Doch noch „Diesel-Vergleich“ mit VW - was bedeutet das für die Betroffenen?
Noch vor zwei Wochen hat Volkswagen im Rahmen der Musterfeststellungsklage die Vergleichsverhandlungen publikumswirksam platzen lassen. Jetzt haben sich die Parteien doch geeinigt. Das Handelsblatt sieht darin eine überraschende Kehrtwende. Bei genauer Betrachtung ist es das nicht. Volkswagen hat den Vergleich seinerzeit platzen lassen. Volkswagen bleibt damit weiter in der Bringschuld. Volkswagen droht bereits im Mai eine erste Entscheidung durch den Bundesgerichtshof. Bestätigt sich die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, müsste Volkswagen weit tiefer in die Tasche greifen, als das ausgehandelte Vergleichsangebot, dass er lausig daherkommt. Wir raten jedem Beteiligten der Musterfeststellungsklage: auf den Vergleich nicht eingehen, vielmehr das verlangen, was die Rechtsprechung den Geschädigten zugesteht und das ist oftmals das Doppelte. Wenn Sie einen Diesel haben, fragen Sie ‚Mr. Diesel‘ Rechtsanwalt Oliver Hirt 07531/5956-10.
VW hält sich immer öfter einfach nicht an getroffene Vergleiche – Folgeklagen notwendig
Aktuell verklagen wir Volkswagen in einem halben Dutzend Fälle auf Vergleichserfüllung. Eine Reihe von Klagen, die mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet wurden, hat unsere Mandantschaft bereits das Dieselfahrzeug zur Verfügung gestellt, wartet seither auf das Geld. Volkswagen begründet dies mit logistischen Problemen. Dabei wäre eine Zahlung ganz einfach per Überweisung möglich. Nach entsprechender Vorankündigung haben wir zwischenzeitlich in einigen Fällen auf Vergleichserfüllung geklagt. Auch diese Prozesse verliert Volkswagen.
Blitzer-Apps sind künftig ausdrücklich verboten, aber …
Auch wenn der Gesetzgeber für jede Blitzer-Seite die Verkehrssicherheit bemüht und Journalisten (*) aus Angst vor mangelnder political correctness und Shitstorm das oftmals in Gutmenschenmanier nochmals vorweg wiederholen, dienen viele der etwa 5000 stationäre Blitzgeräte dazu, um staatliche Einnahmen zu generieren. Insbesondere, nachdem die Bußgelder jetzt noch erhöht wurden, sind solche Geräte noch rentabler. Deshalb schafft sich auch jede Gemeinde oftmals sogar mehrere Blitzer an.
„Klima“ kann ein Asylgrund sein
Der UN-Menschenrechtsausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die die wahrscheinlich erst in einigen Jahren ihre volle Wirkungskraft entfaltet. Danach darf Klimaflüchtlingen das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist. Dabei reicht es aus, wenn durch den Klimawandel die Lebensumstände derart bedroht sind, dass das Recht auf Leben gefährdet ist.
Rechtliche Zulässigkeit der Kryonik in Deutschland
Im Oktober 2016 entschied ein britisches Gericht, dass sich ein todkrankes 14-jähriges Mädchen nach ihrem Tode einfrieren lassen darf. Lawinfo berichtete darüber bereits in einem Artikel am 29. November 2016. Weltweit scheint es derzeit ca. 200-300 Verstorbene zu geben, die auf diese Weise in ferner Zukunft auf ein dann vielleicht ewiges Leben hoffen. Die Möglichkeit sich nach seinem Tode kontrolliert einfrieren zu lassen, gibt es dabei derzeit nur in zwei Ländern, den USA und Russland. Es stellt sich von daher natürlich auch die Frage, ob dies in Deutschland ebenfalls rechtlich möglich wäre. Geklärt ist der Fall in Deutschland bislang nicht.