Verwenden Sie bei heiklen Missionen keinen Tesla!
Wahrscheinlich gilt dies für alle Fahrzeuge neueren Baujahrs, sowohl Elektro-Fahrzeuge, als auch Verbrennerfahrzeuge. Die Modelle neuer Hersteller sind heute vollgestopft mit Elektronik und Kameras, die Fahrer und Insassen permanent überwachen. Kommt es bei Unfällen strafrechtlichen Nachermittlungen, verrät dich dein Auto! Haben Sie geblinkt? Oder biegen sie öfters ab, ohne zu blinken? Waren sie zu schnell? Haben Sie auf dem Waldparkplatz geparkt, auf dem in dessen Nähe später eine Leiche gefunden wurde? Stand ihr Fahrzeug vor der Bank, die gerade überfallen wurde? Wann sind Sie mit wie vielen Personen weggefahren? Wer saß mit im Auto? Hinten links? Wer hat wann telefoniert? Hat die Bordkamera alles aufgezeichnet?
Die große Frage ist: Haben Sie Einfluss darauf? Tatsächlich: Nein.
Dieser Umstand sollte jedem bewusst sein, auch wenn er keine Straftat begeht. Die Zeiten haben sich geändert.
Abmahnung erhalten - Was jetzt?
Wer sich im Internet in so genannten Filesharing-Tauschbörsen aufhält, läuft häufig Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. In solchen Tauschbörsen ist es möglich, Musiktitel und Filmwerke herunter zu laden. Das Download von Musiktiteln oder Filmwerken führt jedoch dazu, dass diese dann fast zeitgleich einer nicht bekannten Anzahl von weiteren Nutzern auch zum Herunterladen angeboten werden. Der Musiktitel und das Filmwerk sind somit öffentlich und vor allem weltweit abrufbar. Fast alle Musiktitel und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützt. Der Urheber bzw. der Besitzer der Urheberrechte wird meistens dem Angebot seiner Werke in Tauschbörsen nicht zugestimmt haben. Zum Schutz ihrer Werke haben die Besitzer und Eigentümer der Urheberrechte vielfach IT-Unternehmen beauftragt, welche das Internet und insbesondere die Tauschbörsen überwachen. Daher ist es möglich, die IP-Adresse desjenigen zu ermitteln, welcher auf dieser Tauschbörse ein Musikwerk oder Filmwerk zum Tausch angeboten hat.
1. Was kann passieren?
Wie vermeide ich Zivilprozesse oder sorge optimal vor für den Fall vor, wenn sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lässt?
Das erste Zauberwort heißt Dokumentaion. Das zweite Zauberwort heißt proaktives Handeln. Das bedeutet zunächst, sich einen versierten Berater für die Problemlösung an die Seite zu nehmen. Wir beraten eine Reihe von Privatpersonen und Unternehmen außergerichtlich auf Stundensatzbasis. Das macht die Problemlösung unter dem Strich oftmals erstaunlich kostengünstig und zudem rechtssicher.
Um Gerichtsverfahren zu vermeiden, gibt es mehrere Ansätze, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen hilfreich sein können:
1. Präventive Maßnahmen
a) Rechtliche Beratung: Frühzeitige Konsultation eines Anwalts zur Klärung rechtlicher Fragen oder zur Vertragsgestaltung kann Streitigkeiten vorbeugen.
b) Klare Verträge: Sorgfältig formulierte Verträge mit klaren Regelungen und Klauseln (z. B. zu Zahlungsbedingungen, Haftung, Kündigung) minimieren Interpretationsspielräume.
c) Dokumentation: Lückenlose Dokumentation von Absprachen und Vorgängen schafft Transparenz und Beweissicherheit.
Olaf, der Untätige
Wieder mal ein Brandbrief an den, der alles anbrennen lässt.
In Windesheim, Rheinland-Pfalz, sorgt ein 20-jähriger afghanischer Asylbewerber für erhebliche Verunsicherung in der Gemeinde. Der Mann, der im Flüchtlingsheim lebt, hat wiederholt randaliert und wird nun von einem Sicherheitsdienst bewacht, was die Gemeinde jährlich 480.000 Euro kostet. Wir zahlen das. Eigentlich müsste Olaf Scholz für diese Kosten aufkommen. Es braucht dringend ein Gesetz zur Eindämmung von Verschwendung. Siehe dazu https://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/1965-die-akte-schlesinger.
Kanzler Scholz erkauft sich zu Lasten des Deutschen Staates und seiner Bevölkerung sehenden Auges und sehender Kosten einfach mal wieder Untätigkeit. Und wenn etwas passiert (bspw. Amoklauf mit Messer, könnte ja sein), wird Olaf und Katharina Dröge, Fraktionschefin der Grünen, erklären, dasss man das "differenziert betrachten" müsse und den Hinterblieben ihr Beileid aussprechen.
Ein Satz mit X: Sam Dylen
… das war nix!
Wenn sich jemand zum Affen macht, zum Loser, zur Peinlichkeit, darf RTL das dann fördern, die Kamera weiter drauf halten? Das Ganze geschieht in Kooperation mit den Zuschauern, die genau den Loser wählen. Gut, die Camp-Bewohner bekommen halt nichts zu essen, wenn der Loser wieder aufgibt. Aber wird diese Nummer nicht zum Persönlichkeitsproblem für Sam Dylan! Ist ihm klar, auf was er sich da eingelassen hat? Man darf vermuten, dass er sich verschätzt hat. Darf dann RTL weiter durchziehen und den Kandidaten womöglich zerstören? Das Format Dschungelcamp ist jedenfalls nicht das richtige für Sam Dylan. Allerdings kennt er den Haupttitel ganz gut: „ich bin ein Star, holt mich hier raus“. Um Langzeitschäden bei dem - zugegebenermaßen unsympathischen Kandidaten - zu vermeiden oder zu minimieren, sollte RTL Sam Dylan jetzt aus dem Dschungel herausholen.