S&K-Insolvenzverwalter fordert von Anlegern Ausschüttungen zurück
Wer als Anleger in S & K Sachwerte Nr. 2 oder S & K Real Estate Value Added investiert und in der Vergangenheit (vermeintliche) Gewinnausschüttungen erhalten hat, erhält dieser Tage wahrscheinlich eine Klage zugestellt von dem Insolvenzverwalter der S & K – Firmengruppe Achim Ahrendt. Viele Anleger beklagen, nun ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden. Die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters hat seinen Rechtsgrund darin, dass es sich bei den Auszahlungen um keine echten Gewinnausschüttungen handelt, sondern um verdeckte Einlagenrückzahlungen. Ein echter Gewinn durch Einnahmeüberschuss drückt sich im Bilanzgewinn aus.
Kein Fahreignungstest für Senioren
Für ältere Verkehrsteilnehmer soll es künftig keine verbindlichen Fahreignungstests geben. Diese Empfehlung hat der 55. deutsche Verkehrsgerichtstag ausgesprochen, An der Tagung nahmen rund 2000 Juristen, Wissenschaftler und Experten teil. Bislang gebe es keine Nachweise dafür, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen.
Als gefahrenträchtig nachgewiesen ist jedoch die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten durch Fahrzeuglenker während der Fahrt. Regelverstöße hiergegen sollen konsequenter geahndet werden.
[Quelle: PM VGT, lto 270117]
WEG: Wichtiger Tagesordnungspunkt darf nicht unter "Sonstiges" behandelt werden
Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs erfordert ausnahmsweise eine Abmahnung gegenüber dem säumigen Mieter. Das ist der Fall, wenn sich dem Vermieter der Schluss aufdrängen muss, dass die ausbleibenden Zahlungen nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit beruhen. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Räumungsklage eines Vermieters zurück.
Unfallschadenregulierung: Dem Versicherer müssen vier Wochen zum Regulieren reichen
Nimmt der Haftpflichtversicherer innerhalb von vier Wochen nicht zum geltend gemachten Schadenersatzanspruch Stellung, sondern beauftragt drei Wochen nach der Schadenanmeldung lediglich einen (Gegen-)Schadengutachter, hat er Anlass zur Klage gegeben. Erkennt der Versicherer auf Klagezustellung hin den Anspruch an, kann er sich nicht darauf berufen, mit der Klage überfallen worden zu sein.
Rauchverbot im eigenen Auto?
Mitte des vergangenen Jahres kam die Nachricht auf, dass in Deutschland ein Rauchverbot in Autos noch für das Jahr 2016 geplant sei. Diese Meldung zog durchaus einige Kreise, bis es sich herausstellte, dass ein Satireportal, das immer wieder einmal durch Falschmeldungen auf sich aufmerksam machte, auch für die Verbreitung dieser Meldung verantwortlich war. Vielleicht durch diese Falschmeldung auf den Geschmack gekommen, scheint nun allerdings in gewissen Kreisen die Diskussion wieder aufzuflammen. Natürlich werden auch wieder die alten Argumente hervorgekramt, dies diene der Sicherheit im Straßenverkehr, in Autos mitfahrende Kinder würden so vor dem Qualm geschützt etc. etc. etc. Wenn man die Regelungswut deutscher Behörden betrachtet, darf man sich auch nicht wundern, wenn auch derartige Maßnahmen plötzlich zur Diskussion stehen. Und wenn die Gutmenschen auf dem Altar der Sicherheit und der Gesundheit auch unsere letzten Freiheiten eingeschränkt haben, wenn wir alle nur noch am Gängelband von Berlin und Brüssel herumgeführt werden, dann erst werden wir vielleicht auch den Wert der kleinen Freiheiten zu schätzen wissen. Spätestens wenn dann auch die Anschnallpflicht im Bett kommt (man könnte sonst ja herausfallen), sollte dann auch der Letzte gemerkt haben, dass manche Tendenzen in unserer Gesellschaft einen Irrweg darstellen.