Aktions- und Gedenktage im Oktober
01. Oktober | Internationaler Tag des Kaffees
01. Oktober | Weltmusiktag/Internationaler Tag der Musik
01. Oktober | Tag der älteren Menschen
01. Oktober | Weltvegetariertag
01. Oktober | Tag der Depression
01. Oktober | Tafeltag
02. Oktober | Welttag des Lächelns
02. Oktober | Gib-deinem-Auto-einen-Namen-Tag
02. Oktober | Tag der Gewaltlosigkeit
03. Oktober | Happy Birthday
03. Oktober | Internationaler Tag der Ballonkünstler
03. Oktober | Welttag des Wohn- und Siedlungswesens
03. Oktober | Tag der offenen Moschee
04. Oktober | Tag des Wodka
04. Oktober | Welttierschutztag
04. Oktober | Beginn der Internationalen Weltraumwoche
Der Sohn der Alleinerbin darf nicht an einem Nottestament mitwirken
Ein Nottestament vor drei Zeugen ist unwirksam, wenn der Sohn der als Alleinerbin eingesetzten Begünstigten daran mitwirkt.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Köln hin, als es über die Erbfolge eines im Alter von 84 Jahren in einem Krankenhaus verstorbenen Mannes zu entscheiden hatte. Wenige Stunden vor seinem Tod waren vier Personen ans Sterbebett gekommen. Drei von ihnen hielten in einer Niederschrift fest, dass nach dem letzten Willen die Lebensgefährtin Alleinerbin werden solle. Der Kranke sei mit diesem Nottestament einverstanden, habe aber keine Kraft mehr gehabt, es zu unterschreiben. Unter den Zeugen war auch der Sohn der Lebensgefährtin. Die Lebensgefährtin beantragte unter Vorlage dieses Dokuments einen Erbschein. Die ohne dieses Testament erbberechtigten Nichten und Neffen des Verstorbenen haben sich dagegen vor Gericht gewehrt.
„Besichtigungsgebühr“ bei Wohnungsinteressenten unzulässig
Früher konnten Makler bei erfolgreicher Tätigkeit sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter ihre Maklercourtage in Rechnung stellen. Seit dem 1. Juni 2015 gilt jedoch das sogenannte „Bestellerprinzip“ bei der Vermietung von Wohnungen. Einen Anspruch auf Bezahlung hat der Makler nur gegenüber demjenigen, der ihn beauftragt hat. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist dies der Vermieter. Als Ausgleich für den dadurch geschmälerten Gewinn kamen einige Makler auf die Idee, von Mietinteressenten eine sogenannte „Besichtigungsgebühr“ zu verlangen. € 30 bis € 40 waren dabei eine gängige Größe, und bei dem Andrang Wohnungssuchender war dies ein lukrativer Nebenverdienst. Dieser Praxis hat nunmehr hat jedoch nunmehr das LG Stuttgart einen Riegel vorgeschoben.
Aktions- und Gedenktage im September
01. September | Tag der Wörter, auf die sich nichts reimt
01. September | Tag der Hühnerjungen
02. September | Blaubeereis-am-Stiel-Tag
03. September | Tag des Wolkenkratzers
03. September | Tag des Kaffees
04. September | Tag der Currywurst in Deutschland
04. September | Tag des Zeitungsausträgers
05. September | Verspäte-dich-Tag
05. September | Kopfschmerztag
05. September | Tag der Käsepizza
Wann ist ein Handelsregister-Eintrag erforderlich?
Wer ein Gewerbe betreibt, das einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das gilt auch für Vereine.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich jetzt damit befasst, ob die Eintragungspflicht einen Verein trifft, der mit 80 ehrenamtlichen Mitarbeitern ein Fitnessstudio betreibt.
Die Eintragungspflicht wird grundsätzlich von Behörden nicht geprüft. Oft sind es Hinweise von Konkurrenten ans Register, die die Frage nach der Eintragung aufwerfen. So war es auch bei dem genannten Verein. Ein gewerblicher Konkurrent hatte zunächst ein Amtslöschungsverfahren angeregt. Das scheiterte, weil das Amtsgericht das Nebenzweckprivileg nicht als überschritten ansah. Dann vertrat der Konkurrent die Auffassung, der Geschäftsbetrieb des Fitnessstudios müsse zumindest ins Handelsregister eingetragen werden. Wie in solchen Fällen üblich holte das Amtsgericht Köln die Stellungnahme der IHK ein. Diese bestätigte die Auffassung des Konkurrenten. Das Amtsgericht Köln verpflichtete den Verein daraufhin, sich ins Handelsregister einzutragen und verhängte ein Zwangsgeld.