„Fare lo Schettino“ (heißt auf Deutsch: „Den Schettino machen“) ist in Italien zur geflügelten Umschreibung für besondere Feigheit geworden. Hiervon unbeeindruckt lässt uns der ehemalige Kapitän der „Costa Concordia“ 10 Jahre nach dem Unglück uns aus dem Gefängnis in Rom wissen, dass es nicht okay sei, dass er der Einzige sei, der für das Unglück bezahle. Ma wolle vorliegend vielmehr einen Schuldigen finden. Die 16-jährige Haftstrafe gab es einmal für die Schuld am Unglück selbst (arrogantes und riskantes Manöver, das völlig unnötig war) und der Umstand, dass der Kapitän nicht als Letzter von Bord ging, sondern als einer der Ersten und Passagiere, Besatzung und Schiff einfach zurückließ. Gewissermaßen hat Schettino recht: man wollte einen Schuldigen finden. Was er nicht sagt: man hat ihn auch gefunden.

Zumindest in der verlangten Höhe an der Zapfsäule. Zusammen mit dem sogenannten Erdölbevorratungsbetrag und der Mehrwertsteuer wird jedem Autofahrer pro Liter mehr als ein Euro Steuergelder abgeknöpft. Zwischenzeitlich ist die Mineralölsteuer in Energiesteuer umbenannt worden. Opfer sind immer noch die Gleichen: Die Bürger. Der ist aber auf den herkömmlichen Kraftstoff noch Jahre lang angewiesen. Dann nutzen alternative Energielieferanten zunächst einmal noch nicht viel.

 

Wenn am 15.11.2021 ein Liter Diesel etwa € 1,45 gekostet hat, enthielt er Mineralölsteuer bzw. Energiesteuer von 47,04 Cent, 0,30 Cent Erdölbevorratungsbeitrag und knapp 30 Cent Mehrwertsteuer oben drauf. Ab dem nächsten Jahr kommt noch eine CO2-Abgabe von 7-8 Cent hinzu.

 

Perfide ist, dass sich die Umsatzsteuer aus dem Gesamtpreis für einen Liter Diesel/Benzin errechnet und nicht aus dem anteiligen Nettopreis. Der Staat setzt auf ein Produkt eine Steuer und auf diese Erhöhung dann eine sich daraus errechnende Umsatzsteuer. Was als Zinseszins verpönt ist, ist Vater Staat gerade recht. Ist das nicht Raub an den Bürgern?

 

Wenn die öffentlichen Abgaben in der Summe zwei bis dreimal so hoch sind, wie der Produktpreis selbst, ist dies eine künstliche Verteuerung, was man gemeinhin als „Wucher“ bezeichnet. Die Ausnutzung einer Zwangslage kommt hier ohne weiteres hinzu, weil die meisten, die sich in den letzten vier oder fünf Jahren ein Auto gekauft haben, nicht von heute auf morgen „etwas anderes tanken können“.

 

Ein Steuerungsinstrument darf nicht dazu dienen, die abhängige Personengruppe zu übervorteilen. Das geschieht bei der Höhe der derzeitigen Abgaben an der Tankstelle tagtäglich millionenfach.

Auf Wahlwerbeplakaten der rechtsextremen Partei „III. Weg“ findet sich in Zwickau die Schlagzeile „Hängt die Grünen!“. Das Verwaltungsgericht Chemnitz verhinderte nun durch eine Eilentscheidung, dass die Wahlplakate abgehängt werden und begründete dies unter anderem damit, dass solche Behauptungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein könnten, auch auf Wahlplakaten. Außerdem habe der Spruch einen hauseigenen Hintergrund. Hat er nicht! Jeder der das liest weiß, dass sich die Aufforderung gegen die politische Partei der Grünen richtet. Und so ist es auch gedacht (sonst müsste es heißen: Hängt die grünen Plakate auf!). Genau das hat man nicht gemacht. Im „Kleingedruckten“ findet man dann den Zusatz: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“

 

Aber auch hier muss man zugleich sagen: Thema verfehlt. Die Plakate sind Wahlwerbeplakate und richten sich an Wähler und nicht an Plakatierer.

Volkswagen hat, unter Einbeziehung der Haftpflichtversicherung, von Winterkorn und Stadler mit diesen Personen ein Haftungsvergleich geschlossen über die Zahlung einer Summe von € 270 Millionen die größtenteils von den Versicherungsgesellschaften kommt. Im Gegenzug sollen die Bürovorstands und Aufsichtsrats. Mitglieder von weiteren Ansprüchen freigestellt werden. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hält es für eine Farce, wo noch nicht einmal der Gesamtschaden absehbar ist jetzt einen günstigen Vergleich abzuschließen. Für die Anlegergemeinschaft ist die praktizierte Manager-Haftung eine Farce. der Eigenanteil, den die Manager nach dem Vergleich zu zahlen hätten, wie € 11,2 Millionen für Winterkorn persönlich und € 4,1 Millionen für Ruppert Stadler persönlich, sind im Hinblick auf die Vergütung als vorständig auffallend niedrig. Somit ist Martin Winterkorn in Deutschland „Renten-König“ mit jährlich € 28,6 Millionen. Da sind € 11,2 Millionen kein wirkliches Opfer.

Faktisch schon. In dem Bericht „Personalausweis jetzt nur noch mit Fingerabdrücken“ lässt schon erahnen was das bedeutet. In den nächsten 10 Jahren werden alle Deutschen einen neuen Personalausweis beantragen und müssen dann jeweils zwei Fingerabdrücke beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben, die dann auf einem Chip in dem Ausweis gespeichert werden. Aber nicht nur dort. Sie werden natürlich auch beim Einwohnermeldeamt gespeichert. Offenkundig dient dies der Sicherheit gegen Passfälschungen. Dabei gibt es gar nicht so viele Passfälschungen, die nicht als Fälschungen erkannt werden, wie immer in den Medien verbreitet wird. Es wird nicht lange dauern, dann werden die Behörden beim Abgleich von Fingerabdrücken jeweils vorab die hinterlegten Daten von verdächtigen Personen anfordern. Binnen 10 Jahren hat dann der Staat die Fingerabdrücke von allen Bürgern. Das ist nicht rechtens!

 

Aber was soll man machen?! Wer die Abgabe seiner Fingerprints verweigert, erhält keinen neuen Ausweis. Die gefräßige Datenerfassung durch den Staat sollte auf den gerichtlichen Prüfstand kommen. Zugleich findet sich ein Deutscher, der nach Erhalt des neuen Personalausweises sein Einwohnermeldeamt daraufhin verklagt, die von ihm erhobenen Fingerdaten wieder zu löschen. Dann müssen Gerichte prüfen, ob eine Gesetzwidrigkeit vorliegt oder das staatliche Datensammeln korrekt ist.