Gerichte haben jüngst erklärt, dass die bisherige Klagebasis – also der Vorwurf, EY habe falsche öffentliche Kapitalmarktinformationen geliefert – nicht ausreicht, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das bedeutet aber nicht, dass Aktionäre generell keine Ansprüche gegen EY geltend machen können. Stattdessen müssen sie, wenn sie weiter gegen EY vorgehen wollen, ihre Klagestrategie anpassen und ihre Ansprüche auf eine Verletzung von Prüfpflichten stützen.

 

Kurz gesagt: Anleger, die EY weiterhin verklagen wollen, müssen ihre Klagegrundlage umstellen – weg von der falschen Information des Kapitalmarkts hin zu konkreten Pflichtverletzungen bei der Prüfung. Die Kanzleien, die wegen falscher Kapitalmarktinformationen geklagt haben, sind offensichtlich in die falsche Richtung galoppiert und sind nun selbst Schadensersatzansprüchen ausgesetzt.

 

Eine inverse Zinsstrukturkurve liegt vor, wenn die Zinssätze für kurzfristige Anlagen höher sind als die für langfristige Anlagen. Normalerweise steigt der Zinssatz mit der Laufzeit, da Investoren für das längere Kapitalbindungsrisiko eine höhere Rendite erwarten. Bei einer inversen Zinsstruktur jedoch kehrt sich dieses Verhältnis um.

Und was bedeutet das?

Investoren interpretieren eine inverse Zinsstruktur oft als Zeichen, dass sie in naher Zukunft mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer Rezession rechnen. Die Annahme ist, dass die Zentralbank in einer wirtschaftlichen Abschwächung später die Zinsen senken wird, wodurch langfristige Anleihen im Vergleich zu kurzfristigen attraktiver werden

Wenn kurzfristige Zinsen hoch sind, kann das ein Indiz für eine straffere Geldpolitik sein. Sinkende langfristige Zinsen hingegen deuten darauf hin, dass Anleger weniger optimistisch in Bezug auf das langfristige Wachstum und die Inflation si

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten suchen Investoren vermehrt den sicheren Hafen langfristiger Staatsanleihen. Die erhöhte Nachfrage drückt deren Renditen, was zur Inversion der Zinskurve beiträgt. Private Kapitalanleger sollten einen sicheren Hafen ansteuern. In den USA ist es gerade wieder soweit

Die wesentlichen Gründe, aus offenen Immobilienfonds auszusteigen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  • Liquiditätsprobleme: Anleger müssen meist eine lange Kündigungsfrist (bis zu einem Jahr) einhalten, was die Flexibilität bei Marktveränderungen stark einschränkt.
  • Niedrige Renditen und hohe Gebühren: Trotz vermeintlich stabiler Anlagen erzielen viele Fonds nur geringe Erträge – oft unter 3 % p.a. – und belasten Anleger zudem mit Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsgebühren.
  • Risiko von Abschreibungen: Viele Fonds besitzen Gewerbeimmobilien, deren Marktwerte in Krisenzeiten drastisch fallen können. Bewertungsmethoden, die stark auf erwartete Mieteinnahmen setzen, verzerren oft das wahre Risiko.

Geschlossene Immobilienfonds bergen erhebliche Risiken, die oft unterschätzt werden. Sie gelten als weniger liquide, schwer durchschaubar und sind mit hohen Kosten verbunden. Nachfolgend einige zentrale Gründe, warum Anleger den Ausstieg in Betracht ziehen sollten. In vielen Fällen gibt es transparentere, flexiblere und renditestärkere Alternativen, wie etwa ETFs oder offene Immobilienfonds (auch wenn diese ebenfalls mit Problemen kämpfen).

Wer in einem geschlossenen Immobilienfonds investiert ist, sollte seine Optionen prüfen – ein vorzeitiger Ausstieg über den Zweitmarkt kann Verluste bedeuten, könnte aber langfristig sinnvoller sein als das Hoffen auf eine Erholung. In vielen Fällen kann man die Beteiligung auch anfechten, wenn man bei der Anlageentscheidung falsch beraten wurde.

 

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Schauen Sie bei so etwas genau hin! Oftmals versuchen hier Vermittler von sich abzulenken und gründen selbst oder über eine vertraute Kanzlei eine Interessengemeinschaft gegen die DEGAG.  Das dient möglicherweise vor allem dazu, von seinen eigenen Fehlern abzulenken. Nicht selten ist der Initiator eine solch hurtig gergündeten Interessengemeinschaft ein "Judas". Warum bilden Vermittler gerade jetzt eine Interessengemeinschaft zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Verantwortlichen der DEGAG? Der jetzt gespielten Empörung hätte eine sorgfältiger Überprüfung des Produktes DEGAG im Vorfeld vorausgehen sollen.  Geschädigte sollten sich auch an die Vermittler halten.