Aktions- und Gedenktage im Februar
01. Februar | Tag der Schlange in den USA
01. Februar | Robinson-Crusoe-Tag
01. Februar | Ändere-Dein-Passwort-Tag
02. Februar | Eierkuchentag in Frankreich
02. Februar | Tag des Igels
02. Februar | Tag des Murmeltiers
S&K-Insolvenzverwalter fordert von Anlegern Ausschüttungen zurück
Wer als Anleger in S & K Sachwerte Nr. 2 oder S & K Real Estate Value Added investiert und in der Vergangenheit (vermeintliche) Gewinnausschüttungen erhalten hat, erhält dieser Tage wahrscheinlich eine Klage zugestellt von dem Insolvenzverwalter der S & K – Firmengruppe Achim Ahrendt. Viele Anleger beklagen, nun ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden. Die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters hat seinen Rechtsgrund darin, dass es sich bei den Auszahlungen um keine echten Gewinnausschüttungen handelt, sondern um verdeckte Einlagenrückzahlungen. Ein echter Gewinn durch Einnahmeüberschuss drückt sich im Bilanzgewinn aus.
Kein Fahreignungstest für Senioren
Für ältere Verkehrsteilnehmer soll es künftig keine verbindlichen Fahreignungstests geben. Diese Empfehlung hat der 55. deutsche Verkehrsgerichtstag ausgesprochen, An der Tagung nahmen rund 2000 Juristen, Wissenschaftler und Experten teil. Bislang gebe es keine Nachweise dafür, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen.
Als gefahrenträchtig nachgewiesen ist jedoch die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten durch Fahrzeuglenker während der Fahrt. Regelverstöße hiergegen sollen konsequenter geahndet werden.
[Quelle: PM VGT, lto 270117]
WEG: Wichtiger Tagesordnungspunkt darf nicht unter "Sonstiges" behandelt werden
Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs erfordert ausnahmsweise eine Abmahnung gegenüber dem säumigen Mieter. Das ist der Fall, wenn sich dem Vermieter der Schluss aufdrängen muss, dass die ausbleibenden Zahlungen nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit beruhen. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Räumungsklage eines Vermieters zurück.
Unfallschadenregulierung: Dem Versicherer müssen vier Wochen zum Regulieren reichen
Nimmt der Haftpflichtversicherer innerhalb von vier Wochen nicht zum geltend gemachten Schadenersatzanspruch Stellung, sondern beauftragt drei Wochen nach der Schadenanmeldung lediglich einen (Gegen-)Schadengutachter, hat er Anlass zur Klage gegeben. Erkennt der Versicherer auf Klagezustellung hin den Anspruch an, kann er sich nicht darauf berufen, mit der Klage überfallen worden zu sein.