Oma Esken kann auch nix
Sondierungsgespräche in der Politik sollte man Profis überlassen oder Personen, die aus sich heraus etwas darstellen. Frau Esken kann nix. Und das merkt man auch auf Schritt und Tritt
Sie behauptet: „ich bin mit der Politik großgeworden" - das stimmt nicht. Lediglich ihre Eltern waren Mitglied in der SPD.
Weiter sagt von sich: "Als Erste in meiner Familie habe ich eine Universität besucht. Richtig warm bin ich damit aber nicht geworden, nach vier Semestern Politik und Germanistik habe ich das Studium abgebrochen. Ich bin als Straßenmusikerin mit der Gitarre durch Süddeutschland getourt, habe in Kneipen gekellnert und Pakete ausgeliefert. Ich war Chauffeurin und Schreibkraft an der Uni Stuttgart. Erst später habe ich die Ausbildung zur Staatlich geprüften Informatikerin absolviert, meine Arbeit als Softwareentwicklerin hat mir großen Spaß gemacht. Nach der Geburt meiner drei Kinder habe ich angesichts sehr beschränkter Betreuungsangebote meine Berufstätigkeit aufgegeben" - Was qualifiziert sie nun für ihre jetzige Tätigkeit? - nichts.
Oma Esken muss weg
Esken wird häufig als mitverantwortlich für das gravierende Wahldebakel der SPD bezeichnet. Ihre langjährige Führung, trotz deutlicher Rückschläge, wird von Kritikern als Zeichen dafür gewertet, dass sie in entscheidenden Momenten nicht überzeugend agiert hat. Auch der Umstand, dass ihr Co-Vorsitzender Lars Klingbeil inzwischen als treibende Kraft hinter den Koalitionsverhandlungen wahrgenommen wird, schwächt ihr persönliches Profil. Und sie ist gänzlich unsympathisch (also Minuspunkte wegen schlechter Wahlergebnisse und Führungsstil).
Esken hat mehrfach Positionen vertreten, die in der öffentlichen Debatte auf heftige Kritik gestoßen sind. Beispiele sind ihre Aussagen – etwa zu Polizeikritik, Migration und der Bewertung von Terroranschlägen –, die von vielen als unsensibel oder ideologisch überzogen wahrgenommen wurden. Solche Äußerungen haben nicht nur das Bild ihrer politischen Kompetenz getrübt, sondern auch interne Spannungen ausgelöst (also Minuspunkte wegen umstrittener politischen Äußerungen).
Der Slogan „Man kann den Mann nicht befördern, aber die Frau an seiner Seite feuern“ verweist darauf, dass Esken in einem schwierigen Machtgefüge agiert – ein Umfeld, in dem ihre Geschlechterzugehörigkeit immer wieder als doppeltes Kriterium herangezogen wird.
Aschaffenburg - ein typisch deutsches Justiz- und Behörden-Problem
Kurz nach dem Doppelmord in Aschaffenburg weist die Presse vieles über den Täter Enam Ullah zu berichten, der erst 2022 von Afghanistan über Rumänien nach Deutschland eingereist ist und nie hätte in Deutschland sein dürfen. Nicht nur die Presse weiß viel, sondern die Behörden selbst. Kaum klickten die Handschellen, war das Täterprofil bekannt. Die Behörden hatten offensichtlich schon im Vorfeld alles schnell zusammengetragen, nur gab es keine Hauptverantwortlichkeit bei den Behörden. Viele Sesselpupser führten eine Akte über ihn, so richtig verantwortlich fühlte sich offensichtlich keiner. Das sind die mittelbaren Fahrlässigkeitstäter hinter dem Täter. Selbst Abschiebefristen wurden - weil zeitlich wohl zu stressig – nicht umgesetzt.
Angriff auf Rettungskräfte und Polizisten: Mindeststrafe sollte erhöht und die Justiz zur Ausschöpfung der Strafrahmen aufgefordert werden - und nicht nur das
Das Bundeskabinett hatte im September 2024 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Einsatzkräfte, Ehrenamtliche und politisch Engagierte besser vor Angriffen zu schützen. Der Entwurf unter der Leitung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor, darunter die Strafbarkeit von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizisten und Ehrenamtliche sowie die Nötigung politisch Aktiver, wie Gemeinderats- oder EU-Parlamentsmitglieder. Zudem soll der Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei rechtlich abgesichert werden.
Die Union fordert während der Beratungen eine Erhöhung der Mindeststrafen: sechs Monate für tätliche Angriffe und ein Jahr für heimtückische Angriffe oder Angriffe mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Derzeit liegt die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei drei Monaten.
Peter Tiede meint mit "heimatfremder Politik" schlicht Staatsversagen
Der Staat schützt seine Einwohner nicht! Der aktuelle Kindermord und die Ermordung eines Helfers in Aschaffenburg zeigt einmal mehr, wie untätig der deutsche Staat bleibt, bis etwas passiert. Der Täter, ein Messer-Afghane, ist 2022 in Deutschland, war schon wiederholt gewalttätig geworden. Er hatte bereits eine Ukrainerin angegriffen und die am Hals verletzt. Er war trotzdem auf freim Fuß. Er war zudem „vollziehbar“ ausreisepflichtig. "Nachvollziehbar" ist das Ganze nicht. Hätte der Täter sich in Abschiebehaft befunden, wären die Taten nicht passiert. Wenigstens die sofortige Anordnung der Abschiebehaft wäre Staatspflicht, wenn einer kein Bleiberecht hier hat und schon gewalttätig aufgefallen war. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde in Alzenau hat versagt. Wieder wurden die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutze der Bevölkerung nicht wahrgenommen, offensichtlich nicht einmal in Erwägung gezogen worden. Der Staat entschuldigt sich damit, dass der Gewalttäter psychisch krank sein könnte. Gerade dann – erst recht in einer solchen Situation müssen solche Personen vorsorglich in Gewahrsam kommen. Die Eltern des kleinen Jungen und die Familie des mutigen Helfers sollten Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen.
Der Journalist Peter Tiede äußert sich auf Bild zu dem Blutbad