Beschwerde eingelegt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundesrichter, die Kükenschreddern toleriert haben
Mit Verfügung 28.1.2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Strafanzeige der Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Kükenschreddern für tolerierbar erachtet haben, zunächst eingestellt. Hiergegen hat Rechtsanwalt Rafael Fischer Beschwerde eingelegt und unter Mitwirkung der Rechtsstudentin und Rechtspraktikantin Letizia Divava aus Konstanz wie folgt begründet:
Volkswagen oder wie bepreist man Umweltsünden?
Wenn Unternehmen (Umwelt)Schäden anrichten, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Im Dieselskandal ist dies bislang noch gar nicht konkret zur Sprache gekommen. Der österreichische Jurist Dr. Christoph Kathollnig hat in der Legal Tribune Online vom 29.02.2020 (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vw-abgasskandal-emissionen-todesfaelle-gesundheit-kausalitaet/) eine Haftung für die kausalen Gesundheitsschäden durch den VW-Abgasskandal verlangt. Studien zu Folge sollen durch die im Zeitraum 2008 bis 2015 verkauften manipulierten 2,6 Millionen Dieselfahrzeuge und durch den damit verbundenen Schadstoffausstoß etwa 1.200 vorzeitige Todesfälle in Europa zu beklagen sein.
Wie sollen sich betroffene Dieselfahrer verhalten?
Sie können auf der Internetseite von VW voraussichtlich in der Zeit vom 20.03.2020 - 20.04.2020 einen dort angebotenen Vergleich abschließen. Das hört sich sehr simpel und verbraucherfreundlich an. Ist es aber nicht. Das sollen die nachfolgenden Fragen deutlich machen:
Zeigen Sie VW die Rote Karte!
Mit der Erfahrung aus zahlreichen Fällen, die ersten kurz nach Bekanntwerden des Skandals Ende 2015, raten wir allen Betroffenen: Zeigen Sie VW die rote Karte und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Zur Erinnerung: Im Herbst 2018 wurde die Leute verrückt gemacht mit der - unwahren - Behauptung, alle Ansprüche würden Ende 2018 verjähren, um sie so in die Musterfeststellungsklage zu drängen.
Jetzt wird die Musterfeststellungsklage möglicherweise sang- und klanglos zurückgenommen. Es wird kein Musterurteil geben, auf das sich die Betroffenen stützen können. VW betreibt Bauernfängerei und will den Leuten die Angst machen, dass sie kein besseres Ergebnis erwarten dürfen. "Vogel friß oder stirb".
Machen Sie da nicht mit. Lehnen Sie den Vergleich ab! Verlangen Sie Schadensersatz und nicht Almosen.
Die Musterfeststellungsklage, ein Muster ohne Wert!
Der im Raum stehende Vergleich ist eine große Enttäuschung und bildet genau das ab, was VW in zahllosen Fällen sowieso gemacht hat. Jeder Betroffene bekommt Geld, und zwar entweder gegen Rückgabe des Fahrzeuges oder in Form einer Einmalzahlung.
Im Herbst 2018 wurde alle Betroffenen verrückt gemacht mit der -unwahren- Behauptung, die Ansprüche wurde Ende 2018 verjähren.
Fahrzeuge, die erst in 2016 gekauft wurden, bekommen gar kein Angebot.( Tatsächlich sind Käufe bis mindestens Februar 2016 unproblematisch in den meisten Gerichtsverfahren).
Selbstlos erklärt sich VW bereit, denjenigen, die das Vergleichsangebot von einem Anwalt prüfen lassen wollen, die Anwaltskosten mit netto € 190,00 zu bezahlen, allerdings nur, wenn der Anwalt im Sinne von VW zum Vergleich rät.
Hierzu muss Folgendes klargestellt werden:
Es besteht für die betroffenen PKW-Besitzer kein Kostenrisiko, denn VW muss das zahlen, was ein Gericht im Urteil festsetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.