Auch Konstanzer Weihnachtsmarkt ist und war eine "Hochrisikozone"
Auch der Konstanzer Weihnachtsmarkt war nicht ausreichend gesichert
Mit dem Auto konnte man problemlos über mehrere Einfahrten (Brotlaube, Rosgartenstraße) mit dem Auto problemlos auf den Weihnachtsmarkt gelangen. In Konstanz ist nicht Dank Sicherheitskonzept nichts passiert, sondern nur dank lustloser Amokfahrer und dem Umstand, dass man mit dem Auto so gut wie nicht in die Stadt kommt.
Magdeburg: Die Anzeige des Herrn Dieter Siegel vom Verein „Kriminalistisches Institut Jena e. V.“ ist leider fehlerhaft
Nach Presseberichten in der „Frankfurter Rundschau“ und „Volkesstimme“ hat der Vorstand des selbst ernannten Kriminalistischen Institut Jena e.V., Herr Dieter Siegel, wegen der Ereignisse auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg Strafanzeige wegen „Beihilfe zum Mord“ gegen das Unterlassen polizeilicher Maßnahmen gegen den und die verantwortliche(n) Polizeibeamte erstattet. Eine solche Anzeige ist Quatsch! Danach müssten Polizeibeamte in Absprache mit dem Täter bewusst die Zufahrt geräumt haben, um diesem eine solche Amokfahrt zu ermöglichen. Die Anzeige ist rechtlich wie kriminalistisch falsch. Es gibt keinen Hinweis auf irgendwelche Mittäter oder Förderer.
Wir haben bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg angeregt, dass gegen die Sicherheitsverantwortlichen des Weihnachtsmarktes Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eingeleitet werden. Denn die Opfer haben voraussichtlich nicht nur Ansprüche gegen den Täter Taleb Al-Abdulmohnsen, sondern auch gegen den Veranstalter und/oder die verantwortliche Polizeibehörde. Wenn nämlich dem so ist, steht den Opfern und Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu, wovon nach den einschlägigen Presseberichten zwischenzeitlich auszugehen ist.
Warum das Kriminalistische Institut Jena von einer Beihilfe ausgeht, ist nicht nachvollziehbar. Beihilfe liegt nur dann vor, wenn jemand vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Offener Brief an Generalstaatanwaltschaft Naumburg, die im Fall "Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt Magdeburg" ermittelt
An
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
OStA Klaus Tewes
per beA und per Fax: +49 3445 281700
Übernahme Ermittlungsverfahren gegen Taleb Al-Abdulmohnsen gem. § 145 Abs. 1 GVG
wg Verdacht des Mordes in 5 Fällen und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 235 Fällen
auf dem Weihnachtsmarkt Magdeburg am 20.12.2024
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Tewes,
wie aus der Presse zu erfahren war, die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg die Ermittlungen in dem Mordfall des Verdächtigen Taleb Al-Abdulmohnsen übernommen. Wegen der offensichtlich schweren Versäumnisse der Veranstalter des Weihnachtsmarktes in Magdeburg oder der Polizei möge zugleich ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Nach verschiedenen Presseberichten war die Einfahrt zum Weihnachtsmarkt zum Tatzeitpunkt (und anscheinend auch sonst nicht) nicht durch Poller, Fahrzeuge oder andere Durchfahrtshindernisse abgesichert. Der Täter konnte somit die Amokfahrt genauso durchführen, wie es geschehen ist. Bei entsprechender Aufmerksamkeit der Verantwortlichen hätte dieser Anschlag verhindert werden können.
Soweit eine Strafanzeige eines Vereins Kriminalistisches Institut Jena e.V. wegen "Beihilfe" eingereicht wurde, ist damit wahrscheinlich ebenfalls die Anregung der Verfolgung wegen Fahrlässigkeit gemeint.
Die Opfer und/oder deren Hinterbliebene sind sämtlich namentlich zu erfassen und darüber aufzuklären, dass ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Magdeburg oder verantwortliche Polizeibehörde zustehen. Das Vermögen des Täters ist zu beschlagnahmen.
Es wird um Mitteilung gebeten, ob und gegebenenfalls unter welchen Aktenzeichen hier Ermittlungen angestrengt werden.
Mit freundlichen Grüßen
R. Fischer
Rechtsanwalt
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UPDATE vom 14.01.2025:
Die Generalstaatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass das vorgenannte Verfahren unter der Geschäftsnummer 111 UJs geführt wird.
Magdeburg hat versagt: Den Opfern des Weihnachtsmarkt steht Schadensersatz gegen die Stadt zu
Der tödliche Fehler der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden des Magdeburger Weihnachtsmarktes führt zu Schadenersatzansprüchen direkt die Verantwortlichen. Die Staatsanwaltschaft sollten nicht nur denTäter Taleb Al-Abdulmohnsen zur Verantwortung ziehen, sondern auch die verantwortlichen Behördenvertreter, die es zugelassen haben, dass die sogenannte Rettungsgasse von jedem Fahrzeuglenker ungehindert befahren werden konnte, was das Massaker überhaupt erst möglich gemacht hat. Gegen die Verantwortlichen in den Behörden ist wegen fahrlässiger Tötung (im Moment in fünf Fällen) und fahrlässiger Körperverletzung in 200 Fällen zu ermitteln. Die jeweiligen Verantwortlichen sollten sobald als möglich aus dem Staats- oder Kommunaldienst entfernt werden.
Totalversagen auf höchster Stufe: Poller und Sicherheitsbarrieren nützen nichts, wenn es - wie für Amok-Fahrer gemacht - noch extra eine Zufahrt gibt.
Weselskys Mannen: Dürfen die das? ... Noch!
Die Lokführer der GDL stellen 0,05% der deutschen Bevölkerung dar und nehmen mit ihrem Streik wiederholt die ganze Nation in Geiselhaft. Sie verdienen bereits mehr als der in Deutschland übliche Durchschnittslohn. Da hat man unter solchen Umständen seine Interessen so rigoros durchsetzen? Im Moment schon, weil es nicht ausreichend gesetzliche Einschränkungen gibt.
Eine Reihe von Universitätsprofessoren (Rudkowski, Fuhlrott) sind der Auffassung, dass in lebenswichtigen Bereichen und Betrieben Arbeitskämpfe zum Schutz Dritter reguliert werden können. Die Bahn ist eine solche kritische Infrastruktur. Und das macht sich Claus Weselsky zu nutze. Nicht sein Verhandlungsgeschick ist Trumpf, sondern die Macht, mit relativ wenig Personen ganze Branchen lahmzulegen.