Mord und Totschlag führt stets zur Erbunwürdigkeit
Wer den Erblasser tötet, ist erbunwürdig. Er erbt daher nichts.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
1. Grundsätzlich geht die Erbschaft mit dem Erbfall von alleine (ipso iure) auf den oder die Erben über, ohne dass es einer An-nahme der Erbschaft bedürfte. Aber der zum Erben Berufene ist zunächst nur vorläufiger Erbe; er hat das Recht, die Erbschaft auszuschlagen.
Wann ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?
Ein Testamentsvollstrecker ist immer dann sinnvoll, wenn man seinen Nachlass zielgerichtet regeln möchte. Oftmals soll sichergestellt werden, dass der letzte Wille nach dem Tod des Erblassers auch so vollzogen wird, wie es das Testament angeordnet hat.
Ein häufiger Fall für den Einsatz eines Testamentsvollstreckers ist, wenn es sich um eine größere Erbengemeinschaft handelt. Hier trägt der Testamentsvollstrecker dazu bei, die Nachlassabwicklung so reibungslos wie möglich zu gestalten. In der Praxis kollidieren oftmals die Interessen der einzelnen Erben: So will beispielsweise einer das vermachte Haus veräußern, der andere will das Haus selbst beziehen und der Dritte möchte sich auszahlen lassen. Bei dieser Erbauseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft unterstützt der Testamentsvollstrecker, indem er genau den Willen des Verstorben versucht umzusetzen.
Ein Testamentsvollstrecker sollte auch immer dann eingesetzt werden, wenn die Erben geschützt werden sollen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene oder überforderte Erben handelt.
Darüber hinaus sorgt der Testamentsvollstrecker dafür, dass die Auflagen und Vermächtnisse, die der Erblasser hinterlassen hat, überwacht und umgesetzt werden.
„Falls ich heute verunglücke“: Testament gilt länger als nur einen Tag
Die Formulierung „Für den Fall, dass ich heute verunglücke“ stellt keine Bedingung dafür auf, dass ein Testament gültig ist.
Das folgt aus einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) in Berlin. Die Richter machten deutlich, dass diese konkrete Formulierung in einem Testament ausgelegt werden müsse. Nach ihrer Ansicht handele es sich lediglich um die Mitteilung des Anlasses für die Testamentserrichtung, bei dessen Formulierung der Erblasser die Form eines Konditionalsatzes gewählt hat. Die Formulierung ist dagegen nicht als Bedingung zu verstehen, von deren Eintritt die Wirksamkeit des Testaments abhängen soll.
Digitales Erbe wird immer wichtiger
Der Tod kommt entweder plötzlich oder kündigt sich an. Viele sind auf diese beiden Fälle nicht vorbereitet, schon gar nicht hinsichtlich ihres digitalen Nachlasses. Dabei werden unsere Daten uns regelmäßig überleben. Das hat in virtueller Hinsicht erhebliche Auswirkungen: Texte, Fotos, Videos, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Online-Chats überleben uns, wenn wir nichts dagegen tun, insbesondere auch zum Teil Intimes. Sollen die Erben (Frau, Mann, Kinder, Eltern) das alles zu Gesicht bekommen? So mancher hat seine Erinnerung nach seinem Tod damit stark verzerrt.