Stellen Sie sich vor, Ihnen stößt was zu und Sie überleben! Unfälle (im Ausland) oder plötzliche Krankheiten können einen schnell für eine gewisse Zeit “außer Gefecht” setzen. Für solche Notsituationen ist in den meisten Fällen nichts geregelt. Die Folge ist dann oft, dass zum ursprünglichen Unglücksfall noch eine Reihe vermeidbarer Schwierigkeiten dazukommen. Dabei kann man voraussehbare Risiken durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht minimieren.

Immer mehr ältere Menschen können sich vorstellen, auch nach dem Berufsausstieg als Voll- oder zumindest als Teilzeitkraft weiterzuarbeiten. Sei es, weil die Rente finanziell nicht ausreicht oder um Tristheit oder gar Langeweile im Alter vorzubeugen.

 

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt jährlich an. Wer aber mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, kann mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Der Abzug beträgt dabei 0,3 Prozent monatlich. Durch unterschiedliche weitere Parameter ist der Unterschied der regulären Rente zur vorzeitigen Rente allerdings prozentual durchaus höher.

Wer aber mindestens 45 Beitragsjahre erreicht, darf sogar abschlagsfrei früher in Rente gehen.

 

Renten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig, wobei gewisse Freibeträge gelten. Der Rentenfreibetrag wird auf Grundlage des Jahres berechnet, in welchem die Rente erstmalig für das ganze Jahr bezogen wird. Die Höhe des, den Freibetrag festsetzenden, Prozentsatzes bestimmt sich hingegen nach dem Jahr des Renteneintritts. Zudem steht allen Arbeitnehmern der so genannte Grundfreibetrag zu. Dieser wird zum Rentenfreibetrag addiert.

 

Ergänzend dazu können Rentner seit 2023 beliebig viel Geld hinzuverdienen. Jeder zusätzliche Verdienst muss jedoch versteuert werden. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze müssen außerdem alle Sozialabgaben abgeführt werden.

Wem können Sie im Notfall vertrauen? In der Regel dem Lebenspartner. Was aber, wenn der nicht zur Verfügung steht oder die Kinder entweder weit weg wohnen oder aus sonstigen Gründen nicht in Frage kommen?

Der Träger einer Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, über jeden Bewohner/Bewohnerin eine Pflegedokumentation zu führen. Bei Angehörigen/Freunden ist am besten durch Erteilung einer Vollmacht sicherzustellen, wem ein Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation zustehen soll.

Das Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation entspricht dem Recht auf Einsicht in die Krankenakte.

 

Eine Besonderheit besteht aber darin, dass die zu pflegende Person oftmals selbst gar nicht mehr in der Lage ist, eine Einsichtnahme sinnvoll vorzunehmen. Umso wichtiger ist es deswegen, dass hier eine Vollmacht schon zu Lebzeiten an bestimmte Personen erteilt wurde.

Rund ein Drittel der Antragsteller sind mit ihrer Einstufung in die Pflegestufe unzufrieden. Nicht selten zu Recht. Oftmals werden die Betroffenen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in die falsche Pflegestufe eingruppiert. Nicht selten ist der Betroffene auf die Begutachtung durch den MDK nur schlecht vorbereitet. Im Vorfeld sollte jeder eine Pflege-Beratung einholen, damit die Betroffenen wissen, was auf sie zukommt. Oft wird die Ablehnung durch den MDK damit begründet, dass angeblich die erforderlichen Pflegezeiten nicht erreicht werden. Um hier nicht einer Fehleinschätzung oder Willkür ausgesetzt zu sein, empfehlen wir unserer Mandantschaft die Führung eines Pflegetagebuches, worin über einen längeren Zeitraum sämtliche Verrichtungen, wie die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung betreffen, notiert werden. Hier geht es im wahrsten Sinne des Wortes um die letzte Minute. Der MDK ist verpflichtet, ein solches Pflegetagebuch zu berücksichtigen. Kommt der Gutachter zu einem niedrigeren Ergebnis, sollte man sich nicht damit abspeisen lassen, dass man jederzeit einen neuen Antrag stellen könnte. Die Ansprüche für die Vergangenheit sind verloren, wenn man gegen eine Ablehnung nichts unternimmt. Wer einen Widerspruch einlegt oder einlegen will oder Klage erheben muss, sollte dies nicht aus falschem Scham unterlassen. Man kann jederzeit einen versierten Anwalt hinzuziehen, der einen dann berät und vor allem bei den Gerichtsterminen vertritt. Die Erfolgsquote spricht dafür, dass ein Großteil der MDK-Gutachten fehlerhaft sind.