Das Landgericht München I hatte dem jungen Mann, der heute in einem Rollstuhl sitzt, eine halbe Million Euro und eine monatliche Schmerzensgeldrente von € 1.500,00 zugesprochen. Die verurteilte Baufirma, die zwischenzeitlich von einem Insolvenzverwalter vertreten wird, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Grundstückseigentümer, der zwischenzeitlich verstorben ist, wird von einem „Nachfolger“ vertreten.

 

Der Betroffene, kann sich nicht daran erinnern, wie es zu dem damaligen Unglück genau kam. Feststeht, dass er beim Spielen zusammen mit seiner Zwillingsschwester und einem anderen Kind zu der gefährlichen Baugrube gelangt ist und hineingestürzt ist. Nachbarn und Vormieter des Grundstücks gaben an, sie hätten die Baustelle „als schlecht abgesichert“ wahrgenommen. Im Berufungsverfahren wird nun u.a. geklärt, wie der Umstand zu bewerten ist, wenn man damalige Ortssituation nicht genau feststellen kann. Geht dieser Umstand zu Lasten des Anspruchsstellers oder kommt es aufgrund der Gesamtumstände und der erheblichen Folgen zu einer Beweislastumkehr? Das Verfahren könnte aber auch mit einem sog. Vergleich enden. Um das Risiko der vollen Verurteilung oder des vollen Unterliegens zu vermeiden, einigen sich die Prozessparteien auf einen Betrag.

 

Zunächst einmal geht das Verfahren vor dem OLG München weiter. Wir berichten.