch nicht wundern, wenn auch derartige Maßnahmen plötzlich zur Diskussion stehen. Und wenn die Gutmenschen auf dem Altar der Sicherheit und der Gesundheit auch unsere letzten Freiheiten eingeschränkt haben, wenn wir alle nur noch am Gängelband von Berlin und Brüssel herumgeführt werden, dann erst werden wir vielleicht auch den Wert der kleinen Freiheiten zu schätzen wissen. Spätestens wenn dann auch die Anschnallpflicht im Bett kommt (man könnte sonst ja herausfallen), sollte dann auch der Letzte gemerkt haben, dass manche Tendenzen in unserer Gesellschaft einen Irrweg darstellen.
Neues Jahr, erhöhtes Risiko: Spam-Mails werden immer „intelligenter“
Waren Spam-Mails früher einfach zu erkennen: die Anrede erfolgte in Englisch, der Text stammte von einem schlechten Übersetzungsprogramm und der Inhalt war oft Kauderwelsch. Die neuen Fake-Mails filtern bereits im Vorfeld den richtigen Namen heraus, Anrede und Hintergründe stimmen. Aktuell sind derzeit vermeintliche Jobangebote. Oftmals lesen sich die Mails so, als ob der Absender einen konkret kennen würde.
Eine neue Form der Kriminalität
Nun warnt auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen vor gefälschten Inkasso-Forderungen, die per SMS, E-Mail oder Brief verschickt werden. Das neue daran ist, dass die Betrüger zwischenzeitlich häufig die Logos von Firmen oder gefälschten E-Mail-Mail-Adressen nutzen, um ihrer Forderung Glaubwürdigkeit zu verleihen. So ist auch in einigen Fällen der Name unserer Kanzlei missbraucht worden. Wir haben entsprechend Anzeige erstattet und verweisen auf unseren Artikel vom 28. Dezember 2016.
Die Frist zur Lastschriftrückgabe beim Sepa-Mandat
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs werden Strom- und Gasanbietern, Telefongesellschaften und Wasserwerken Einzugsermächtigungen erteilt. Diese heißen nun nach der Einführung des einheitlichen Zahlungsverkehrs Sepa-Mandat. Bis zu acht Wochen kann man einer erfolgten Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen, dann muss die Bank dem Kunden die Abbuchung wieder gutschreiben. Allerdings verlangen die Banken hierfür nicht unerhebliche Gebühren. Sind mehr als acht Wochen vergangen, ist die Rückgabe der Lastschrift nur noch mit der Begründung möglich, dass für diese Abbuchung gar keine Einzugsermächtigung vorgelegen habe.
Bei Überbelegung einer Mietwohnung
droht dem Mieter die Kündigung. Überbelegung kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn sie trotz Abmahnung weiterhin vorliegt. Aber selbst wenn die Vermieterrechte nicht erheblich verletzt worden sind, muss der Vermieter eine Überbelegung nicht hinnehmen und kann auch oder zusätzlich die ordentliche Kündigung aussprechen. Fremde, entfernte Verwandte oder Freunde haben ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ohnehin kein Bleiberecht. Im Gegensatz zum Ehepartner (gleichgestellt ist der eingetragene Lebenspartner) sind Lebensgefährten, also Freund und Freundin, nicht privilegiert.
Aber selbst wenn der Vermieter die Aufnahme anderer Personen als solches hinnehmen muss, bildet die Überbelegung eine absolute Grenze. Abhängig vom Einzelfall stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass für jede Person etwa 10 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen, bei Kleinkindern reichen 6 m².